Was an Tierquälerei kann man eigentlich anzeigen?

  • Ich hab mich so geärgert… heute am See ein Pärchen, er mit Bullterrier, sie mit Yorkie. Beide Hunde wurden nur an der Leine herumgezogen, ins Wasser gezwungen. Der Yorkie flog jeweils halb durch die Luft wenn sie an der Leine geruckt hat. Kein nettes Wort, der aufgeregte Yorkie wurde angemotzt, angeschrien, an der Leine am Geschirr in die Luft gezogen und schliesslich auf den Hintern geschlagen als er weiter winselte. Als sie ihre Schuhe ausgeklopft hat, ist er nur noch zitternd rückwärts.


    Ich hätte gern was gesagt, war aber ganz alleine da und der Kerl mit Bullterrier war mir nicht geheuer. Davon ab sprachen sie Französisch.


    Kann man sowas anzeigen (Schweiz)? Oder werd ich da ausgelacht? Hunde schlagen ist verboten, oder? Ich wüsste den Namen des Hundes, hab ein Foto vom Hund und kenne die Rasse und die Region.

  • Ohne Name/Anschrift der Besitzer/des Pärchens bleibt nur eine Anzeige gegen Unbekannt.


    Wie in der Schweiz damit umgegangen wird, weiß ich nicht.

  • Ohne Name/Anschrift der Besitzer/des Pärchens bleibt nur eine Anzeige gegen Unbekannt.


    Wie in der Schweiz damit umgegangen wird, weiß ich nicht.

    Wobei der Hund ja registriert sein müsste. Name war auch ungewöhnlich, es werden nicht so viele „zero“ heissen und Yorkie sein. Wenn man will, findet man die sicher.


    Keine Ahnung wie der Umgang ist. Theoretisch müsste es verboten sein laut TS Gesetz. Und es wäre ein Offizialdelikt. Aber die Auslegung? Keine Ahnung.


    Mir würde es schon reichen, wenn die offiziell darauf angesprochen werden und merken, dass das nicht unbemerkt bleibt.

  • Der „Gummipunkt“ - und da unterscheidet sich das Schweizer Tierschutzrecht meines Wissens nach nicht erheblich vom Deutschen - sind die Einschränkungen. Tieren dürfen „ohne vernünftigen Grund“ (in der Schweiz „ungerechtfertigt“) Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Und da kommt ganz viel Auslegung ins Spiel. Wegen einer Zeugenaussage ohne konkrete Daten, ohne weitere Zeugenaussagen, mit diesen verhältnismäßig „harmlosen“ Vorfällen (die der Halter ggf. sogar nich mit Erziehung erklären kann) oder Nachweise - hier würden die Veterinärbehörden mir was husten. Und (weil Du von Offizialdelikt gesprochen hast) die Strafverfolgungsbehörden erst recht.


    Anzeigen kannst Du trotzdem immer, ich würde an Deiner Stelle dafür aber ans Vet.-Amt, das ist auch in der Schweiz zuständige Behörde. Wenns noch ein paar Berichte mehr gibt, ggf. sogar mit Adresse, kanns ein Zünglein an der Waage sein. Kann aber auch rundheraus abgeschmettert werden. Wegen dieser Vorfälle wird sicher keine Identotätsermittlung stattfinden. Erwarte Dir nicht zu viel.

  • Vergiss es.


    Die waren zu zweit, du alleine - bei Aussage gegen Aussage keine gute Konstellation. Yorkies gibt es viele, da nützt auch ein - eh heikles - Foto nix. Grober Umgang alleine, noch dazu ohne Zeugen, ist keine Tierquälerei, da wird dich die Polizei auslachen, und du kriegst evt. eine Anzeige wegen übler Nachrede.


    Wehe du hast daheim eine nicht kaputte Boxe stehen, die rein theoretisch zugemacht werden könnte! DAS ist Tierquälerei, selbst wenn sie nie zu ist! Eine Leine hingegen ist kein Eventualvorsatz zur Tierquälerei, selbst bei viel höherem Missbrauchspotential.


    Anzeigen kannst du nur bei der Polizei, und die werden sicher nicht aktiv werden bei einer Anzeige gegen unbekannt, weil angeblich grob an der Leine geruckt wurde.

  • Das Problem dürfte die Beweisbarkeit sein :ka: da wird Aussage gegen Aussage stehn


    Ich mein melden könntest dus schon, dann wär zumindest was im system gegen unbekannt registriert aber passieren wird nix, weil sonst könnte ja jeder behaupten, dass …. Ohne Beweise wird da gar nichts laufen.


    Und selbst wenn wird das wohl eher nicht unter Tierquälerei eingestuft werden würd ich meinen, aber bin jetzt nu auch kein Rechtsexperte.

  • Ich habe jahre lang bei einem Kantonalen Tierschutzverein gearbeitet.

    Leider muss ich dir sagen, dass das keine Tierquälerei ist.


    Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich die Polizei rufen wenn du vor Ort bist. Und ich würde das ganze filmen.

    (Filmen ist in der Schweiz erlaubt, du darfst den Film danach nur nicht weiter verbreiten).

    Die Polizeipatroullie wird das vor Ort Prüfen. Wenn es Anzeigewürdig ist, dann werden sie dir das mitteilen. Wenn nicht werden sie es dir auch sagen.


    Im Nachhinein jetzt eine Anzeige gegen unbekannt zu machen ist wirklich sinnlos.

    „Zero“ ist im Französischen Raum nicht sooo selten. Da wird es sicher 2-3 Yorkis geben die so heissen.

    Der Punkt ist halt auch, dass die Polizei dir keinen Namen nennen darf, ergo verläuft deine Anzeige im Sande, weil du musst trotzalledem eine Anzeige gegen Unbekannt machen.

    Dann warst du alleine und sie zu zweit. Aussage gegen Aussage bringt nie was.


    Zum Vet-Amt kannst du nicht gehen, da diese Kantonal arbeiten. Da du keine Adresse hast, weisst du den Kanton ja auch nicht.

    Und der Tierschutz hat keinerlei „Macht“ in der Schweiz. Wenn der Tierschutz bei dir vor der Tür steht, kannst du denen getrost die Tür vor der Nase zuhauen.


    Fürs nächste mal, Polizei rufen und am Telefon direkt fragen ob du filmen sollst. Dann bist du auf der sicheren Seite.

  • Nächstes Mal mutiger sein und die Leute ansprechen. Ich-Botschaften formulieren. „Ich finde das traurig wie sie mit ihrem Hund umgehen.“ Sowas in der Art. Manchmal bewirkt man schon allein damit was, dass man es anspricht.

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