Postbote meldet Hundebiss, obwohl nichts passiert ist

  • Ich würde da jetzt auch die Anwälte alles regeln lassen. Ärztliche Dokumentation gibt es und die wird dann auch für beide Seiten einsehbar sein, wenn das ganze weitergeht.


    An deiner Stelle würde ich mich da nicht zu viel involvieren. Du warst nicht dabei und weißt nicht, ob der Hund nicht vielleicht doch an der Postbotin dran war (und von deiner Freundin muss das in dem Fall keine bewusste Lüge sein, solche Situationen gehen einfach sehr schnell und man kann sich da auch verschätzen). Und das ganze ist in professioneller Hand, bei einem Anwalt, wo es hingehört.

  • Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass die Postbotin so etwas so einfach behaupten kann, sprich: dass da keine Beweise vorliegen. Zumal man ja die Spuren eines Bisses auch noch nach Wochen auf der Haut sehen kann.


    Ich glaube, ich würde nochmal in aller Ruhe mit der Freundin sprechen und ganz vorsichtig vorfühlen, ob da nicht mehr vorgefallen ist, ob ihr so unerwartet nach vorne gehender Hund wirklich nicht zugefasst hat - oder ob alles so schnell ging, dass sie das selbst nicht richtig mitbekommen hat? Die Postbotin hatte ja offenbar eh einen Schock, da kann es durchaus sein, dass die erst später gemerkt hat,was wo wehtut. Nicht, dass deine Bekannte sich da irgendwie verrennt und sich selbst in noch mehr Schwierigkeiten bringt?

  • Arbeitsunfall -> verpflichtende Meldung an die Berufsgenossenschaft -> ich nehme an, wenn da im Meldebogen als Unfallursache "von Hund angesprungen" drin steht, fragt die BG automatisch beim Hundehalter nach, was vorgefallen ist. Eventell auch mit einem Standard-Brief "Hundeunfall", in dem dann pauschal auch nach Biss gefragt wird.


    Der Zustellerin zu unterstellen, dass sie gelogen hat, finde ich nicht angebracht.

  • Ich denke auch, das wird nur über einen Anwalt zu regeln sein


    Nur kurz hierzu:

    Aus welchen Gründen auch immer dreht BB durch und sprang bellend hoch und nach vorn in die Leine. Meine Freundin zog ihn an der Leine sofort zurück und sperrte ihn ins Wohnzimmer. Er berührte die Postbotin nicht.

    Die Postbotin erschrak wohl furchtbar (auch verständlich) sprang nach hinten und fiel nach hinten in den gegenüberliegenden Zaun, das ist so ca. 2 Meter weg.

    Postboten sind in der Regel hart im Nehmen, also kennen alle möglichen Hundereaktionen und vor allem auch viele unfreundliche Hunde. Ich hab neben dem Studium selbst eine Weile Post zugestellt in den Abendstunden im ländlichen Raum und genug in der Richtung erlebt. Ich will deiner Freundin gar nichts unterstellen, aber das mag schon mehr als ein kleines Verbellen gewesen sein, dass die Postbotin da so heftig drauf reagiert hat.


    Es muss bei einem Hundebiss ja alles gut dokumentiert sein, ich würde die Anwälte da machen lassen.

  • Ein Biss der einen mind. 1 Woche lahm legt, wurde behandelt. Und darueber gibt es Unterlagen.

    Ich sass neulich 4 Stunden im KH und wurde wegen einem Biss behandelt. Ok..ich war laenger als eine Woche lahm gelegt und der Arm ist bis jetzt (nach 5 Wochen) noch immer nicht i.O., aber egal.


    Anwalt nehmen und den das alles regeln lassen!

  • Normalerweise regelt das die Versicherung. Hat sie den Vorfall gemeldet? Das sollte sie schleunigst machen.

    Versicherungen haben gute Anwälte, da braucht deine Freundin sich nicht privat zu belasten.


    Wir hatten mal einen Vorfall, da kam über ein Jahr später ein Brief vom Anwalt.

    Die Versicherung hat von uns eine Stellungnahme verlangt, den Ablauf, wie von uns geschildert, dem Anwalt entsprechend formuliert und ein Angebot über Schmerzensgeld gemacht. Das wurde direkt ausgezahlt und der Vorgang war erledigt.


    Auch wenn, wie in unserem Fall, der Geschädigte selbst schuld war, als Tierhalter gilt generell die Gefährdungshaftung und eine Regulierung zu Gunsten des Geschädigten wird immer erfolgen.

  • Das finde ich einen sehr wichtigen Tipp!


    Wenn deine Freundin eine Hundehaftpflichtversicherung hat (sie hat doch eine, oder?), soll sie dort schnellstmöglich den Vorfall melden, die Sache schriftlich schildern (gibt Schadensmeldungsformulare dafür oder vielleicht sogar online), und die Versicherung schaut dann, was Sache ist.

    Die Dame muss ihre Vorwürfe belegen können, ungerechtfertigte Ansprüche werden, auch mit Anwälten vor Gericht, von der Versicherung abgewehrt.


    Das wäre meine erste Amtshandlung, mich dort beraten zu lassen. Dann kann man sehen, ob man noch zusätzlich tätig wird (zb eigene Anzeige wegen Verleumdung o.ä.), aber immer in Absprache mit der Versicherung. Falls man eine hat.

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