Öhm, um einige getätigte Aussagen zu ergänzen:
- Meldung an die BG erst ab >3 Tagen Arbeitsunfähigkeit oder Tod..(darunter natürlich unternehmensinterne Doku).
- D-Arzt ist erst erforderlich wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht (wir empfehlen wenn Arzt erforderlich und nicht Notfallaufnahme aber praxishalber fast immer D-Arzt).
DGUV Arbeitsunfall Verhalten
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
www.dguv.de
Im dem beschriebenen Fall ja aber eindeutig (zumindest nach Darstellung der Verunfallten), ich denke Anwalt ist hier sicher der beste Rat :/