Postbote meldet Hundebiss, obwohl nichts passiert ist

  • Natuerlich wird das ganz genau dokumentiert. Allein schon fuer die Buchhaltung.

    Wenn man in der Notaufnahme behandelt wird, bekommt man immer einen Zettel auf dem steht, wieso man dort behandelt wurde, in welchem Zeitraum, usw.

    Also natuerlich gibts zu der Behandlung Unterlagen..


    Aber bei einem stinknormalen Biss wird die Rechtsmedinzin sicher nicht taetig. Und mWn gibts nur einen Fall, in dem man als Privatperson einen Auftrag erteilen kann. Dieser Fall ist aber kein laecherlicher Biss. Und ja..im Vergleich den Dingen, bei denen eben Rechtsmediziner beauftragt werden, sind normale Bisse laecherlich und die Staatsanwaltschaft wird wegen sowas sicher keinen Auftrag erteilen (Polizei und Arzt auch nicht).

    Genauso hab ich mir das auch gedacht daher hätte mich interessiert ob das Geschreibsel auf Fakten beruht oder nur wieder auf ich würde....


    Schade das die meisten wohl nur Schaumschläger sind hätte ich jetzt wirklich interessant gefunden.

  • Ich glaube wohl kaum das da jemand von der Rechtsmedizin etc kommt

    Also bitte! Die Leute aus dem Bereich haben doch nix anderes zu tun, als DNA-Spuren bei Hundebissen zu sichern... Und natuerlich beauftragt die Polizei, Justiz oder Arzt (je nachdem was gemacht werden muss kann auch ein Arzt den Auftrag geben..zumindest bei lebenden Personen und davon reden wir hier ja) einen Rechtsmediziner bei einem Hundebiss sofort taetig zu werden. Wie sollte es auch anders sein?


    :ironie2:

    Nein, wer braucht denn Beweise vor Gericht? "Murmelchens Hund war es" muss reichen. :D


    :ironie2:


    Also einen Hundebiss als Lappalie abzutun ist schon.. naja ...

    Auch wenn es sicherlich Schlimmeres gibt. Aber die Forderung nach DNA-Hundedatenbanken gibt es ja sogar schon wegen "Häufchendelikten". Ob und wie sich das in der Praxis umsetzen ließe, sei mal dahingestellt.

  • Moin moin,

    sorry war schon einige Tage nicht online.


    - aktuell ist der Stand immer noch in Bearbeitung.


    Und damit keine wilden Spekulationen entstehen.

    Es geht gar nicht darum, ob etwas passiert ist. Das ist es und das bestreitet auch niemand. #

    Der Hund war verwickelt, alles wird offen kommuniziert. Auch der Postbotin unterstelle ich erstmal keine Lüge. Es kann sich ja wirklich um einen Übertragungsfehler handeln. Daher war meine eigentlich Frage immer noch, WENN es sich um einen Biss handelt. MUSS ein solcher dann auch entsprechend dokumentiert werden oder kann es auch einfach sein, das die Person beim BG Arzt sagt, hatte einen Arbeitsunfall mit Hund, der macht vielleicht (versehentlich) Biss draus.

    Nur ist es ja sicherlich ein Unterschied ob wir im Zweifel von einem Hundebiss reden oder von einem Unfall durch erschrecken weil ein Hund gebellt hat und versucht hat anzuspringen.

    Meine Freundin hat jetzt einfach nur Angst, dass es Konsequenzen gibt, die über eine Versicherungsregelung hinausgehen.


    Interessant sind auf jeden Fall die Aussagen, dass man einen Biss erst nicht merken kann. Das war mir neu und danke für die Info.


    Und da das von einem Mitglied hier ja auch geschrieben wurde. BB war gesichert, er hatte ja Geschirr und HAusleine um. In diese ist er ja gesprungen, da meine Freundin die in der Hand hatte. Und da bin ich mir sicher, weil wir uns in der Zeit häufiger gesehen habe, da unsere Hunde immer zusammen spielen. Und BB die Hausleine und das Geschirr ab dem 28. praktisch immer trug außer nachts, wegen der Böller.


    Aber danke für eure Infos. Ich werde euch - wenn ihr Interesse habt - auf dem Laufenden halten. ich bin nur nicht so oft online.

  • Nur ist es ja sicherlich ein Unterschied ob wir im Zweifel von einem Hundebiss reden oder von einem Unfall durch erschrecken weil ein Hund gebellt hat und versucht hat anzuspringen.


    Bezogen worauf?


    Für die Haftung des Halters spielt es keine Rolle, wie genau der Hund einen Menschen verletzt hat..


    Und viele Hundeverordnungen lassen auch aggressives und gefahrdrohendes Anspringen eines Menschen ausreichen für die Einschätzung als gefährlicher Hund.

  • Wenn der Hund nur versucht hat, anzuspringen, aber per Leine davon abgehalten werden konnte, kann das einen großen Unterschied machen. Auch machen die meisten mir bekannten Ämter einen Unterschied zwischen erfolgreichem Anspringen und Beißen. Allein deswegen würde ich das für meinen Hund geklärt haben wollen.

  • Ja das ist ja hier die Frage. Hunde bellen, springen und zerren ja durchaus auch mal an der Leine, Postboten werden ja regelmäßig verbellt und auch Hunde springen an Zäune und ähnliches.


    Neo bellt auch unsere Postbotin oft an, aber er geht nie an die Personen ran. Große Klappe nichts dahinter (Gott sein Dank) wir regeln natürlich auch, aber es kann ja trotzdem mal vorkommen.

    Dann gibt es ja auch noch die Hemmschwelle vom Bellen zum beißen.

    Aber danke für eure Meinungen.

  • Wenn der Hund nur versucht hat, anzuspringen, aber per Leine davon abgehalten werden konnte, kann das einen großen Unterschied machen. Auch machen die meisten mir bekannten Ämter einen Unterschied zwischen erfolgreichem Anspringen und Beißen. Allein deswegen würde ich das für meinen Hund geklärt haben wollen.

    Also ich hab gestern noch mal nachgelesen, hier (nrw) reicht gefahrdrohendes Anspringen vollkommen aus, um entsprechende Auflagen zu bekommen.


    Aber bei der Schmerzensgeldforderung dürfte das (hoffentlich) schon einen Unterschied machen.

  • Aber bei der Schmerzensgeldforderung dürfte das (hoffentlich) schon einen Unterschied machen.


    Wieso sollte das hoffentlich einen Unterschied machen?


    Der Schaden, den der Hund verursacht hat, muss man als Halter ersetzen.. ob der Hund gebissen hat, jemanden angesprungen hat oder jemanden umgerannt hat ist dafür unerheblich.


    Edit: verschuldensunabhängig übrigens, die Haftung nach § 833 BGB ist eine Gefährdungshaftung.


    Neo bellt auch unsere Postbotin oft an, aber er geht nie an die Personen ran. Große Klappe nichts dahinter (Gott sein Dank) wir regeln natürlich auch, aber es kann ja trotzdem mal vorkommen.

    Dann gibt es ja auch noch die Hemmschwelle vom Bellen zum beißen.


    Ja solche Dinge passieren..

    aber ich denke, es schadet nicht, sich bewusst zu machen, wie „schnell“ es im Zweifel zu einer Einschätzung als gefährlicher Hund kommen könnte - und dann gegebenenfalls das eigene Handling des Hundes daran zu orientieren.

  • Wieso sollte das hoffentlich einen Unterschied machen?

    Ich finde schon, dass es einen Unterschied machen sollte, ob der Hund da Gelegenheit hatte, in den Arm zu Hacken und eine schwere Bißwunde zuzufügen oder ob sich die Postbotin "nur" vor dem gesicherten Hund (Leine), der sie gar nicht berührt hat, erschrocken hat.

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