Tierarztabrechnung korrekt?

  • Folgende Situation ich bin mit meiner Hündin (9 Jahre) alt am Mittwoch vormittag wegen einer Gebärmutterentzündung zum Tierarzt. Dieser hat nach der ersten Untersuchung den Verdacht bestätigt und wir haben beschlossen das sie operiert (Gebärmutter und Eileiter entfernt) wird und über nacht da bleibt. Die Tierärztin meinte das es wie ein Notfall abgerechnet wird und deshalb ca. 2000€ kosten würde. 1200€ Anzahlung und 800€ bei Abholung.


    Meine Frage ist ob der Tierarzt obwohl es zur normalen Geschäftszeiten war das als Notdienst mit Faktor 2 berechnen darf? Die OP verlief unkompliziert...

    Bis jetzt habe ich keine Rechnung erhalten wo detailliert aufgelistet steht was gemacht wurde. Die 800€ haben Sie allerdings auch vergessen abzukassieren.

    Sind 2000€ übliche Kosten für so einen Eingriff?

  • Hmm, also zuerst mal, bin ich kein Tierarzt und kann das nicht wissen ( hier gibt es aber User die in der Tiermedizin arbeiten).


    Aber meine Hündin hatte mal eine Gebärmutterentzündung.

    Wenn es nur eine Entzündung ist, und keine Vereiterung, wird der Hund eigentlich erstmal auf Antibiotika eingestellt ( außer der Zustand ist zu kritisch).

    Hier hab ich also bei der Gebärmutterentzündung eine Allgemeinuntersuchung, Abstrich, Ultraschall, Antibiotika ( glaub noch ne Spritze, das weiß ich aber nicht mehr) und Nachbehandlung bezahlt.

    Das die Antibiotika angeschlagen haben, hab ich auf Empfehlung des Tierarztes abgewartet bis die Scheinträchtigkeit vorbei ist, und sie anschließend kastrieren lassen.

    Die Behandlung der Gebärmutterentzündung hat also etwa - glaub - 150 Euro gekostet, und die Kastration 380 Euro plus Nachbehandlung/Fäden ziehen.


    TA meinte bei der Gebärmutterentzündung, dass sich die Kosten für die Behandlung einer Pyo, schnell auf 850 bis 1000 Euro ( bzw Anfängen des 1000-er Bereichs) berechnen würden.

    Also belaufen sich eure Kosten schonmal aufs Doppelte von dem was mir hier prophezeit wurde.


    Allerdings, macht es einen Unterschied was für eine Tierarztpraxis es ist/ob es eine Klinik ist, ob der Hund stationär bleiben muss ( und wie lange), welcher GOT Satz beansprucht wird, und ob es sich im einen Notfall handelt oder nicht.

    Meines Wissens nach ist ein Notfall dann der Fall, wenn eine sofortige Behandlung notwendig ist. Unabhängig davon ob außerhalb der Öffnungszeiten oder nicht, schließlich müssen wegen dir, wenn du bzw dein Hund als Notfall rein kommst, andere Patienten länger warten, und das führt wiederum zu Überstunden. ..


    Und, es macht ebenso was aus, je nachdem welche Diagnostik statt fand.

    Dann, sind natürlich die Materialskosten für einen großen Hund höher als für einen kleinen Hund, und eine Kastration bei einer Hündin, ist auch kein kleiner Eingriff.


    Daher halte ich die Summe von 2000 Euro nicht für unwahrscheinlich.


    Das einzige, was ich seltsam finde, ist dass du noch keine Rechnung samt Kostenauflistung bekommen hast. In der Regel gibt's die immer bei der Bezahlung dazu...



    Ich versteh natürlich die Frage ob der Preis berechtigt ist, aber ich persönlich, wäre einfach erstmal froh dass der Hund die Narkose und OP heil überstanden hat.


    Du kannst doch bestimmt im Zweifel nachfragen wenn du Bedenken hast wie sich das Alles preislich zusammen setzt, oder? =)

  • Je nach Größe/Gewicht einer Hündin und inkl. stationärem Aufenthalt, scheint mir der Preis nicht so unüblich.


    Zur Faktor 2 Berechnung, ob Notfall/Notdienst (eine Pyometra ist meist lebensbedrohlich!) kann ich nichts sagen, das kann dir dein TA beantworten.


    Weshalb hast du dir keine RG aushändigen lassen?

  • Ob die Rechnung so korrekt ist kann man nicht beurteilen, ohne sie zu sehen. Das wäre alles Spekulation.


    Klingt auf jeden Fall im Bereich des Möglichen.

  • Lass dir erstmal die Rechnung geben und schau drauf was da genau steht. Aber wenn die Hündin operiert wurde und über Nacht blieb sind 1200 € jetzt nicht unwahrscheinlich.


    Wenn ich bedenke, dass mich eine Gebärmutterentzündung mit beginnendem Nierenversagen weniger als 200 € gekostet hat finde ich das extrem, aber gut, meine Hündin wurde deswegen auch nicht operiert.

  • Ich glaube auch, dass es wie ein Notfall abgerechnet werden darf.

    Sehe das wie Terri-Lis-07

    Immerhin bringt diese OP den gesamten Praxisablauf durcheinander. Auch unser Tierarzt berechnet bei akuten Vergiftungen / Bisswunden wie einen Notfall, das hab ich neulich mal mit gehört.

    An den Öffnungszeiten kann man das allein nicht festmachen. Wenn ich den letzten Termin innerhalb der Praxiszeit habe und da verschiebt sich aufgrund eines Notfalles etwas, dann zahle ich ja auch nicht den "Nachtdienstpreis", nur weil ich plötzlich außerhalb der Zeit bin. :ka:


    Aber 1200 Euro für Kastration und Nacht in der Tierklinik plus Medis/Nachsorge klingt in der Notfallabrechnung jetzt nicht so unrealistisch.

    Unserem TSV hat man für die Kastration unserer Lucy auch 800 Euro in Rechnung gestellt - wir waren morgens um 7 Uhr dort, massive Entzündung und Zysten. Das war dann auch eine Not-OP. Sie brauchte aber nicht dort bleiben. Dann kam noch Nachsorge beim Haustierarzt dazu, aber da kenn ich die Zahlen nicht, der hat das direkt mit dem Verein abgerechnet.

  • Ohne Rechnung ist das ein Blick in die Glaskugel.

    Ich würde niemals ohne Rechnung bezahlen.

  • Puh, den Preis finde ich persönlich schon heftig.


    Bei meiner damaligen Hündin (35 kg Hund) habe ich bei meinem Tierarzt für Not OP bei akuter Gebärmutter Entzündung alles in allem 400 Euro bezahlt. Ist allerdings ein paar Jahre her.

  • Die Frage nach "Kann der Tierarzt einen 2fachen Satz abrechnen" beantworte ich mal mit einem Zitat der Bundestierärztekammer: "

    Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. Die Kriterien sind beispielhaft im § 2 der GOT aufgeführt."

    Ob korrekt abgerechnet wurde, kannst Du anhand der GOT selbst nachvollziehen und mit welchem Satz, sobald Du die Rechnung vorliegen hast, alles andere ist Spekulation. Wünsche Deiner Hündin auf alle Fälle gute Besserung!

  • https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/


    Man muss schon die Rechnung sehen. 1200 finde ich dafür normal. Und wenn der TA mir vorher sagt, dass es als Notfall gildet, würde ich das glauben, denn ich lasse meinen Hund nur von Leuten aufschneiden, denen ich das zutraue und nicht wo ich meine, die betrügen mich.


    Aber mal ganz losgelöst vom "Aua" im Portmonaie. Sprich die doch an und frag direkt nach.


    Oder belasse es jetzt bei dem Geld....

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