Das ist jetzt aber nochmal eine Schippe draufgelegt- ich glaube nicht, dass das Veterinäramt die Befugnis hat, so etwas zu bestimmen. Zumindest kann ich keine Regelung im Hundegesetz finden, die so etwas nahelegt. Das müsste schon vom zuständigen Senat für Verbraucherschutz geschehen- am Besten in Form eines definierten Vorganges in den Ausführungsbestimmungen zum Hundegesetz oder eben direkten Eingang dort.
Ich denke, es wurde schlichtweg vergessen/verpasst, die Sachkunde von seriösen Verbänden als Erlaubnisgrund mit aufzunehmen. Es sollte evtl. so sein, wie von Dir oben verlinkt und würde genau so auch Sinn machen. Handwerklich einfach schlecht gemacht.
Und was von den fehlenden Kontrollen bei Anmeldung/Registrierung zu halten ist, weiß ich auch nicht. Das Ziel des Gesetzes in diesem Punkt wird damit ja vollumfänglich verfehlt