Angeleinter Hund beißt Freilaufenden. Bin ich im Recht?

  • Auch wenn der Schäfi in diesem Fall einen Maulkorb getragen hätte, bin ich mir nicht sicher, ob die Bulldogge unverletzt geblieben wäre... Meiner Meinung nach sollte der andere Hundehalter mal ganz schnell die Klappe halten und sich glücklich schätzen, dass er überhaupt was bezahlt bekommt. Ist halt echt unter absoluter Dummheit zu verbuchen.

  • Ich kenne eine Halterin, deren Malinoisrüde sehr unverträglich war, allerdings auch extrem gut im Gehorsam stand. Der konnte ohne Leine im "Bei Fuß" an allen Hunden vorbeigeführt werden, er selber ging nicht so einfach nach vorne. Aber: sobald ein Hund ihm so nahe kam, dass er berührt wurde, hat er zugebissen, und zwar derartig, das es schwere Verletzungen gab.
    Mehrfach gab es deswegen gerichtliche Auseinandersetzungen (bei jedem dieser Vorfälle war der Rüde an der Leine), und jedesmal kam die Hundehalterin da unbeschadet raus. Sie musste weder zahlen noch dem Hund vorsichtshalber einen Maulkorb aufziehen (es gab aber jedesmal einen Wesenstest, der excellent bestanden wurde). Ist allerdings auch 20 Jahre her, keine Ahnung, ob Gerichte heute anders entscheiden.
    (Bitte keine Diskussion, ob die HHin nicht freiwillig den Hund mit MK hätte sichern sollen....das ist hier ja nicht die Frage)


    Die ganze Geschichte ist hier nicht die Frage, und ja ich frage mich trotzdem warum nicht gesichert wird, wenn man es weiß dass der Hund so ist.


    Die Userin scheint ja selbst überrascht, denn ein Hund der zurück meckert ist ja nicht gleich ein Beisser.

  • Ich würde da auch nix bezahlen und dem Halter auch garnichts zurückschreiben. Er kann sich ja gerne an deine Versicherung wenden wenn er meint es stehe ihm mehr zu. Meiner Erfahrung nach hat man mit solchen Leuten nur Ärger sobald man auf ihre Nachrichten eingeht. (was ähnliches hatten wir fast ein Jahr lang nach einem kleinen Autounfall mit minimal Blechschaden beim anderen - er bekam entgegen seiner Überzeugung nicht Recht von der Versicherung und wollte dass wir seinen Schaden bzw eigentlich sogar mehr bezahlen. Alles Erklären und auf die Versicherung verweisen brachte nix. Der Typ hat uns per sms und Telefon terrorisiert bis wir die Nummer geblockt haben).


    Ich würde dem Hund jetzt deswegen auch keinen Mauli aufsetzen. Einerseits ist da der Größenunterschied, andererseits die Anatomie der Fr. Bulldogge die begünstigen dass da schnell was am Auge kaputt ist. Und ganz ehrlich, wenn mein Hund angegriffen wird, er angeleint neben mir steht und sich dann wehrt, ja dann hat der andere halt Pech gehabt.

  • Hi, ich finde auch, das solltest du den "Profis" (aka Versicherung o. der genannte Anwalt) überlassen - hab nur das "überlege zu blockieren" aufgeschnappt und bin komplett dagegen, Dinge per Whatsapp o.ä. zu besprechen, wenn man sich derart in die Flicken kriegt. Finde also blockieren gut ;), würde eine kurze Rückmeldung ("werde hierauf nicht mehr antworten o.ä.) geben und dann die Füße still halten.


    Keine Ahnung, was der andere HuHa bezweckt, aber ich drück dir die Daumen und schließe mich meinen VorschreiberInnen an.

  • Auch ich rate zum Rechtsanwalt.



    Allerdings solltest du den Halter nicht blockieren - wenn er pöbelt, droht oder gar beschimpfen sollte, hast du damit eine Dokumentation.


    Nur nicht mehr darauf antworten!


    Lass den ruhig schreiben, nimm die Nachrichten mit zum Anwalt und überlasse dem Profi das Feld.

    Den Mist zu delegieren, kostet vllt. etwas Geld, aber die eigenen Nerven sollten dir das auf alle Fälle wert sein.

  • Du hast alles richtig gemacht. Ich finde es auch sehr kulant von deiner Versicherung, dass sie 50% übernommen haben!


    Dein Hund war angeleint; du hast dein Möglichstes getan, die Angreifer abzuwehren...


    Wenn der Besitzer des Bullys nochmal anruft, sag ihm unmissverständlich, dass du nicht bereit bist, die andere Hälfte zu übernehmen und dass er dich in Ruhe lassen soll.

  • Ich würde ggf nochmal bei der Versicherung nachfragen und ansonsten den Bullyhalter ignorieren. Oder schreibe ihm zurück das du einen Anwalt kontaktierst , vielleicht schreckt das ab.


    Ich finde die Regelung eh unmöglich, das man als Halter des angeleinten Hundes als genauso schuldig gilt wie unangeleinte Hunde. Jemand der seinen Hund anleint ist verantwortungsbewusst, aber der Hund soll sich dann von einem Angreifer brav beissen lassen. Im Umkehrschluss müssten ja alle großen Hunde mit Maulkorb laufen, denn ausschließen kann ich nie das er angegriffen wird und sich wehrt. Mir ist es umgekehrt ergangen, mein angeleinter Hund wurde zerbissen und ich durfte darum kämpfen die Hälfte der Kosten erstattet zu bekommen. Fair ist etwas anderes.

  • Hallo, Du hast keine Zeugen für den Vorfall.d.h. sollte er Dich anzeigen, steht Aussage gegen Aussage.Ich kann Dir nur raten, kontaktiere einen Anwalt. Blockiere ihn nicht, sondern behalte seine schriftlichen Kommentare für den Anwalt. Als Besitzer eines Hovawartrüden, bin ich in ähnlicher Situation gewesen. Hatte aber Glück,dass ich meinen Hund rechtzeitig zurückziehen konnte, bevor er sich mit seinen Zähnen wehren konnte. Recht zu haben und Recht zu bekommen sind immer zweierlei Dinge.Besitzer großer Hunde haben da eben auch oft das Nachsehen,weil ein großer Hund auch größere Verletzungen anrichten kann. Maulkorbtraining unabhängig davon ist trotzdem anzuraten.Es kann im Hundeleben immer mal Situationen geben(gr. Verletzung/ Tierarzt o.ä.) wo der Hund einen Maulkorb benötigt und dann nicht zusätzlichen Stress braucht,weil er den Maulkorb nicht kennt.Also kontaktiere einen Anwalt, der Dt. Schäferhund steht in der Liste mit Beissvorfällen recht weit oben und ein gerichtliches Verfahren könnte es genauso sehen......ich hoffe natürlich wenn der andere Hundebesitzer dann anwaltliche Post bekommt,gibt er Ruhe. Alles Gute für Euch

  • Falls nicht bereits geschehen,

    würde ich so schnell wie möglich ein Gedächtnisprotokoll schreiben.

    So sachlich und genau wie möglich die Situation schildern - je mehr Zeit vergeht, deso schwerer fällt es einem sich zu erinnern - Details verschwimmen.


    Das Gedächtnisprotokoll kannst du dann immer (für dich nochmal) rausholen, wenn du dazu "befragt" wirst - und sollte sich die ganze Geschichte noch Wochen/Monate hinziehen, ist eine detaillierte Schilderung des Vorfalls Gold wert.

    Verhindert auch dass du unsicher wirst wenn der Typ einen anderen Hergang schildert.


    Viel Erfolg und hoffentlich ein baldiges Ende des Theaters dieses unmöglichen Hundehalters.

  • Wenn ich in der Situation wäre, würde ich dem Frenchie Halter noch mal die rechtliche Lage aus deiner Sicht schildern - Seine Hunde haben angefangen, waren unangeleint im Gebiet mit Leinenzwang und außerhalb des Einflussbereiches des Halters - und ihm sagen, dass die Sache gerne über Anwälte geklärt werden kann, du aber keinen persönlichen Kontakt mehr mit ihm wünschst. Auch gerne mit Polizei drohen, sollte die persönliche Belästigung nicht aufhören.


    Das schreckt die allermeisten Leute schon ab. Solltest du tatsächlich dann irgendwann mal Post vom Anwalt bekommen, kannst du dich ja immer noch ebenfalls an einen Anwalt wenden. Selbst ohne Zeugen wird es letztendlich Aussage gegen Aussage stehen, ich glaube nicht, dass da irgendwas weiter passieren würde.

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