Willkommen in Berlin nicht immer für jeden nachvollziehbar, aber leider Gottes so gegeben.
Auszug aus dem Hundegesetz:
Um illegalem Welpenhandel vorzubeugen, aus dem oft kranke und nicht artgerecht aufgezogene Hund hervorgehen, dürfen in Berlin unter 1 Jahr alte Hunde nur noch bei sachkundigen Personen erworben werden. Dazu zählen Personen, die über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für das gewerbsmäßige Handeln mit Hunden verfügen, sowie bestimmte sonstige sachkundige Personen wie z.B. Tierärzte oder Tierärztinnen, anerkannte Hundetrainerinnen oder Hundetrainer oder auch Diensthundeführerinnnen oder Diensthundeführer und von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung anerkannte Sachverständige. Auch aus Tierheimen mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis können unter 1 Jahr alte Hunde weiterhin erworben werden.
Als Erwerberin oder Erwerber des Hundes sind Sie verpflichtet, sich von der oder dem Abgebenden eine schriftliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 der HundeG DVO ausstellen zu lassen, aus der dessen Identität, Sachkunde sowie die Rasse oder Kreuzung des Hundes hervorgeht („Erwerbsbescheinigung“). Zum Nachweis der Sachkunde kann der Bescheinigung z. B. die Kopie einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis für das gewerbsmäßige Handeln von Hunden (Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) oder die Kopie der tierärztlichen Approbation beigefügt werden. Die oder der Abgebende ist zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung an die Erwerberin oder den Erwerbenden verpflichtet. Die Erwerbsbescheinigung ist für die Dauer der Haltung des Hundes aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
(Quelle: https://www.berlin.de/sen/verb…n%20Register%20anzumelden.)