Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 17

  • Als kleine Rückmeldung: Polizei und Amtsvet waren da. Es hat etwas länger gedauert und leider musste ein Schaf vor Ort eingeschläfert werden, aber die anderen sind soweit in Sicherheit. Sie wurden soweit medizinisch Erstversorgung, wurden beschlagnahmt und sind anderweitig untergebracht.

    Weiß jemand zufällig, wie sich das bei einer Beschlagnahme mit einem Tierhaltungsverbot verhält? Wie wahrscheinlich ist es, dass das ausgesprochen wird? Ich würde es mir wirklich sehr wünschen.

  • Liebe Schweizer,


    Wir fahren morgen in euren schönem Grindelwald und würden gerne wissen, ob man bei euch genauso gut mit Kreditkarte zahlen kann wie hier? :pfeif:

    Ansonsten müssten wir noch einen Stopp bei der Bank einplanen...

  • Liebe Schweizer,


    Wir fahren morgen in euren schönem Grindelwald und würden gerne wissen, ob man bei euch genauso gut mit Kreditkarte zahlen kann wie hier? :pfeif:

    Ansonsten müssten wir noch einen Stopp bei der Bank einplanen...


    Grundsätzlich kann man in der Schweiz gut mit Kreditkarte bezahlen. Je nachdem wo ihr allerdings esst (ich meine da z.B. kleinere Berghütten o.ä.) kann es sein, dass gar keine Kartenzahlung angeboten wird :pfeif: Grindelwald selber kenne ich leider nicht, war noch nie da. :ops:

  • Mandarinenmädchen

    Das hängr ja immer am jeweiligen VetAmt, bei uns war das bisher so fifty-fifty… die einen haben die Tiere wiederbekommen (zT nach Klage), die anderen bekamen ein Haltungsverbot, da wurden die nächsten Tiere dann halt auf den Namen der im selben Haushalt lebenden Mütter/erwachsenen Kinder/Ehepartner angeschafft und wieder genauso vernachlässigt.

  • Weiß jemand zufällig, wie sich das bei einer Beschlagnahme mit einem Tierhaltungsverbot verhält? Wie wahrscheinlich ist es, dass das ausgesprochen wird? Ich würde es mir wirklich sehr wünschen.

    Das wird wohl sehr darauf ankommen, wie die Gesamtumstände zu werten sind. Vor allem muss ja auch jemand Anzeige erstatten.


    Ich hatte hier vor Jahren einen ähnlichen Fall. Völlig abgegraste Weide und ich habe aus meinem Grundstück die Schafe erst einmal mit Futter versorgt. Ordnungsamt angerufen - die kamen auch sofort und die veranlassten, dass der Halter die Tiere auf eine andere Weide bringen musste. Die Tierhaltung wurde ihm nicht untersagt. Allerdings waren die Tiere auch gesundheitlich völlig in Ordnung.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!