• Begleithund(-prüfung)
    Nach den Richtlinien des VDH bezeichnet der Begriff Begleithund einen Hund, der die Begleithundeprüfung (siehe BGH) erfolgreich abgelegt hat.

    Allgemein versteht man unter Begleithunden jedoch meistens Hunderassen, die im Gegensatz zu Arbeitsrassen primär zur Begleitung und Gesellschaft des Hundehalters gezüchtet werden.

    Begleit- und Gesellschaftshunde findet man in der FCI-Gruppe 9. Zu ihnen gehören vor allem kleinere Rassen, die als besonders leichtführig und auch für Anfänger geeignet gelten.

    Trotzdem sind Begleithunderassen natürlich vollwertige Hunde, die dieselben Grundbedürfnisse wie alle anderen Hunderassen haben und angemessen bewegt wie auch beschäftigt werden müssen. Zur FCI-Gruppe 9 gehören z.B. die Bichon-Rassen, Chihuahuas oder auch brachycephale Rassen wie Pegingesen, Möpse oder Französische Bulldoggen.