Berliner Hundegesetz und Erwerb von Welpen/Junghunden

  • Wenn du auf Nummer sicher gehen willst (was ich sehr gut verstehe), würde ich mich dann auch nur mit einem schriftlichen Einverständnis zufrieden geben. Ich finde es echt super traurig, dass einem wegen sowas die Möglichkeit auf einen Welpen aus einer persönlichen Traumverpaarung oder eben von dem favorisierten Züchter genommen wird. Das ist so bescheuert einfach, anstatt den Kauf bei seriösen Züchtern zu fördern, verbaut man den Leuten jegliche Chance. :dagegen:


    Btw habe ich den Welpen dann wohl doch nicht illegal erworben, denn die Züchterin hat ja eine Jagdgebrauchshundeprüfung abgelegt. Gut, dass ich mir einen Jagdhund geholt habe, da habe ich also nochmal Glück gehabt. :lol: Nein, mal im Ernst, mich macht die Umsetzung des Gesetzes echt einfach nur wütend und traurig zugleich.

  • Nein, mal im Ernst, mich macht die Umsetzung des Gesetzes echt einfach nur wütend und traurig zugleich.

    ja, das kann wirklich niemand verstehen. Ist auch so gut wie nicht bekannt. Ich wusste es bis letzte Woche auch nicht und mir wurde heiß und kalt zugleich, als ich das las. Musste ich dann auch mehrmals tun, weil ich es einfach nicht glauben konnte, dass es so was überhaupt gibt.

    Es gibt ja auch Rassen, die man auf diese Weise gar nicht mehr bekommen kann. Markiesje zum Beispiel. Und Ausland dürfte damit, zumindest was Welpen angeht, auch passe sein (ist ja auch so schon dämlicherweise eingeschränkt- so viel zu Europa).


    Ich hatte dann auch gleich einige Bekannte angerufen, die teilweise selbst züchten. Die dachten, ich mache einen vorgezogenen April Scherz. GRC und DRC hatten auch keine Ahnung (angeblich), dass es dieses Gesetz gibt. VDH steht noch aus.

    Dabei sollten doch gerade die alarmiert sein, steht doch zu erwarten, oder besser zu befürchten, dass andere Länder hier entsprechend nachziehen.


    Ich könnte echt heulen- "mein" Welpe ist bereits geboren und ich hätte das Glück gehabt, weil nur 300 Meter hinter Berliner Stadtgrenze gelegen, den Kleinen auch schon vor der achten Woche aufwachsen zu sehen. Jetzt werde ich wohl hunderte Kilometer weit weg suchen müssen und statt in den Sommer, in den Winter hinein den Welpen aufziehen. Oder eben noch ein ganzes Jahr zu warten- falls ich von einem Jäger überhaupt einen in die Stadt bekomme. Mein erster Kontakt vorgestern war da doch sehr ernüchternd.

  • Weder bei der Anmeldung meines Hundes letztes Jahr, noch beim Eintrag ins Hunderegister dieses Jahr sollte irgendwo dieser Nachweis erbracht werden. Man muss zum Erwerb des Tieres absolut NICHTS angeben. Vollkommen hirnrissig.

    Hier in der Gegend wurden in letzter Zeit viele OA-Kontrollen durchgeführt, da wollte auch nie wer wissen, ob der Sachkundenachweis des Züchters vorliegt. Also, wenn man schon drauf aus ist, die bösen Hundehalter zu kontrollieren, dann fragt man doch alles ab, was geht...


    Meine Züchterin hätte den Nachweis, ich hab aber vergessen, noch mal danach zu fragen und würde mit die Kopie erst bei Bedarf zusenden lassen. Nouska lebt also so halblegal bei uns, ich bin da aber relativ entspannt...


    Verzichte bloß nicht auf deinen tollen Welpen, das wär ja schlimm! :face_screaming_in_fear:

  • Lieben Dank für Deinen Zuspruch :dog_face:


    Ich bin da leider gebranntes Kind, was unwahrscheinliche Ereignisse angeht, wenn auch in einem anderen Bereich. Mach' ich nicht mehr, auch wenn ich Deine Einschätzung teile.


    Auch wenn es bisher noch keine zielgerichtete Kontrollen gibt, kann sich das ja auch einmal ändern. Es wird ja verlangt, die Nachweise das ganze Hundeleben lang aufzubewahren und nicht nur das erste Jahr.

    Und dann gibt es noch die Problematik, wenn es mal Ärger mit Nachbarn, Hundeführer, Vermieter etc. gibt und die einen dann ganz simpel anzeigen könnte. Spätestens dann müsste dem ja nachgegangen werden.


    Sachkundenachweis würde ich auch bekommen von der Züchterin. Ist ja aber nicht das, was das Gesetz verlangt.


  • Ein Nachtrag:


    Die Anwältin meinte, zusätzlich zu den maximal 10.000 EUR würde der Hund auch beschlagnahmt werden und ins Tierheim kommen.


    Hier zum Nachlesen:

    https://www.frag-einen-anwalt.…ines-Welpen--f378078.html


    Mein Einwand per Mail (weil keine weitere Nachfrage über das Forum mehr möglich war), dass dies doch falsch sein muss, weil im Gesetzestext des Bußgeldparaprahen das so nicht steht, beantwortete sie sinngemäß mit dem Hinweis, dass es, auch wenn es so nicht im Gesetz stehen würde, dennoch diese Hunde ersteinmal beschlagnahmt werden und im Tierheim landen.


    Weiß gerade nicht, über was ich mehr entsetzt bin. Dass das so ist oder dass man Gesetzestexten nicht glauben kann.


    :face_screaming_in_fear:

  • Das Thema ist zwar schon 1 Monat her, aber vielleicht hilft meine Antwort doch ein bisschen noch.

    Wir kommen auch aus Berlin und haben uns im Februar 2022 auch einen Welpen geholt. Nachdem ich von der neuen Verordnung gelesen habe, hatte ich meinen Traumhund schon verabschiedet. Denn er stammt zwar von einem seriösen, vom Verein überwachten Züchter, welcher aber auch aber ohne § 11 züchtet.

    Nachdem ich etliche Telefonate mit den Berliner Behörden hinter mir hatte, kam ich an eine super nette Sachbearbeiterin bei der zuständigen Stelle. Diese teilte mir mit:

    Bei dem erstellen dieses ach so tollen Gesetzes haben die Verantwortlichen die ganzen Züchter ohne § 11 einfach vergessen.

    Noch wurde nicht nachgebessert, aber diese Züchter sollten nicht betroffen sein, sondern es ging denen dabei um die ganzen Kofferraumwelpen. Auf meine Anfrage wie ich das ganze denn handhaben soll wurde mir gesagt, das ein Nachweis reiche, das dieser Züchter vom Verein kontrolliert werde und es somit kein Kauf von Vermehrerhunden sei.

    Daraufhin habe ich von meiner Züchterin den Verkaufsbescheid inkl. des Nachweises Ihrer Zuchtstätte bekommen und das ganze bei der steuerlichen Anmeldung mit eingereicht.

    Und es hat wirklich alles ganz problemlos funktioniert.

  • Das ist zwar gut...Aber: Wurde gesagt, welche Voraussetzungen die Kontrollvereine der Züchter haben müssen? Zählen nur VDH Vereine oder auch Dissidenzvereine? Wo kommt dein Hund her?


    Theoretisch könnten natürlich x beliebige Vereine gegründet werden um Vermehrern ein Alibi zu verschaffen.

  • bei uns war es auch ein Dissidenzzüchter. Laut Aussage der Sachbearbeiterin geht es darum, das der Verkauf von illegal importierten Welpen und Vermehrerwelpen mit Kofferraumverkauf unterbunden wird. Ich habe damals das Telefonat zu zweit geführt und auf laut gehabt, und ein Gesprächsprotokoll angelegt. Vom Züchter habe ich nur diesen Verkaufsbescheid der vorgegeben ist erhalten, sowie Unterlagen zu ihrer Zuchtstätte. Am einfachsten ist wirklich bei den Behörden anzurufen, die eigene Situation schildern und dann weiter sehen. Ich habe mich auch erst verrückt gemacht und alles schwarz gesehen.

  • Mir ist vollkommen neu, dass man bei Steueranmeldung oder Registrierung im Hunderegister irgendwelche Dokumente einreichen müsste.

    (schon allein deshalb ist die Regelung total bekloppt, weil niemand a) sieht, wo der Hund her kommt und da b) auch nicht nachgefragt wird.)

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