Verkäuferin will Hund zurück

  • Bin ich wirklich die einzige, die es schade und etwas bösartig findet, dass du ihr den Hund nicht zurückgibst?

    Das ist eine sehr vernünftige, erwachsene Idee von dir. Kaufverträge sind ja ohnehin nur eine Handlungsempfehlung und dass man sich an Vereinbarungen hält, wird auch überbewertet, genauso wie Rückgrat zeigen und zu seinem Wort stehen.


    :ironie2:


    Werd bitte erwachsen @SafeUs!

  • Am besten alles was an Beweisen da ist, dass du ihr den Hund angekauft und nicht gestohlen hast ausdrucken und gut aufheben. Anrufprotokolle und auch die Nachrichten dass sie den Hund zurück will. Villeicht hat sie ja so etwas wie "zurückkaufen" oder dass sie den Betrag zurückgibt geschrieben? Evtl auch rechtlichen Rat einholen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

  • Manchmal muss man mit seinen (Fehl) Entscheidungen leben.


    Blue ist 18 Monate alt und ja, sie lebte seit Welpentagen bei der Verkäuferin. Aber ich werde sie nicht wieder abgeben. Wie manche schon schrieben, vielleicht verkauft sie sie im nächsten Moment der Schwäche wieder, wer weiß.

  • Denk nochmal in Ruhe darüber nach. Vielleicht hat sie ihren Job jetzt verloren und braucht ihren Hund :(


    Im Ernst? Wie eine Tafel Schokolade, die man jetzt mal braucht, weil man gerade echt ne miese Zeit hat? Die Schokolade strampelt man sich, wenn man sich erholt hat dann auf dem Crosstrainer wieder ab und den Hund setzt man dann wieder in die Kleinanzeigen, oder was?

    Ein Lebewesen weg geben ist eine Entscheidung mit großer Tragweite über die man ja hoffentlich sehr intensiv nachgedacht hat. Hat man das nicht und den Hund spontan abgegeben, dann sollte man vllt auch keine Hunde halten.

  • Nein, Blue zurückzugeben ist keine Option. Vielleicht wäre es das 2 Tage nach Kauf gewesen, aber nach 2 Monaten gehört sie voll und ganz zu mir.

    Aus Interesse, mit welcher Begründung hat sie den Hund abgegeben?

    Aus Zeitgründen. Neuer Job, 10-11 Stunden außer Haus und keine Betreuungsmöglichkeiten.

    Ach, und das hat sich jetzt wieder geändert?


    Ne, geht einfach gar nicht. Wie gesagt, verkauft ist verkauft. Solche Dinge sollte man sich halt vorher gut überlegen.

  • Auch wenn die Anzeige nicht mehr online ist, findet man die manchmal noch via Bildersuche.


    Gegen unerwünschte Kontaktaufnahmen kann man ggf. auch zivilrechtlich vorgehen.


    Ansonsten würde ich alles was du so an Kontaktaufnahme und Co hast, doppelt sichern.


    Hast du ansonsten ggf. auch eine Rechtschutzversucherung?

  • Danke Sunny023


    Ich weiß, dass es nicht die Frage war. War nur als Gedankenanstoß gemeint und weil es das erste war woran ich dachte.

    Heisst du versucht also den Thread krampfhaft ins OT zu bringen - wieder mal!

    Lass das sein!!


    Und der Rest geht bitte einfach nicht drauf ein, danke!

  • Bin ich wirklich die einzige, die es schade und etwas bösartig findet, dass du ihr den Hund nicht zurückgibst?

    Also, wenn Du mich fragst: ja, du bist die Einzige.

    Acht Wochen. Das sind zwei Monate. Nicht zwei Tage, nicht zwei Wochen.. nein.. ZWEI MONATE.
    Da hat sich der Hund schon gut ins neue Zuhause eingewöhnt und alleine diese Tatsache sollte der Vorbesitzerin ausreichen, um zum Wohle ihres "so geliebten Hundes, ohne den sie nun doch nicht leben kann" auf eben diesen zu verzichten.
    Weil es bei echter Liebe eben nicht nur um die eigenen Bedürfnisse geht.

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