Unangeleinter Hund greift meinen angeleinten an

  • Servus,


    Ich weiß das Thema ist nicht neu:


    Ein unangeleinter Hund greift einen angeleinten an. Eigentlich muss doch der Besitzer des unangeleinten Hundes für die Tierarztkosten des angeleinten aufkommen, wenn ich das richtig verstanden hab.


    Was ist aber wenn der angeleinte nix abbekommen hat, dafür aber der unangeleinte Angreifer?


    LG

  • Also du musst trotzdem zahlen, weil dein Hund gebissen hat. Also war er nicht ausreichend gesichert. Selbst wenn es Selbstverteidigung gewesen wäre. Die Frage ist nur zu wieviel Prozent dem anderen Teilmitschuld gegeben wird.


    Da bin ich mir gerade nicht sicher.

  • Wir hatten die ganze Zeit eine Hundehaftpflicht, die läuft aber über meine Freundin, die seit nem dreiviertel Jahr nun in ner Therapie Maßnahme ist.

    Ihre Eltern verwalten Ihr Konto. Das sie den Dauerauftrag für dich Hundehaftpflicht beendet haben weils ja "mein Hund" ist, wurde mir aber nicht mitgeteilt...hab natürlich jetzt wo ich das weiß ne neue abgeschlossen, hilft hierbei natürlich nix.


    Ja war Selbstverteidigung. Der andere kam von hinten auf meinen gerannt, er stand ergo mit dem Rücken zum Angreifer, wie ich auch.


    Die beiden sind sich nicht grün, keifen sich immer an wenn sie sich begegnen. Hat den anderen Besitzer aber nicht davon abgehalten ihn unangeleint um meinen laufen zu lassen...


    Meinte nur Solche Begegnungen seien viel entspannter wenn seiner ned an der Leine wäre :face_with_rolling_eyes:


    Da is auch noch nix passiert, ich war auch schon 30m weiter mit meinem Hund als der von hinten angerannt kam.

  • Mein Hund war ausreichend gesichert. Angeleint ca 1m Leine zur Verfügung, der war mit schnüffeln am Wegrand beschäftigt als es passiert ist. Hat noch nie gebissen in 6Jahren prophylaktisch nen Maulkorb fände ich daher etwas übertrieben...

  • §833 BGB

    Du haftest. Wieviel Mirschuld der freilaufende hat, wäre durch ein Gericht zu ermitteln.


    Ordnungsrechtliche Maßnahmen, bis hin zur Einstufung des Hundes als gefährlich, sind möglich. Das hängt am Bundesland und am Sachbearbeiter des Ordnungsamtes.

  • Mein Hund war ausreichend gesichert. Angeleint ca 1m Leine zur Verfügung, der war mit schnüffeln am Wegrand beschäftigt als es passiert ist. Hat noch nie gebissen in 6Jahren prophylaktisch nen Maulkorb fände ich daher etwas übertrieben...

    Rechtlich gesehen nicht. In Deutschland darf der Hund seine Zähne nicht einsetzen. Jetzt hat er ja gebissen.


    (Mein Hund trägt auch Maulkorb, falls mal jemand seinen Hund auf uns drauflauen lässt. Was häufiger passierte.)

  • Selbstverteidigung. Der andere kam von hinten auf meinen gerannt, er stand ergo mit dem Rücken zum Angreifer, wie ich auch.

    Aus Wikipedia :


    "Die Regelungen des Mitverschuldens nach § 254 BGB können als allgemeiner Rechtsgedanke auf Ansprüche aus § 833 BGB angewandt werden, wenn auch die Tiergefahr eines anderen Tieres den Schaden mit verursacht hat.[18] Relevant ist dies beispielsweise für Fälle von Kämpfen zwischen zwei Hunden, bei denen einer der Halter verletzt wird.[19]"


    Ich würde an deiner Stelle nicht zahlen, erst mal abwarten ob es dem Gegner bei diesem Prozessrisiko eine Klage wert ist.

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