An dieser Stelle sei §19 Abs. 5 AGG erwähnt:
„Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.“
1. Wie oft kommt es denn vor, dass der Eigentümer auf dem selben Grundstück wohnt? Aber ja, wenn es so ist, kommt man mit dem AGG nur schwer weiter.
Ziemlich oft, die meisten privaten Vermieter hier leben mit im Haus. Und bei uns war es auch so.
Und ja wenn du wegen dem Hund deiner Mieter Angst hast, sich in deinem eigenen Haus nicht mehr sicher fühlt, dein Leben auf deine Mieter ausrichtest, dann nimmt man sich eben das Recht heraus seine Mieter zu wählen. Kein normaler Mensch geht eine WG mit jemanden ein der so überhaupt nicht zu ihm passt oder ?
Ich habe auch lange für eine goße Wohnungsgesellschaft gearbeitet und vermüllte Wohnungen ohne Respekt (egal ob Hundehalter oder nicht) sind keine Seltenheit, das ist wirklich schlimm.
Aber wenn ihr sonst gut mit dem Vermieter auskommt, redet mit ihm. Bei mir hättet ihr eine Chance gehabt mich umzustimmen