Antibiotika-Verbot für Tiere - neuer Rückert-Artikel
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Wenn da steht:" um antimikrobielle Wirkstoffe mit höchster Priorität nur für den menschlichen Gebrauch zu reservieren" heißt das doch, dass es für sämtliche Tierarten verboten wird?
Was es mit den Bedingungen für die Behandlung einzelner Tiere auf sich hat
Amtsdeutsch überfordert mich...
Ja klar heißt es das. Weiter oben steht was von nahrungs-produzierenden Tieren, dann aber der Satz mit dem menschlichen Gebrauch.
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Hi
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a klar heißt es das. Weiter oben steht was von nahrungs-produzierenden Tieren, dann aber der Satz mit dem menschlichen Gebrauch.
Ich denke genau das ist der Aufhänger für die Unsicherheiten. Mir ist da auch ganz unwohl.
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Zitat
(und das ärgert mich, hier drängt sich mir ein wenig der Verdacht auf, dass die Haltern von Haustieren in Hobbyhaltung dafür instrumentalisiert werden sollen, Interessen der Nutzierhalter mit konventioneller Massenhaltung zu bekräftigen).
Ja, natürlich haben Fleischkonsumenten (nicht nur Hunde- und Katzenhalter) ein Interesse an der Massentierhaltung. Sonst würden ja die Futterkosten und die Lebenshaltungskosten noch mehr in die Höhe schießen als das sowieso schon der Fall ist (Stichwort Strompreise).
Wer es sich leisten kann, sollte sich selbst und seine Tiere mit Bio-Fleisch ernähren. Das werden aber wohl die wenigsten Leute können.
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trotz Antibiotika und Antibiogramm der halbe Hintern weg ist? Dauert nämlich manchmal echt ein paar Stunden bis Tage bis man Ergebnisse hat
aber beim Hund hat man die Zeit??
Nach Moros Bissverletzung mussten wir auch ohne Antibiogramm ein zweites AB draufsetzen.... beim Kompartment Syndrom hat man nämlich auch keine Zeit zu verschenken
Deshalb hatte ich ja geschrieben dass hoffentlich in lebensbedrohlichen Fällen weiterhin die Möglichkeit bestehen bleibt vor den Ergebnissen AB zu verabreichen.
Fakt ist dass es Opfer geben wird. So oder so. Da kann man die Augen verdrehen oder verzweifeln. Entweder es läuft so dass Mensch und Tier an Infektionen sterben die durch resistente Erreger ausgelöst wurden. Da opfert man eben dieses Leben.
Oder wie es nun versucht wird: Antibiotikaregelung wird strenger. Auch das kostet Leben weil eben nicht oder nicht rechtzeitig behandelt wird.
Dafür versucht man aber im Wettrennen, bei dem wir immer hinten liegen werden, wieder etwas näher dran zu kommen.
Es ist unschön. Keine Frage. Ich hoffe wie gesagt dass es die Möglichkeit des Spielraums gibt. Es wurde ja schon erwähnt dass es noch Bereiche gibt die tatsächlich viel zu voreilig und unsinnig AB einsetzen. (Hausarzt, Schnupfen)
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Wenn da steht:" um antimikrobielle Wirkstoffe mit höchster Priorität nur für den menschlichen Gebrauch zu reservieren" heißt das doch, dass es für sämtliche Tierarten verboten wird?
Was es mit den Bedingungen für die Behandlung einzelner Tiere auf sich hat
Amtsdeutsch überfordert mich...
Um das besser zu verstehen, muss man sich die Kritik an der Vorlage der EMA genauer anschauen und die monierten Abweichungen zu den Vorstellungen der WHO.
Kurz gefasst, soweit ich es (bisher, unter Vorbehalt) verstanden habe: Den rechtlichen Auftrag zur Festlegung von Antibiotika, die der menschlichen Nutzung vorbehalten sind, gibts eh. Die ergibt sich aus dem bereits ratifizierten Tierarzneimittelgesetzt. Die WHO hat dafür Kriterien aufgestellt.
Die EMA hat darauf basierend einen wissenschaftlichen Vorschlag erarbeitet, nach dem solche HRAM definiert werden sollen. Diesen Vorschlag betrachten Kritiker - unter Anderem, es gibt nocht mehr Punkte - als von den Empfehlungen abweichend, weil eins der von der EMA definierten Kriterien sein soll, dass das Antibiotikum als nicht essenziell in der Behandlung von Tiererkrankungen eingeschätzt wird. Platt gesagt hieße das: „Wenn wir es bei Tieren unbedingt brauchen, dann darf es kein HRAM werden.“ Unabhängig davon, ob es sich um Nutz- oder Haustiere handelt.
Das setzt die Hürde, ein Antibiotikum zum HRAM zu erklären sehr hoch. Nach Auffassung der Kritiker zu hoch für das Ziel, das die Regulierung verfolgt und die andere Richtlinien vorsieht. Zahlenmaterial und Argumente dafür listet der Entschließungsantrag auf, die Argumente lassen sich auch dem auf „Germanwatch“ veröffentlichtem Brief entnehmen. Dort wird das ganz direkt als Schlupfloch bezeichnet.
Der Entschließungsantrag hingegen sieht vor, die Hürde für die Einstufung als HRAM nicht so hoch zu setzen, aber (über Änderungsverordnungen) zulässige Ausnahmen zu definieren. Das findet sich in den Punkten 6 und 7.
Soweit also - erstmal - beruhigend: Es soll Ausnahmen geben, handelt sich also nicht ummein absolut ausschließendes Verbot. Aber - und hieran hängt sich der Beitrag auf: Diese Änderungsverordnung soll sich auf die bestehende EU Verordnung 2019/6 beziehen, Artikel 37 (3). Da heißt es: „(3) Eine Zulassung für ein antimikrobiell wirksames Tierarzneimittel wird versagt, wenn der antimikrobiell wirksame Stoff gemäß Absatz 5 für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten ist.“
Die Realisierung dieser angedachten Änderungsverordnung zieht der bpt in Zweifel. Ob rechtlich begründet, so weit bin ich noch nicht durch. Aber das ist letztlich auch eine Frage, die vermutlich erst im Rahmen der Bearbeitung der Anträge von allen Seiten beleuchtet werden kann. Europarecht ist kompliziert
Aber definitiv stellt sich bei genauem Hingucken erstmal Einiges ganz anders dar, als der Blogbeitrag beschreibt.
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Und noch kurz angemerkt: Wenn die Zahl der resistenten Erreger durch übermäßigen Antibiotikaeinsatz steigt - das tut sie ja für Mensch und Tier gleichermaßen - dann haben in Zukunft letztlich weder Mensch noch Tier einen Nutzen von dem entsprechendem Antibiotikum. Hier Tierwohl und Menschenwohl als einander entgegengestellt zu betrachten ist zu kurzsichtig.
Edit: Und Fenjali
Auch das Thema „sich etwas nicht leisten können“ kann man aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Den faktisch können wir es uns auch nicht leisten, so weiterzumachen wie bisher. Und veränderte Umstände in der Massentierhaltung heißt nicht gleich Bio (mit de; entsprechenden Kosten). Das Argument hinkt.
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Mit anderen Worten: Der Tierärzteverband ist zu doof, um das Ganze richtig zu verstehen.
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Bin noch nicht durch
Der ganze medizinische Part fehlt mir, also wie groß die Einschränkungen im worst case tatsächlich wären, wenn es keine Ausnahmen für HRAM gäbe und die von der WHO angedachten Antibiotika alle entsprechend eingestuft würden.
Da hoffe ich auf nüchterne tierärztliche Info, im Einstieg haben corrier und Bonadea ja schon angerissen, dass das gravierend wäre.
Hier übrigens ein dankenswerterweise auf deutsch gehaltenes Positionspapier des Urhebers des Entschließungsantrags, habe ich gerade gefunden.
martin-haeusling.eu - Positionspapier
Nein.
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der Typ lügt doch, wenn er so tut als wisse er nicht was das bedeutet
https://www.merkur.de/politik/antibi…7zyq_TN5H9zXqyQ
bei FB druckst der nur rum, gibt nicht EINE konkrete Antwort
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