Postbote meldet Hundebiss, obwohl nichts passiert ist

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    aber ich würde an ihrer Stelle eher den Ball ganz flach halten und froh sein dass der Vorgang "abgeschlossen" wurde.

    Wenn es um Nachfragen beim Ordnungsamt ginge, würde ich das auch machen. Aber hier geht es um ihre eigene Versicherung und da würde ich auch gern die Begründung kennen.


    whitemagic Und was den Datenschutz betrifft: sie will ja weder eine Summe noch andere personenbezogene Daten wissen. Da dürfte das Datenschutzgesetz doch garnicht greifen. Wenn also die Versicherung sich weiter querstellt, würde ich den Anwalt nochmal zu Rate ziehen. Schaden kann es sicherlich nicht, sich auf einen Wesenstest vorzubereiten.

    Ich denke eher das es Potential für Diskussionsbedarf bildet, wenn die Versicherung z.B. zurückspielt, es hat einen Biss gegeben, die HH das aber gänzlich anders in Erinnerung hat und sieht.


    Und wenn es blöd läuft guckt jemand halt doch nochmal genauer, obwohl eigentlich abgeschlossen.


    Und da jetzt einen Anwalt einzuschalten, gegen die eigene Versicherung, die gerade einen Schaden abgewickelt hat den der Hund verursacht hat.. naja.


    Aber so hat halt jeder seine Sicht darauf

  • Zunächst mal würde ich den Anwalt dazu befragen, was meine Rechte gegenüber meiner Versicherung betrifft, ob also eine Auskunftspflicht seitens der Versicherung besteht.

    Wenn die Versicherung zahlt, ist das m.E. eine Schuldanerkennung. Und das würde ich als Hundehalter doch gern genau wissen.

    Und es bleibt auch die Frage, ob man evtl. die Zahlung selbst übernehmen möchte, um bspw. eine Hochstufung im Risikofaktor zu vermeiden. (Ich gehe einfach mal davon aus, dass Versicherungen sich lieber von Versicherungsnehmern trennen, die sie Geld kosten als von solchen, die nur zahlen und daher Risikoanalysen stattfinden.)

  • Die Versicherung hat u. a. auch die Pflicht, unbegründete Ansprüche abzuwehren (s. §100 VVG). Wenn sie dieser Pflicht nicht ausreichend nachkommt und dadurch dem Versicherungsnehmer ein Schaden entsteht (z. B. Einstufung des Hundes als gefährlich), ist das ganz sicher Sache eines Anwalts.

  • Ich hab’s schon verstanden, für dich müsste ein Anwalt her.


    Ich sehe es halt anders. Hier wird über ungelegte Eier spekuliert. Wenn das OA sich tatsächlich melden sollte, ist immernoch Zeit und Gelegenheit einen Anwalt an Bord zu holen.


    Fakt ist, bisher ist es eine Versicherungsgeschichte.


    Im Grunde ist es mir schnurzegal wie andere es handhaben, aber ich würde in diesem Fall keine schlafenden Hunde wecken.

  • Ich verstehe das Bedürfnis, genauere Infos zu bekommen.

    Aber diese Informationen, das wären Infos über gesundheitliche Sachen, und da ist die Datenschutzstufe noch höher als bei anderen Daten.

    Ich glaube kaum, dass sie da Infos bekommt.

    Denn die Versicherung hat das geregelt.

  • An welche schlafenden Hunde denkst Du da? Mir fällt da nichts ein. :ka:

    Das ein für die Versicherung abgeschlossener Fall nochmal betrachtet wird.


    Reicht das oder möchtest Du die Diskussion fortführen? Und wenn ja, was genau eigentlich? Das wir da unterschiedlich herangehen würden?


    Ich für meinen Teil kann dein Bedürfnis nach einem Anwalt gut stehen lassen :smile: .

  • Tatsächlich möchte sie es gerne wissen, einfach um gerüstet zu sein, falls von amtlicher Stelle noch was kommt. Sie weiß ja gar nichts, außer dass erst alles i. O. war und dann das Anwaltschreiben kam.

    Wenn sie da selbst das entsprechende Interesse hat, go for it. Ich kann nur davon sprechen was ich tun oder nicht tun würde :smile: .

  • Wenns um die Weitergabe von Daten geht, wird mWn immer betrachtet, ob Derjenige, der anfragt, diese Daten auch tatsächlich benötigt. Gerade wenns um besondere Arten der personenbezogenen Daten geht.


    In diesem Fall hat die Versicherung - beauftragt vom Hundehalter - reguliert, der Schadensfall ist abgeschlossen und daher gibts auch keinen Grund dafür, dass die Versicherung diese Daten herausgibt. Etwas über etwaige „Weiterungen“ auf anderen Wegen wissen zu wollen, ist kein handfester Grund.

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