Klar, daß Hühner nicht ausserhalb des Grundstückes rumlaufen sollen,
Ja, oder? Sollte man meinen. Wie die Hühnerhaltung dann aussieht, steht auf einem anderen Blatt, natürlich sollte man seine Tiere artgerecht halten. Aber doch nicht auf anderer Leuts Grundstück.
Ich fand das verblüffend.
Bezieht sich auf den Satz:
"Wir hatten gerade einen solchen Fall hier in Krefeld, der Hund, der eine Katze im eigenen Garten der Hundehalterin getötet hat, musste sich einem Wesenstest unterziehen."
Naja, die Einladung zum Wesenstest kann ja auch deshalb erfolgt sein, weil der Hund bereits aktenkundig war. Oder sie kann damit geendet haben, dass der Hund NICHT eingestuft wurde. Wissen wir alles nicht.
Haftung ist ein völlig anderes Thema. Bei der Haftung würde ich mal - wegen realisierter Tiergefahr - bei o einem Vorfall von höchstens 50/50 ausgehen. Sowas kann man seiner Versicherung melden, die klären dann im konkreten Fall ab, ob es Ansprüche bestehen oder nicht.
Ein allgemeines "Hund ist immer schuld" kann man aus der extrem dünnen Datenlage jetzt nicht rausziehen.