Vermieter besorgt wegen Wohnungsgröße und Hund

  • Nein, und ich würde auch in Deutschland keine Immobilie kaufen.

  • Sorry aber dann finde ich es schon fast "lustig" was du so schreibst ;) (nicht böse gemeint)


    Du hast nie vermietet, wirst in Deutschland keine Immobilie kaufen, willst also auch nicht hier vermieten aber im Gegenzug die anderen User über Gesetze belehren, weswegen man verschiedene Personengruppen bei der Vermietung der eigenen Immobilie nicht ausschließen darf... ;)


    Ich glaube es ist allen bewusst, dass man das öffentlich nicht darf. Ich darf mir aber als Vermieter sehr wohl meine Mieter aussuchen oder die Immobilie leer stehen lassen :ka:


    Immer nur auf sein Recht beharren kommt halt nicht bei allen Leuten gut an. Kann man machen, ist ja jedem selbst überlassen, muss dann aber ggf. eben auch mit den Konsequenzen leben.


    Ich würde immer das Gespräch suchen. Manche Dinge lassen sich entsprechend regeln. Wir finden Hundehaltung in den Mietobjekten auch nicht optimal, nach Rücksprache mit den angrenzenden Nachbarn haben wir dem aber erstmal mündlich zugestimmt und darum gebeten mit uns in Kontakt zu treten sobald es soweit ist und dann müssen wir halt schauen wie es mit dem Gartenzaun aussieht etc.

    In Mehrfamilienhäusern finde ich es aber tatsächlich noch kritischer, weil es irre schnell Stress mit den anderen Hausbewohnern gibt.

  • Wenn du einen netten Draht zur Vermieterin hast, lad sie doch mal zum Kaffee ein und sprecht nochmal in Ruhe zusammen darüber.

    Ansonsten bleibt nur: umziehen, wenn ihr wirklich einen Hund wollt.


    Ich kann jeden Vermieter verstehen, der keine Hunde in seinem Haus möchte.

    Es gibt gute Hundehalter und welche, die es einfach nicht interessiert, weil es nicht deren Wohnung ist und so wird damit auch umgegangen.

    Kein Respekt vor fremdem Eigentum....


    Daher, die Vermieter nicht verärgern, dann haben vielleicht in ein paar Jahren andere HH noch Chancen, wenn sie doch mal ihre Meinung ändern sollten.

  • Das darfst Du auch lustig finden :-)


    Vllt ist es aber auch einfach so, dass ich das besser beurteilen kann - nur weil man eine Immobilie kauft und eine Auffassung davon hat, "wie Dinge zu laufen haben", heißt es noch lange nicht, dass das rechtlich so auch durchsetzbar ist. (auch nicht böse gemeint)

  • Ein solcher Vermieter verstößt gegen das AGG; wer offen etwa keine "jungen Leute" als Mieter akzeptiert, wird schadensersatzpflichtig.


    Und es gibt mietrechtlich auch keinen Unterschied zwsichen privaten und gewerblichen Vermietern.

    An dieser Stelle sei §19 Abs. 5 AGG erwähnt:


    Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.“

  • Lea2020 es geht doch hier nicht um Allgemeinklauseln, sondern um den individuellen Fall der TE. Und sie sagt, sie möchte das gute Verhältnis zum Vermieter nicht stören.

    Du selbst kannst ja gerne deinen Vermieter, der die einzige andere Partei im Haus ist, rechtlich belehren und auf dein Recht - wenn nötig mit Rechtsstreit - pochen.

    Ich persönlich würde das nie machen, das gibt nur böses Blut und ich hätte weder den Nerv, das durchzufechten, noch die Lust, auf rohen Eiern zu gehen oder dem Hund zuhause Socken anzuziehen, weil der Hund angeblich trampeln würde etc etc. Am Ende kann einem ein Vermieter eine Etage tiefer durch den Hund immer einen Strick drehen. Ein Zuhause soll ein Ort der Ruhe sein und wenn der Vermieter die Haltung nicht erlaubt, dann lohnt es sich mehr, sich etwas anderes zu suchen. In der Regel sind auch dem Vermieter gute Mieter im eigenen Haus oben drüber wichtig und da könnte ein gewisses Entgegenkommen möglich sein.


    Zusätzlich dazu lasse ich beispielsweise mir auch eine schriftliche Einverständnis des Vermieters zeigen, wenn die Leute nicht in Eigentum wohnen. Können andere übertrieben finden, ich selbst kenne aber auch mehrere Fälle, wo der Hund schnell wieder weg musste, weil da geflunkert wurde.

  • 1. Wie oft kommt es denn vor, dass der Eigentümer auf dem selben Grundstück wohnt? Aber ja, wenn es so ist, kommt man mit dem AGG nur schwer weiter.

  • Naja, aber im Falle der TE geht es doch aktuell gar nicht darum, das rechtlich auf Biegen und Brechen durchzusetzen, oder verstehe ich da etwas falsch?

  • Lea2020 es geht doch hier nicht um Allgemeinklauseln, sondern um den individuellen Fall der TE. Und sie sagt, sie möchte das gute Verhältnis zum Vermieter nicht stören.

    Du selbst kannst ja gerne deinen Vermieter, der die einzige andere Partei im Haus ist, rechtlich belehren und auf dein Recht - wenn nötig mit Rechtsstreit - pochen.

    Ich persönlich würde das nie machen, das gibt nur böses Blut und ich hätte weder den Nerv, das durchzufechten, noch die Lust, auf rohen Eiern zu gehen oder dem Hund zuhause Socken anzuziehen, weil der Hund angeblich trampeln würde etc etc. Am Ende kann einem ein Vermieter eine Etage tiefer durch den Hund immer einen Strick drehen. Ein Zuhause soll ein Ort der Ruhe sein und wenn der Vermieter die Haltung nicht erlaubt, dann lohnt es sich mehr, sich etwas anderes zu suchen. In der Regel sind auch dem Vermieter gute Mieter im eigenen Haus oben drüber wichtig und da könnte ein gewisses Entgegenkommen möglich sein.


    Zusätzlich dazu lasse ich beispielsweise mir auch eine schriftliche Einverständnis des Vermieters zeigen, wenn die Leute nicht in Eigentum wohnen. Können andere übertrieben finden, ich selbst kenne aber auch mehrere Fälle, wo der Hund schnell wieder weg musste, weil da geflunkert wurde.

    Du hast Recht, das Thema wird abstrakt. Ich wollte lediglich die hier vielfach vertretene Sichtweise, dass Eigentümer mit der Mietsache nach (mehr oder weniger) Belieben verfahren können, nicht stehen lassen...

  • 1. Wie oft kommt es denn vor, dass der Eigentümer auf dem selben Grundstück wohnt? Aber ja, wenn es so ist, kommt man mit dem AGG nur schwer weiter.

    Hier bei uns ziemlich oft.

    Da wird ganz oft mit Einliegerwohnung gebaut. Die wird dann vermietet bis die Kinder dort einziehen, was oft genug nie passiert, dann bleibt halt das Mietverhältnis bestehen.

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