Beiträge von Flatti

    Ich würde lieber mehr Geld in die Hand nehmen und mir einen soliden Anhänger bei einem Fahrradhersteller, der sein Geschäft versteht, kaufen.


    danke- und ja, scheint leider so. Dabei ist Trixie jetzt nicht als sooo billig zu bezeichnen.


    In meinem Fall ist der Anhänger dann aber OK- ich brauche ihn nur für die ersten Monate für meinen Welpen (wenn ich ihn denn mal habe). Ans Rad kommt der Wagen nicht, brauche ihn nur als Buggy. Und da erfüllt dieser Wagen genau meine Bedürfnisse. Leicht, mit einem Griff zusammenfaltbar, sieht nicht aus wie ein Kinderwaagen, ist schmal und kurz und damit optimal für die U/S-Bahn.

    Ich werde ihn wohl ca. 15-20 mal in Benutzung haben.


    Für das Rad später habe ich einen sehr stabilen Hundeanhänger- der aber schon mehr wiegt, schwerer faltbar ist, sicher nicht mit einer Hand tragbar, länger im Aufbau braucht, ziemlich groß ist und die Umrüstung zum Buggy hätte fast das gleiche gekostet.


    Ich habe jetzt ein Angebot als Warenrückläufer, der so wenig kostet, dass der Wiederverkaufswert von Anfang an eingespart ist. Mit dem Wackeln werde ich mich entweder arrangieren, oder notfalls einfach mit einer Schellenlösung "versteifen". Mal sehen


    vg,

    Eine Frage dazu an alle, die den kennen oder sogar haben: der Griff oben hat bei meinem leichtes Spiel an allen vier Befestigungspunkten an den Rohren- die addieren sich schon zu einem etwas stärkerem Wackeln des Griffes.

    Ich habe den gleichen Anhänger, bei ihm ist der Griff fest. :ka:


    Da würde ich den Verkäufer anschreiben und das zurück schicken.


    nochmal danke für Deine Antwort.


    Ich habe ihn mittlerweile zurückgeschickt und einen neuen bestellt. Leider mit genau dem gleichen Problem. Und gerade komme ich zurück aus einem Tierfachhandel, der zwei dieser Wagen vor Ort stehen hatte. Einer in L und einer in S. Meiner ist in M. Leider haben alle dieses Problem.


    Viellicht hat sich bei Trixie da ja etwas geändert oder die Qualitätskontrolle ist da eher schlecht. Keine Ahnung.


    Ich wollte das hier nur noch als Ergänzung schrieben, falls mal jemand anderes das gleiche Problem haben sollte.


    vg,

    Ach ja, auch noch


    f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.


    Dazu weiter ausgeführt:

    Hierbei handelt es sich um eine Interessenabwägungsklausel, über deren Reichweite sich im Einzelfall möglicherweise viel diskutieren lässt. Für die unternehmerische Praxis bietet es sich daher unbedingt an, für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu erst eine andere Rechtsgrundlage zu suchen. Denn in aller Regel sollte sich die Verarbeitung der Daten auf eine andere, bessere (speziellere) Rechtsgrundlage stellen lassen.


    Ob es hier in diesen besprochenen Fälle solche weitere Rechtsgrundlagen gibt, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus.

    So oder so sieht man, dass die DSGVO nicht immer das alleine oder höchste Rechtsgut ist, das zu beachten ist. Wie bei allen anderen Gesetzen eben auch.


    vg,

    Du hast dafür sicher auch eine Quelle? Die DSGVO jedenfalls unterbindet das nicht für solche Fälle.

    Das kannst du doch nachlesen. Hier zB

    Zitat


    Die wichtigste Regelung, die in Bezug auf personenbezogene Daten zu nennen ist: Jeder Betroffene muss in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu einem bestimmten Zweck zustimmen. Mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 genügt hierbei nicht mehr nur ein Stillschweigendes Einverständnis durch das Akzeptieren der Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, wenn der Betroffene aktive Zustimmung zu dem Vorgang erteilt.


    wie gesagt ist das ein schwieriges juristisches Feld.

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, Art. 6 Abs. 1 DS-GVO

    Die DS-GVO enthält - ähnlich wie bereits das BDSG - eine Reihe von Vorschriften, in denen Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt sind. Laut Art. 6 Abs. 1 DS-GVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

    ...

    b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;


    c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;


    Quelle:https://www.ihk.de/hamburg/pro…tzgrundverordnung-3740520


    Das, was Du oben gepostet hast, ist schon richtig, aber nur, wenn es eben keine von der DSGVO ausgenommenen Interessen gibt. So kann ja auch die Schufa öffentlich einsehbare Daten einfach so kopieren und verwenden.

    Und auch Verträge (Welpenverkauf) sollte eigentlich eine DSGVO Klausel enthalten- diese müsste auch die Weitergabe von Daten regeln. Fehlt diese, ist es bereits der Züchter, der gegen die DSGVO verstößt. Sind diese enthalten, sollte auch geregelt sein, inwieweit der Käufer die Daten verwendet/verwenden kann. Schließlich ist bereits das Abspeichern der Nummer des Züchters ein DSGVO relevanter Vorgang- umgekehrt wie oben erwähnt natürlich auch.


    Und wenn man sich schon solche Gedanken macht: so gut wie jede Nutzung eines Smartphones stellt einen DSGVO Verstoß dar


    vg,

    Ich muss da auch nichts lösen, das ist nicht meine Aufgabe :ka:

    nein, natürlich nicht. Aber wenn Du etwas dazu sagst, musst Du damit rechnen, dass sich dann jemand dazu äußert :ka:Ich muss da auch nichts lösen, das ist nicht meine Aufgabe :ka:

    Die meisten Züchter züchten alle Jubeljahre mal einen Wurf und sind weder gewerblich noch gewerbsmäßig,

    das ist völlig irrelevant. Sobald man öffentlich agiert, unterliegt man gewissen Regeln. Und auch ohne Gewerbe kann man prinzipiell gewerblich handeln und entsprechenden Regel/Gesetzen unterliegen. So auch hier. Das ist ja auch der Grund, warum jeder Züchter, der eine Webseite betriebt, ein Impressum benötigt- in der er seine persönlichen Daten ja bereits auch offenlegen muss.


    In dem Moment, wo rechtliche Bedingungen das Speichern von Daten erforderlich macht, ist das dann auch erlaubt. Und auch die Weitergaben solcher Daten- sonst könnte ja niemand je als Zeuge Angaben zu einer Person machen.

    Unter Umständen muss man als Gewerbetreibender oder auch nur gewerblich Handelnder andere über die Benutzung der persönlichen Daten unterrichten- das betrifft hier aber nur den Züchter gegenüber seinem Käufer. Macht aber wahrscheinlich auch keiner.


    Insgesamt ist die DSGVO sehr umfassend und für Laien nur schwer zu durchschauen. Und das mit dem gewerblich Handeln trotz rein privaten Charakters hat schon so manchem privaten Verkäufer das Genick gebrochen.


    vg,

    Man kann nicht einfach von fremden Menschen an eine Behörde ohne deren Wissen oder Einverständnis Daten zu Wohnort, Telefonnummer und co weiter geben.

    Du hast dafür sicher auch eine Quelle? Die DSGVO jedenfalls unterbindet das nicht für solche Fälle.

    Zum Rest weiß ich ehrlich nicht, was genau du überhaupt sagen willst.

    na, das hier:

    Für mich ist das Berliner Hundegesetz absolut vorbei an dem, was eigentlich damit erreicht werden soll.


    Das ist aber nun auch nichts Neues, worauf du hinweist.

    für Dich nicht- offensichtlich. Für mich war es das und in Berlin weiß davon auch fast keiner was. Und auch der VDH, DRC und GRC und einige Dissidentenvereine gaben sich ahnungslos und meinten sogar, dass das nicht stimmen würde. Eine DRC Züchterin beschuldigte mich sogar der Lüge.


    Bei Twittre wurde ich vor kurzem vom rbb gefragt, was ich damit meinte, dass man Welpen nur aus bestimmten Quellen kaufen dürfte. Hier regen sich alle auf, dass man sich nun noch extra in einem Hunderegister für kleines Geld registrieren lassen muss- aber von dieser Problematik hier keine Spur


    Also nein- das ist nicht allgemein bekannt.

    Ganz ehrlich, nicht mein Zirkus. Kein Züchter ist dafür da, den Berliner Bedarf an Hunden abzudecken.

    Klar- aber auch darum ging es gerade nicht. Du hattest eine Problemlösung vorgeschlagen, die leider keine ist.


    Die Berliner Regeln könntenja aber mal bundesweit bzw. in jedem Bundesland gültig werden- dann vielleicht ja schon :thinking_face:


    vg,

    In Berlin gibt es bei Weitem nicht genügend Züchter, um den Bedarf zu decken- und schon gar nicht genug, um alle Rassen abzudecken.

    Das ist aber nicht mein Problem als Zuechter, sondern im Grunde das Problem der Leute, die in Berlin leben und einen Hund wollen. Wenn ueberhaupt koennten auch nur die versuchen etwas zu aendern. Zuechter aus anderen BL muessen da gar nichts versuchen.

    das habe ich auch nicht gesagt- meine Erwiderung galt ja einem anderen Argument.


    Ich würde, zumindest wenn ich nicht zufällig zu dem Personenkreis gehören würde, denen das explizit erlaubt ist, auch nicht nach Berlin verkaufen.


    Allerdings wissen das die wenigsten Hundeverkäufer ja überhaupt.


    vg,

    Welches Tierschutzgesetzt? Meinst du die neue Tierschutzhundeverordnung seit diesem Jahr?

    es wurde Tierschutzgesetz gesagt, bei den Gesprächen, die ich mit diversen Züchtern geführt habe- kann aber natürlich sein, dass die neue Tierschutzhundeverordnung gemeint war. Kann ich also leider nicht abschließend sagen.


    Aha... OK. Wie gesagt, notwendig sind sie nicht überall. Hängt eben ab.

    Die Prüfungen beim LCD hab ich eingesehen, da stehen Grundfragen drin. Wie lange ist die Tragzeit einer Hündin, wie viele Zähne hat ein Welpe usw.


    Mein Anliegen ist hier das Berliner Hundegesetz- da geht es angeblich um die Bekämpfung der Welpenmafia, das ja die massenhafte Zucht unter Tierschutzwidrigen Umständen meint. Genetische Fragestellungen auf wissenschaftlicher Basis sind eher kein Problemfeld, das hier behandelt wird. Die Frage ist, wie der Nachweis über tierschutzgerechtes Handeln der Züchter (Züchter hier einfach als Begriff für den Halter der Hündin, der den Wurf mit ihr macht).

    Es geht ja nicht um die Reinerhaltung der jeweiligen Rasse.


    Die jetzt anerkannten Gruppen, die in Berlin Welpen verkaufen dürfen, haben bis auf TA (?) sicher keine vertieften Kenntnisse über das hinaus, den Züchter der diversen Zuchtverbände auch haben. Allerdings haben die letzteren alle Zuchtbedingungen, die eine "Massenproduktion" von Hunden ausschließen- was ja das vorgebliche Ziel des Hundegesetzes ist.


    Logisch, ist ja auch nur eine Sportprüfung. Die BH braucht man für jeden Sport als Voraussetzung und die ist bei aller Liebe wirklich keine Kunst oder ein Nachweis für eine Sachkunde.


    s.o.

    Dazu noch: es gibt eine lange Liste von als sachkundig anerkannte Personen im Berliner Hundegesetz (§ 6). So auch der Hundeführerschein oder einfach langjährige Hundebesitzer. Nur eben nicht alle als zum Verkauf von Welpen berechtigte Sachkunde.


    Sachkunde, übrigens in jedem Bereich, ist ein sehr relativer Begriff. Die Frage ist, ob sie für eine bestimmte Sache ausreichend ist oder nicht. Und hier geht es, wie schon gesagt, um die Unterbindung der Welpenmafia. Und ich nehme an, dass Du den VDH angeschlossenen Vereinen und auch den sog. Dissidentenvereinen diesen Vorwurf nicht ernsthaft machen willst, oder?


    Ist leider so :ka: Dann müssen die Berliner Züchter angefragt werden, innerhalb von Berlin ist das ja kein Thema.

    Was ich seltsam finde, ist, dass es Anmeldeformulare gibt, wo man die Herkunft des Hundes inkl Daten des Züchters angeben soll. Das widerspricht sich ja mit der Datenschutzbestimmung und kann auch irgendwie nicht rechtens sein.


    Ich finde das allgemein total schwachsinnig. Die sollen lieber mal die ganzen Leute, die ganz regelmäßig 2-4x im Jahr "Liebhaberwürfe" machen, steuerlich zur Kasse bitten. Würde deutlich mehr bringen.

    In Berlin gibt es bei Weitem nicht genügend Züchter, um den Bedarf zu decken- und schon gar nicht genug, um alle Rassen abzudecken.


    Eigentlich möchte ich hier gar kein neues Problemfeld aufmachen, aber weil Du es angesprochen hast: wo siehst Du hier ein Problem mit den Datenschutzbestimmungen?


    vg,