Alles anzeigenSelbstverteidigung. Der andere kam von hinten auf meinen gerannt, er stand ergo mit dem Rücken zum Angreifer, wie ich auch.
Aus Wikipedia :
"Die Regelungen des Mitverschuldens nach § 254 BGB können als allgemeiner Rechtsgedanke auf Ansprüche aus § 833 BGB angewandt werden, wenn auch die Tiergefahr eines anderen Tieres den Schaden mit verursacht hat.[18] Relevant ist dies beispielsweise für Fälle von Kämpfen zwischen zwei Hunden, bei denen einer der Halter verletzt wird.[19]"
Ich würde an deiner Stelle nicht zahlen, erst mal abwarten ob es dem Gegner bei diesem Prozessrisiko eine Klage wert ist.
Erstens ist Wikipedia keine seriöse Quelle.
Und zweitens finde ich den Ratschlag nicht zu zahlen, arschig.