Berliner Hundegesetz und Erwerb von Welpen/Junghunden

  • Willkommen in Berlin :woozy_face: nicht immer für jeden nachvollziehbar, aber leider Gottes so gegeben.


    Auszug aus dem Hundegesetz:


    Um illegalem Welpenhandel vorzubeugen, aus dem oft kranke und nicht artgerecht aufgezogene Hund hervorgehen, dürfen in Berlin unter 1 Jahr alte Hunde nur noch bei sachkundigen Personen erworben werden. Dazu zählen Personen, die über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für das gewerbsmäßige Handeln mit Hunden verfügen, sowie bestimmte sonstige sachkundige Personen wie z.B. Tierärzte oder Tierärztinnen, anerkannte Hundetrainerinnen oder Hundetrainer oder auch Diensthundeführerinnnen oder Diensthundeführer und von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung anerkannte Sachverständige. Auch aus Tierheimen mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis können unter 1 Jahr alte Hunde weiterhin erworben werden.
    Als Erwerberin oder Erwerber des Hundes sind Sie verpflichtet, sich von der oder dem Abgebenden eine schriftliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 der HundeG DVO
    ausstellen zu lassen, aus der dessen Identität, Sachkunde sowie die Rasse oder Kreuzung des Hundes hervorgeht („Erwerbsbescheinigung“). Zum Nachweis der Sachkunde kann der Bescheinigung z. B. die Kopie einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis für das gewerbsmäßige Handeln von Hunden (Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) oder die Kopie der tierärztlichen Approbation beigefügt werden. Die oder der Abgebende ist zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung an die Erwerberin oder den Erwerbenden verpflichtet. Die Erwerbsbescheinigung ist für die Dauer der Haltung des Hundes aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

    (Quelle: https://www.berlin.de/sen/verb…n%20Register%20anzumelden.)

  • Mir ist vollkommen neu, dass man bei Steueranmeldung oder Registrierung im Hunderegister irgendwelche Dokumente einreichen müsste.

    (schon allein deshalb ist die Regelung total bekloppt, weil niemand a) sieht, wo der Hund her kommt und da b) auch nicht nachgefragt wird.)

    Vielleicht muss man das in Berlin ja inzwischen, wenn man einen Hund anmelden möchte?

  • Mir ist vollkommen neu, dass man bei Steueranmeldung oder Registrierung im Hunderegister irgendwelche Dokumente einreichen müsste.

    (schon allein deshalb ist die Regelung total bekloppt, weil niemand a) sieht, wo der Hund her kommt und da b) auch nicht nachgefragt wird.)

    Vielleicht muss man das in Berlin ja inzwischen, wenn man einen Hund anmelden möchte?

    Unter https://service.berlin.de/dienstleistung/121494/ kann ich im Formular für die steuerliche Anmeldung keinen Hinweis auf das Einreichen irgendwelcher Dokumente finden. Ebenso nicht bei der Anmeldung für das Hunderegister.

  • Willkommen in Berlin :woozy_face: nicht immer für jeden nachvollziehbar, aber leider Gottes so gegeben.


    Auszug aus dem Hundegesetz:

    [...]

    das ist ja durchaus bekannt, ich wollte nur sagen: niemand kontrolliert an der richtigen Stelle (nämlich bei der Anmeldung/Registrierung des Hundes), dass das Gesetz auch eingehalten wird.

    Von daher: wieso soll man irgendeinen Sachbearbeiter fragen, der einem einen Persilschein gibt. Der nächste Sachbearbeiter hat nen schlechten Tag und gibt dir keinen. :ka:

  • Nur WENN mal einer kontrolliert, dann ist das Theater da. Deswegen wollen ja viele Zuechter eine Bestaetigung, wenn die Kaeufer aus Berlin kommen und lassen es eben nicht drauf ankommen..

  • Ich würde es auch nicht drauf ankommen lassen als Züchter. Ich kann dann schlicht nicht nach Berlin verkaufen, weil ich mit einem Wurf alle Jubeljahre keinen 11er mache und auch nicht bekommen würde. Mir wäre das Risiko zu groß, dass der Hund eingezogen wird oder sowas. Das ist doch mein Welpi, den ich vertrauensvoll in andere Hände gegeben habe und wenn die Behörden da so dermaßen Stress machen...

    Ehrlicherweise kenne ich aber auch genug Leute in Berlin, die sich Hunde kaufen und wo nichts passiert ist und wo sich keiner drum schert.

  • Vor allem wenn die Dissidenszüchter zulassen ist es ja wieder völlig für die Katz.. die drucken sich in vielen Fällen ihre "Papiere" selber - sprich die Vermehrer aus dem Ausland fälschen ab sofort nicht nur die Impfpässe wie bisher, sondern drucken noch Pseudopapiere aus, und schwupps ist es kein Vermehrerhund mehr...

  • Ich kann dann schlicht nicht nach Berlin verkaufen, weil ich mit einem Wurf alle Jubeljahre keinen 11er mache

    würde Dir auch nichts bringen- zumindest, wenn Du den 11er als Züchter machst.


    Man braucht die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 5, 6 oder 8 Buchstabe b oder f des Tierschutzgesetzes, die als Züchter steht aber unter Buchstabe "a".


    Die Paragraphen, die hier nach §11 Tierschutzgesetz zur Erlaubnis führen sind Erlaubnisse für den gewerbliche Handel und Ausbildung. Tierhändler und Hundeausbilder dürfen also verkaufen, aber explizit keine (zertifizierten) Hundezüchter!


    Wie unsinnig ist das denn?

    vg,

  • Vor allem wenn die Dissidenszüchter zulassen ist es ja wieder völlig für die Katz.. die drucken sich in vielen Fällen ihre "Papiere" selber - sprich die Vermehrer aus dem Ausland fälschen ab sofort nicht nur die Impfpässe wie bisher, sondern drucken noch Pseudopapiere aus, und schwupps ist es kein Vermehrerhund mehr...


    das könnte genauso gut auch bei VDH Zuchtpapieren geschehen.


    Es wäre ja ein leichtes, jeden, der entsprechende Sachkunde nachweist, als Züchter zuzulassen. Sowohl VDH als auch Dissidentenvereine verlangen von ihren Mitgliedern Sachkunde, die weit über das hinausgeht, was anderswo reicht. Ich habe mittlerweile eine Züchterin gefunden, die die Jagdgebrauchshundeprüfung abgelegt hat (und DRC Züchterin ist). Die hat geschlagen fünf Minuten am Telefon gelacht, als ich ihr sagte (und sie es mir auch abnahm), dass die Jagdgebrauchshundeprüfung ausreichend sein soll, die VDH Sachkundenachweise aber nicht.


    Weder Diensthundeführer noch Hundeausbilder noch Jagdgebrauchshundeprüfungsbesitzer haben irgendwelche Sachkunde in Zuchtfragen.

    Reiner Zufall, wenn aus diesem Personenkreis (inkl. Tierärzten) auch jemand Züchter ist. Es scheint, das genau all diejenigen vom Berliner Hundegesetz ausgeschlossen werden, die hier tatsächlich Sachkenntnis haben und realistischerweise als Welpenverkäufer in Frage kommt.


    Für mich bleibt da nur der Schluss, dass es hier nicht um die Bekämpfung der Welpenmafia geht, sondern um die Bekämpfung der Hundezucht an sich.


    vg,

  • VDH Sachkundenachweise

    Was soll das sein?


    Sowohl VDH als auch Dissidentenvereine verlangen von ihren Mitgliedern Sachkunde, die weit über das hinausgeht, was anderswo reicht

    Nö, das hängt vom Verband ab. Ich kann dir zB sagen, bei meiner Rasse gibt es unter dem VDH vier Verbände und keiner fordert eine Neuzüchterschulung geschweige denn eine Auffrischung in regelmäßigen Intervallen.

    Der VDH verlangt gar nichts, der ist nur der Dachverband.

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