Berliner Hundegesetz und Erwerb von Welpen/Junghunden

  • Hallo,


    mein erster Beitrag und gleich ein schwieriges Thema...


    Ich wohne in Berlin und möchte mir legal einen Welpen aus seriöser Quelle, sprich von einem seriösen Züchter kaufen.

    Mit Schrecken habe ich festgestellt, dass das als Einwohner Berlins alles andere als einfach, vielleicht sogar unmöglich ist. Zumindest bei vielen Rassen.


    Das Berliner Hundegesetz verpflichtet Welpenkäufer ja dazu, Welpen nur von bestimmten Personen zu erwerben. Konkret:


    1. von einer Person, die über eine Erlaubnis nach § 11  Tierschutzgesetz verfügt, oder


    2. von einer nach § 6 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3 oder 6 Hundegesetz als sachkundig geltenden Person erworben wird


    das sind:


    1. Tierärzte

    2. Führer von Diensthunden

    3. Personen, die mit ihrem Hund eine Jagdgebrauchshundeprüfung erfolgreich abgelegt haben

    6. Personen, die als sachverständige Person (§ 10) anerkannt sind (Anm. von mir: vom Berliner Veterinäramt anzuerkennen)


    Es werden zwar noch viele weitere Personengruppen im § 6 als sachverständig genannt, diese sind aber explizit trotzdem nicht

    als berechtigt aufgeführt, nach dem Berliner Hundegesetz Welpen zu veräußern.


    Weiß der Teufel warum 😔


    Ich meine, wenn jemand Sachkunde in Zuchtfragen hat, dann ja wohl ein spezieller Zuchtverband.

    Gerade weil diese nicht gewerblich/gewinnorientiert arbeiten, haben und brauchen sie keine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz..

    Sehr wohl aber besitzen sie die selben (ähnliche?) Sachkundeprüfungen, die als Vorraussetzung für eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzg alleine auch schon reichen.


    Gleichzeitig wird der obligatorische Erwerbsnachweis mit Beleg seltsamerweise weder vom Finanzamt noch in dem neuen Hunderegister abverlangt/geprüft.

    Sprich, es ist zwar verboten einen Welpen aus anderer Quelle zu kaufen und ist mit bis zu 10.000 EUR Ordnungsgeld belegt, aber es hindert niemanden daran, weiterhin Welpen aus unseriösen Quellen zu beziehen. Bis man dann einmal zufällig vom Ordnungsamt kontrolliert wird, ist der Händler natürlich schon lange weg.

    Wie dadurch der illegale Welpen Handel gestoppt werden soll, ist mir ein Rätsel. Dabei ist das ja ein durchaus begrüßenswertes Ziel.


    Wie würdet ihr das handhaben? Ignorieren und das Beste hoffen? Oder weiß jemand hier etwas genaueres? Vielleicht mache ich ja einen Denkfehler?


    vg, Flatti

  • Ich kann aus Zuechtersicht sagen, dass zig Zuechter (ohne 11er, weil zu 'klein') ohne schriftliche Erlaubnis vom VetAmt Berlin keinen Welpen nach Berlin verkaufen. Werd ich auch so halten, wenn ein Interessent aus Berlin anfragt. Ich hab naemlich keine Lust das einer meiner Welpen im schlimmsten Fall eingezogen wird..

    Ignorieren wuerde ich da gar nix, sondern entweder bei passenden Stellen kaufen oder mir die Erlaubnis zum Kauf schriftlich geben lassen.


    Da ist mWn auch nix mit 'abwarten'. Der Kaeufer muss mWn bei der Anmeldung die Herkunft nachweisen. Dadurch kann es ueberprueft werden..

  • Ich kann aus Zuechtersicht sagen, dass zig Zuechter (ohne 11er, weil zu 'klein') ohne schriftliche Erlaubnis vom VetAmt Berlin keinen Welpen nach Berlin verkaufen. Werd ich auch so halten, wenn ein Interessent aus Berlin anfragt. Ich hab naemlich keine Lust das einer meiner Welpen im schlimmsten Fall eingezogen wird..

    Ignorieren wuerde ich da gar nix, sondern entweder bei passenden Stellen kaufen oder mir die Erlaubnis zum Kauf schriftlich geben lassen.


    Da ist mWn auch nix mit 'abwarten'. Der Kaeufer muss mWn bei der Anmeldung die Herkunft nachweisen. Dadurch kann es ueberprueft werden..

    Ja, mich wundert, dass nicht mehr Züchter so denken wie Du das hier beschreibst.


    Seltsamerweise habe ich von mehreren Züchtern und vor allem auch Verbänden anderes gesagt bekommen. Na ja, deren Problem...


    Allerdings droht keine Einziehung des Welpen, Wenigstens das...


    Und nein, leider wird das nirgends beim Anmelden abgeprüft. Ich habe mir alle entsprechenden Formulare angeschaut und auch nirgends Hinweise darauf gefunden.

    Auch werden jedes Jahr mehrere tausend Hunde neu verkauft und auch angemeldet in Berlin. Viele davon Welpen und viele aus privater Hand (was nicht per se unseriös sein muss) und ganz sicher ohne die geforderten Bescheinigungen. Das wäre dann ja nicht möglich. Auch gibt es gar nicht so viele Welpen aus erlaubten Quellen.


    Übrigens wird ja gemutmaßt, dass das Berliner Hundegesetz als Vorlage für andere Bundesländer oder gar einheitliche Regelung dienen könnte.


    Ich verstehe aber sowieso auch nicht, wieso es diese Ausnahme des § 11 Tierschutzgesetz gibt. Das sollte für jeden, der mit Tieren handelt, gelten.

  • Echt? Keine Kontrolle? Dann ist es ja noch bescheuerter...


    Zum Einzug:

    ....

    Im Fall einer Kontrolle wird Ihnen das Tier entzogen. Sie erhalten keinerlei Entschädigung und haben mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen.

    ...


    :ka:

  • Aus dem Hundegesetz § 33 Bußgeldvorschriften:

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1

    Nummer 7 oder Nummer 25 mit einer Geldbuße von bis zu fünfzig-

    tausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße von bis zu

    zehntausend Euro geahndet werden. Hunde, auf die sich eine Ord-

    nungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 7, 13, 24 oder 25 bezieht,

    können eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswid-

    rigkeiten ist anzuwenden.


    Um den §16 (Abgabe, Zucht etc. geht es nur hier):

    7. entgegen § 16 Absatz 1 oder § 17 Hunde züchtet, vermehrt, aus-

    bildet, abrichtet oder abgibt,

    8. entgegen § 16 Absatz 3 die Haltung eines Hundes aufnimmt,

    9. entgegen § 16 Absatz 4 einen Hund abgibt, ohne die Bescheini-

    gung zu erteilen, oder einen Hund erwirbt, ohne sich die Be-

    scheinigung ausstellen zu lassen und diese für die Dauer der

    Haltung des Hundes aufzubewahren,


    Beim Punkt 7. geht es, so weit ich weiß um sog. Kampfhunde/gefährliche Hunde.


    Für den Käufer ist hier nur der Punkt 8. relevant. Für den Züchter eines "normalen" Hundes, Punkt 9.


    Das Gesetz ist ja über Berlin.de abrufbar bzw. über die oben verlinkte Seite des Hundegesetzes zum Hunderegister,

  • ....

    Im Fall einer Kontrolle wird Ihnen das Tier entzogen. Sie erhalten keinerlei Entschädigung und haben mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen.

    ...


    :ka:

    auf dieser verlinkten Seite finden sich noch mehr Ungenauigkeiten:


    Z.B. steht dort:


    "Ein sehr wichtiger Punkt:

    Laut Berliner Hundegesetz, §16, Absatz 3 und 4, dürfen Hundewelpen (Hunde bis zu einem Jahr) ausschließlich von Personen verkauft/verschenkt/weitergegeben werden, die über einen Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz verfügen. Das heißt: Jeder, der einen Hundewelpen erwirbt, ohne sich diesen Sachkundenachweis in Kopie aushändigen zu lassen, verstößt gegen das Berliner Hundegesetz und macht sich damit strafbar. Im Fall einer Kontrolle wird Ihnen das Tier entzogen. Sie erhalten keinerlei Entschädigung und haben mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen.

    Fragen Sie daher unbedingt immer nach dem Sachkundenachweis und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen!"


    Erstens gibt es noch weitere Personen, die Welpen verkaufen dürfen (Tierärzte, Diensthundeführer...) und zweitens widerspricht der letzte Satz auch noch der oben getätigten Aussage. Wäre ja schön, wenn der Sachkundeausweis ausreichen würde. Den hat ja jeder Züchter eines Zuchtverbandes und kann darüber hinaus auf vielfältige Weise in Berlin erworben werden. Genau genommen reicht es schon aus, die letzten fünf Jahre einen Hund min. drei Jahre geführt zu haben.

    Leider berechtigt das in Berlin aber nur, seinen Hund an manchen Plätzen/Straßen unangeleint führen zu dürfen.


    Solche Ungenauigkeiten sind dann wohl auch der Grund, warum manche Züchter denken, nach Berlin verkaufen zu dürfen bzw. Züchter aus Berlin, dass sie ohne weiteres generell Welpen verkaufen dürften.


    Eigentlich hoffe ich hier ja, dass jemand kommt und zeigt, dass es doch so ist und ich einen Denkfehler mache (bin ja auch kein Jurist!).

    Ich fürchte aber, dass Deine Antwort schon die richtige war :face_with_tears_of_joy: , was wirklich sehr schade ist- ich könnte in sieben Wochen meinen Traumhund bekommen :dog_face:

  • Ganz ehrlich? Ich kann diesen ganzen Mist mittlerweile einfach nicht mehr ernstnehmen. Der Gedanke dahinter ist ja schön und gut, die Umsetzung aber mal wieder einfach total dämlich und undurchdacht. Genau wie mit diesem neuen Registrierungs-Gesetz. :wallbash:


    Ich habe, wenn man so will, letztes Jahr illegal einen Welpen erworben und würde es auch immer wieder so machen. :ka:

    Die haben ja wohl einen Knall, ich kaufe meine Welpen nur bei seriösen Züchtern, die dem VDH angehören und nachweislich strenge Voraussetzungen erfüllen. Mehr kann ich nicht machen. Dagegen ist der §11 ein Witz, vor allem wenn man bedenkt wie schnell man den teilweise bekommt. Kaufe ich einen Welpen aus dem TS, achte ich durchaus darauf, dass sie den §11 haben. Die meisten seriösen Vereine haben den ja auch bzw müssen ihn eh haben.


    Wie gesagt der Gedanke dahinter den illegalen Welpenhandel einzudämmen: Top! Aber die Umsetzung einfach eine glatte 6.

  • was wirklich sehr schade ist- ich könnte in sieben Wochen meinen Traumhund bekommen

    Wenn es so ist wie bei vielen anderen Zuechtern, also das der Zuechter von seinem VetAmt keine Erlaubnis bekommen kann, weil er von den Bedingungen her kein gewerbsmaessiger Zuechter ist, dann wuerde ich einfach mal bei deinem Vetamt nachfragen. Es gab wohl schon Faelle, da hat es gereicht, wenn der Zuechter seinen Zwinger von einem TA 'abnehmen' hat lassen. Ob's stimmt, weiss ich nicht.

    Das der Zuechter von seinem VetAmt keine Abnahme bekommt, weil er zu 'klein' ist, kann der Zuechter sich ja eigentlich bestaetigen lassen.

    Weisst was ich meine?


    Bevor ich auf meinen passenden Hund/Traumhund verzichte, wuerd ich es auf jeden Fall versuchen.

  • Danke Euch beiden (ich glaube, Finya habe ich schon mal am Grunewaldsee gesehen...)

    was wirklich sehr schade ist- ich könnte in sieben Wochen meinen Traumhund bekommen

    Wenn es so ist wie bei vielen anderen Zuechtern, also das der Zuechter von seinem VetAmt keine Erlaubnis bekommen kann, weil er von den Bedingungen her kein gewerbsmaessiger Zuechter ist, dann wuerde ich einfach mal bei deinem Vetamt nachfragen. Es gab wohl schon Faelle, da hat es gereicht, wenn der Zuechter seinen Zwinger von einem TA 'abnehmen' hat lassen. Ob's stimmt, weiss ich nicht.

    Das der Zuechter von seinem VetAmt keine Abnahme bekommt, weil er zu 'klein' ist, kann der Zuechter sich ja eigentlich bestaetigen lassen.

    Weisst was ich meine?

    ja, ich weiß, was und wie Du das meinst. Aber würdest Du das für einen Welpenkäufer machen? Letztendlich geht ja auch der Verkäufer in's Risiko, weil er schriftlich bestätigen muss, dass er nach Berlin verkaufen darf (juristisch übersetzt). Und das aufgrund einer einfachen Aussage eines vom Veterinäramtes?


    Aber ich denke auch nicht, dass die Züchterin das hier so machen würde- ich denke, sie würde eh ohne Probleme den "11er" bekommen- die Voraussetzungen sind ja hier wohl "nur" der Nachweis der Sachkunde.


    Sie hat mir angeboten, eine Kopie des Sachkundenachweises mitzugeben.


    Ich glaube, das ist mir zu wenig. Auch wenn ich ehrlich gesagt nie mit einer Kontrolle dieses Wisches rechne und wenn, dann die Leute vom Ordnungsamt bei Vorlage nicht wirklich entscheiden könnten, ob das reicht. Die meisten würden ja gar nichts in der Hand haben.

    Und selbst vor Gericht könnte ich mir vorstellen, dass vieles gar nicht zulässig ist, was in dem Gesetz steht (ist wohl eine Spezialität von Berlin, juristisch angreifbare Gesetze zu machen).


    Aber glücklicherweise habe ich das Problem noch vorher erkannt (wenn auch spät). Wenn niemand etwas anderes zu berichten weiß, werde ich wieder auf Null gehen und neu suchen. Ist halt ärgerlich- da war ich vor neun Monaten schon mal.


    Vielleicht frag ich auch noch mal bei einer auf Tierrecht spezialisierten Kanzlei nach.


    vg,

  • Mir muesste der Welpenkaeufer aus Berlin die schriftliche Erlaubnis des (Berliner) VetAmts vorlegen, dass der Kauf eines Welpen bei mir erlaubt ist, wenn ein TA meine Zuchtstaette 'abnimmt'.

    Ohne etwas schriftliches in der Hand wuerde ich es nicht machen. Mit einem (emtsprechenden) Schriftstueck? Klar.

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