Natuerlich wird das ganz genau dokumentiert. Allein schon fuer die Buchhaltung.
Wenn man in der Notaufnahme behandelt wird, bekommt man immer einen Zettel auf dem steht, wieso man dort behandelt wurde, in welchem Zeitraum, usw.
Also natuerlich gibts zu der Behandlung Unterlagen..
Aber bei einem stinknormalen Biss wird die Rechtsmedinzin sicher nicht taetig. Und mWn gibts nur einen Fall, in dem man als Privatperson einen Auftrag erteilen kann. Dieser Fall ist aber kein laecherlicher Biss. Und ja..im Vergleich den Dingen, bei denen eben Rechtsmediziner beauftragt werden, sind normale Bisse laecherlich und die Staatsanwaltschaft wird wegen sowas sicher keinen Auftrag erteilen (Polizei und Arzt auch nicht).
Genauso hab ich mir das auch gedacht daher hätte mich interessiert ob das Geschreibsel auf Fakten beruht oder nur wieder auf ich würde....
Schade das die meisten wohl nur Schaumschläger sind hätte ich jetzt wirklich interessant gefunden.