Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20

  • Haben Menschen, die tot sind, noch eine Privatsphäre?

    Wie meinst du das? Datenschutzmäßig, also dass zb ein Arzt weiter keine Daten rausgeben dürfte oder?

    Ich mein das ganz generell. Nicht unbedingt rechtlich, sondern mehr ethisch.

    Ich habe eben eine Doku gesehen, in der jemand über eine verstorbene Person gesagt hat, es würde die Privatsphäre des Menschen verletzen, wenn in seinem Tagebuch gelesen würde.

    Und ich hab mich gefragt, ob das stimmt.

    Also ob eine verstorbene Person noch das Recht auf Privatsphäre hat. Oder ob die noch "verletzbar" ist.

  • Wie meinst du das? Datenschutzmäßig, also dass zb ein Arzt weiter keine Daten rausgeben dürfte oder?

    Ich mein das ganz generell. Nicht unbedingt rechtlich, sondern mehr ethisch.

    Ich habe eben eine Doku gesehen, in der jemand über eine verstorbene Person gesagt hat, es würde die Privatsphäre des Menschen verletzen, wenn in seinem Tagebuch gelesen würde.

    Und ich hab mich gefragt, ob das stimmt.

    Also ob eine verstorbene Person noch das Recht auf Privatsphäre hat. Oder ob die noch "verletzbar" ist.

    Meine Krimibildung sagt, dass jedenfalls das Arztgeheimnis über den Tod hinaus gilt.

  • Ich habe keine richtig schlimme Migräne, aber Ibuprofen hilft nicht mehr. Habe von Mama 600er bekommen, aber noch nicht ausprobiert. Und nun will ich es noch mit Paracetamol probieren.

    Aber ich will halt auch nicht zum Arzt damit und dachte, vielleicht gibt's da doch irgendwas gutes frei verkäufliches. Aber das einzige in normaler Packungsgröße, was ich bisher gesehen habe, ist Dolormin Migräne.

    Meine Schwiegeroma meinte gestern, Aspirin würde bei ihrer Tochter gut helfen. Aber irgendwie habe ich eine Abneigung dagegen, weil mir irgendwer irgendwann Mal irgendwas darüber erzählt hat, ich weiß aber nicht mehr was :fear:

  • Moralisch gesehen finde ich die Privatsphäre auch nach dem Tod schützenswert. Ich würde nie das Tagebuch eines Verstorbenen in der Verwandtschaft rumzeigen oder ähnliches.

    Und oft geht es ja auch um Beziehungen zu noch lebenden Personen.


    Wie das juristisch aussieht - keine Ahnung.

  • Ich habe keine richtig schlimme Migräne, aber Ibuprofen hilft nicht mehr. Habe von Mama 600er bekommen, aber noch nicht ausprobiert. Und nun will ich es noch mit Paracetamol probieren.

    Aber ich will halt auch nicht zum Arzt damit und dachte, vielleicht gibt's da doch irgendwas gutes frei verkäufliches. Aber das einzige in normaler Packungsgröße, was ich bisher gesehen habe, ist Dolormin Migräne.

    Meine Schwiegeroma meinte gestern, Aspirin würde bei ihrer Tochter gut helfen. Aber irgendwie habe ich eine Abneigung dagegen, weil mir irgendwer irgendwann Mal irgendwas darüber erzählt hat, ich weiß aber nicht mehr was :fear:

    Ich selbst vermeide jeden Arztbesuch, wenns irgendwie geht. Aber periodisch auftretende Kopfschmerzen unklarer Ursache würde ich abklären lassen. Einerseits wegen der Medikation, andererseits, weil sie Warnzeichen für eine bisher nicht entdeckte andere Krankheit sein können und weil sie möglicherweise, wenn sie doch eher spannungs- bzw. atmungsbedingt sind durch entsprechende Übungen auch schon im Ansatz wirksamer behandelt werden können, als durch Medikation.


    Ich hatte beides: Spannungskopfschmerz und Migräne. Bzgl. der Migräne wurde ich, weil die ja frühkindlich aufgetreten ist, durch wirklich jedes damals denkbare Diagnoseverfahren gejagt.


    Gegen die wirklich heftigen Spannungskopfschmerzen haben letztlich Atmungs-, Geh- und Entspannungsübungen geholfen, die habe ich mittlerweile auch nur noch in den Tagen nach den Tagen (weil ich da heftige schmerzbedingte Fehlhaltungen habe). Und das bringt so viel mehr an Lebensqualität mit sich, ich würds an Deiner Stelle unbedingt klären.

  • Moralisch gesehen finde ich die Privatsphäre auch nach dem Tod schützenswert. Ich würde nie das Tagebuch eines Verstorbenen in der Verwandtschaft rumzeigen oder ähnliches.

    Und oft geht es ja auch um Beziehungen zu noch lebenden Personen.


    Wie das juristisch aussieht - keine Ahnung.

    Hab das hier gefunden



    allgemein anerkannt ist, dass die Persönlichkeit des Menschen über den Tod hinaus geschützt wird (vgl. nur BGH, Urteil vom 05.10.2006 – I ZR 277/03 -, NJW 2007, 684 ff.; Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, NJW 2009, 751 ff.). Dies folgt aus dem Grundrecht des Art. 1 Abs. 1 GG, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist (BGH a.a.O.). Demgegenüber kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG nur einer lebenden Person zukommen, weil dieses auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gerichtete Grundrecht die Existenz einer wenigstens potentiell oder zukünftig handlungsfähigen Person, also eines lebenden Menschen unabdingbar voraussetzt (BVerfG, Beschluss vom 24.02.1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173 ff.; BGH, Urteil vom 06.12.2005, VI ZR 265/04 -, NJW 2006, 605 ff., Urteil vom 05.10.2006 – I ZR 277/03 –,Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, a.a.O.). Die Schutzwirkungen des postmortalen Persönlichkeitsrechts sind dabei nicht identisch mit denen, die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG für den Schutz lebender Personen ergeben (BGH, Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, a.a.O.). Postmortal geschützt wird zum einen der allgemeine Achtungsanspruch, der dem lebenden Menschen als solchem zusteht und den Verstorbenen davor bewahrt, herabgewürdigt oder erniedrigt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, AfP 2008, 161 ff.; BGH, Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 – 15 U 64/07 -, ZUM 2008, 335 ff.). Zum anderen ist der sittliche, personale und soziale Geltungswert geschützt, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 16.09.2008 – VI ZR 244/07 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 – 15 U 64/07 -, a.a.O.). Insoweit wird der Verstorbene gegen schwerwiegende Entstellungen seines Lebensbildes, gegen die er sich nicht mehr selbst verteidigen kann, auf Verlangen seiner Angehörigen geschützt (BGH, Urteil vom 20.03.1968 – I ZR 44/66 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 – 15 U 64/07 -, a.a.O.).



    https://www.google.com/url?sa=…Vaw3UjsLMZA8CTG6SOo6Pd8YQ

  • Ich mein das ganz generell. Nicht unbedingt rechtlich, sondern mehr ethisch.

    Ich habe eben eine Doku gesehen, in der jemand über eine verstorbene Person gesagt hat, es würde die Privatsphäre des Menschen verletzen, wenn in seinem Tagebuch gelesen würde.

    Und ich hab mich gefragt, ob das stimmt.

    Also ob eine verstorbene Person noch das Recht auf Privatsphäre hat. Oder ob die noch "verletzbar" ist.

    Das ist ein ganz schweres Thema.


    Spontan würde ich sagen: wer für sich allein Tagebuch führt, will das nicht für die Öffentlichkeit tun. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass im Tagebuch (neben vielen anderen Dingen) genau das geschrieben wird, was die Tagebuchschreiber explizit nicht mit anderen Menschen teilen wollen. Diesen (unterstellten) Wunsch sollte man respektieren.


    Und dann denke ich an Anne Frank, Anais Nin und andere sehr prominent veröffentlichte Tagebücher und meine Überzeugung bröckelt. (OK, bei Anais Nin bröckelt meine Überzeugung nicht so sehr ... :tropf: )


    Also ganz klar: ich weiß es nicht. Ich habe Zweifel ob es moralisch richtig ist, private Details posthum öffentlich zu machen und gleichzeitig sehe ich den literarischen und gesellschaftlichen Nutzen in vielen Veröffentlichungen der privatesten Gedanken aus Tagebüchern.


    Nun stellt sich die Frage: ab wann ist ein Tagebuch überhaupt interessant genug, um es zu veröffentlichen? Ab wann ist eine Person öffentlich genug um ihre Tagebücher posthum zur Literatur zu erklären? Ab wann überwiegt das öffentliche Interesse den privaten Wunsch des Verstorbenen?

  • Es ist nicht unwahrscheinlich, dass im Tagebuch (neben vielen anderen Dingen) genau das geschrieben wird, was die Tagebuchschreiber explizit nicht mit anderen Menschen teilen wollen. Diesen (unterstellten) Wunsch sollte man respektieren.


    Und dann denke ich an Anne Frank, Anais Nin und andere sehr prominent veröffentlichte Tagebücher und meine Überzeugung bröckelt.

    Klugscheissermodus an: Genau diese Tagebücher von wurden schon mit Blick auf eine Veröffentlichung verfasst bzw. die Herausgabe und die Bedingungen von der Autorin selbst vorangetrieben und festgelegt.

  • Wegen Migräne: Bei mir kommt immer erst die Migräne und wenn ich nix mache dann irgendwann die Aura.

    Ich werfe also beim kleinsten Anzeichen von Schmerz direkt hinter der Augenbraue sofort 2-4 Ibuprofen 400 auf einmal ein (je nach Tagesform, gehts mir eigentlich super reichen meist 2, gehts mir eh nicht gut werdens gleich 4), mache Regen an (also ein Video mit Regengeräuschen), rufe kurz in den Flur was los ist, schnappe mir mein Tuch das ich um die Augen binde und lege mich hin.

    Das ist inzwischen so eingespielt das ich vom ersten Spüren hinter der Braue bis zum Liegen echt nur noch ne Minute brauche, so habe ich meistens Glück und schlafe innerhalb 30 Minuten ein und bin dann echt out of order für mindestens 3 Stunden.


    Ich mache da auch garkeine Experimente mehr und hab auch keinen Bock jedesmal mit meinem Arzt zu diskutieren der mir nur bessere Mittel verschreibt wenn ich jährlich zum Neurologen latsche.

    Zum Glück hab ich Migräne eh relativ selten und schätze mich sehr glücklich!

  • Ja, es gibt eine Privatsphäre - auch im Tod.


    Meine Mama wusste dass sie sterben wird - Krebs im Endstadium!

    Sie hat eine große Kiste genommen und alles hinein, von dem sie wollte, das es ein Geheimnis bleibt (z.B. die Scheidungsunterlagen von meinem Vater) … diese Kiste haben mein Bruder und ich dann für sie im Garten vergraben.


    Meine Mutter ist aber natürlich sehr bewusst und mit offenen Augen aus dieser Welt gegangen - so hat jedes von Ihren 3 Kindern einen Abschiedsbrief bekommen.

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