Angeleinter Hund beißt Freilaufenden. Bin ich im Recht?

  • Hallo!

    Ich habe mich hier angemeldet, weil ich eine rechtliche Frage habe.

    Ich habe einen Deutschen Schäferhund Rüden namens Coffee, er ist 10 Monate alt. Coffee ist grundsätzlich ein verträglicher Hund, lässt sich aber leicht provozieren und meckert gerne zurück wenn er von anderen Hunden blöd angemacht wird.

    Nun hatten wir vor 2 Wochen leider eine extrem bescheidene Situation. Wir waren im Ort unterwegs (wo Leinenpflicht herrscht), Coffee war angeleint als uns 2 französische Bulldoggen, unangeleint, entgegenkamen. Der Besitzer war bestimmt 30 Meter entfernt und schien ziemlich desinteressiert. Naja, auf jeden Fall haben die beiden angefangen Coffee anzukläffen und uns zu umkreisen. Ich habe versucht sie zu verscheuchen, weil ich gemerkt habe, dass mein Hund schon ziemlich angespannt war, aber das hat die beiden null beeindruckt. Auch der Versuch wegzugehen, war erfolglos, weil sie uns kläffend hinterherliefen. Dann kam die richtige blöde Situation. Einer der Bulldoggen hat Coffee ins Bein gezwickt, es ging alles so schnell. Coffee hat sich leider gewehrt und zurückgeschnappt. Er hat die Bulldogge im Gesicht erwischt. Es war richtig schlimm, der kleine hat regelrecht geschrien und stark geblutet. Endlich! kam dann auch der Besitzer hinzu, verständlicherweise völlig panisch. Ich habe ihm erklärt was passiert ist, aber er wollte es gar nicht hören und mir auch nicht glauben. Wir haben schnell Nummern ausgetauscht und er ist in die nächste Tierklinik gefahren.

    Der Bulldogge musste leider ein Auge entfernt werden, weil es nicht mehr zu retten war. Ich habe die ganze Sache sofort meiner Versicherung gemeldet und die hat letztendlich auch die Hälfte der Tierarztkosten übernommen.

    Das reicht dem Besitzer aber nicht. Er belästigt mich täglich und sagt er möchte, dass ich die zweite Hälfte selbst bezahle, weil es meine Schuld war. Aber ich sehe das völlig anders. In meinen Augen waren seine Hunde Schuld, der eine hat Coffee sogar zuerst gebissen und es ist nur nichts passiert wegen dem enormen Größenunterschied.

    Nun sagt er, dass er mich verklagen will und ich bin kurz davor ihn einfach zu blockieren und das ganze abzuhaken.

    Aber ein kleiner Teil in mir ist sich unsicher. Könnte er mit einer Klage etwas erreichen? Schließlich hat er gegen das Gesetz verstoßen und seine Hunde unerlaubterweise frei laufen lassen. Seine Hunde haben zuerst angegriffen und ich finde, dass meine Versicherung bereits sehr kulant war, dass sie überhaupt bezahlt hat. Es geht auch nicht gerade um eine kleine Summe.

    Er glaubt mir übrigens auch nicht, dass sein Hund gebissen hat, er meinte, dass seine Hunde total friedlich sind und nur aufgeregt bei Hundebegegnungen, weil sie unbedingt spielen wollen. Aber die wollten ganz bestimmt nicht spielen, das sind absolute Pöbler und Prolls. Es gibt auch keine Zeugen, deshalb habe ich Angst, dass er mit einer Klage etwas erreicht, weil ich den "großen, bösen Schäferhund" habe, der natürlich gefährlich ist und alles in seiner Reichweite fressen will.

    Was würdet ihr in der Situation tun? Es einfach ignorieren? In einen Anwalt investieren? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

  • Ich finde es ehrlich gesagt schon sehr kulant von der Versicherung, dass sie die Hälfte der Kosten übernommen hat, da ja wohl die Hauptschuld beim Halter der Franzosen liegt. Er hat die Hunde aus seinem Einwirkungskreis entkommen lassen und hat sie laut deiner Beschreibung auch nicht zurück gerufen.

    Man sollte damit rechnen, dass ein Hund sich auch mal wehrt (auch wenn er es vielleicht gar nicht ernst meint und mit Absicht schädigt).


    Aber das ist mein Rechtsverständnis.


    Meiner Meinung nach, hast du richtig gehandelt und mehr als deinen Beitrag geleistet. Ich würde mir verbitten, dass der dich weiter belästigt.

  • Ich würde bei deiner Versicherung nachfragen

    Die Versicherung hat doch schon reagiert und die Hälfte der TA-Kosten übernommen (vermutlich wird die andere Hälfte wegen grundsätzlicher Tierhaltergefahr dem Halter des gebissenen Hundes zugeordnet.)

    Wie das vor Gericht ausgeht, kann keiner sagen, weil das letztendlich im Ermessen des Richters liegt, denke ich, aber ich kenne die Handhabung so, wie die Versicherung es gemacht hat.

    In diesem Fall hier würde ich an Stelle der TE vermutlich auch nicht anbieten, die andere Hälfte zu übernehmen, denn wären die Bullis nicht frei und ungehindert zum Fremdhund gelaufen, wäre wohl nix passiert.

  • ..............

    Was würdet ihr in der Situation tun? Es einfach ignorieren? In einen Anwalt investieren? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    Ich würde sicherheitshalber einen Anwalt kontaktieren. Nicht das du nachher Auflagen für deinen Hund bekommst, weil die Gegenseite dich anzeigt und etwas anderes behauptet, wie tatsächlich vorgefallen.


    Für Vorfälle rund um den Hund kann ich dir Rechtsanwalt Weidemann empfehlen - Link http://www.rae-swl.de/

    Der ist absolut kompetent und wirklich DIE Empfehlung, wenn man Probleme rund um den Hund hat und kann dir auch per Mail und/oder Telefon helfen.

  • @InsertNameHere


    Jessy, hast Du Zeugen dafür, dass Dein Hund angeleint und die anderen frei waren ?

    Dann solltest Du hoffentlich auf der sicheren Seite sein

  • Du hast es der Versicherung gemeldet und die haben die Hälfte bezahlt.


    Wenn der Verursacher dich weiter nötigt, teile das deiner Versicherung mit. Normal setzen die sich nochmals mit ihm in Verbindung und rücken ihm den Kopf gerade, denn es ist und bleibt ein Versicherungsfall.

  • So etwas hasse ich mit am Meisten. Hundebesitzer, die vorsätzlich Kontakt zu angeleinten Hunden zulassen. Noch schlimmer, wenn man erkennen kann, dass dies kein freundlicher Kontakt werden wird, und sich als Halter dafür überhaupt nicht interessiert. Und dann noch "rumstressen" bei den Kosten. Wo man doch ganz gut selbst einschätzen kann, dass man hier falsch gehandelt hat.

    Helfen tut dann meist, wenn man schreit, er hat Flöhe oder Durchfall.

    Gott sei Dank ist das bisher zumindest bei uns nicht so oft vorgekommen, denn die meisten Hundehalter leinen ihre Hunde entweder an oder halten ihn bei Fuß.


    Mein Hund ist auch schon leider 1-2x zu Hunden geflitzt, die angeleint waren. Darf keinesfalls passieren und war ein großer Fehler, aber zumindest rennt! man dann sofort hinterher und holt den Hund da weg.


    Den anderen Halter trifft aus meiner Sicht mindestens! die Hälfte die Schuld. Für mich persönlich eigentlich die Ganze.

    Evtl. wird damit argumentiert, wenn ein Hund zu beißt, hätte er halt einen Maulkorb benötigt. Ich weiß es nicht. Vielleicht wurde aus diesem Grund die Teilschuld anerkannt und die Hälfte wurde bezahlt?

    Wie auch immer, für die Bulldogge tut es mir sehr leid. Das hat der Halter aber (mit)zu verantworten. Ich würde mich keinesfalls mehr stressen lassen von dem und darauf hinweisen, dass Du das der Vesicherung gemeldet hast, und diese gehandelt hat. Dementsprechend soll er sich bei der Versicherung melden und dich in Ruhe lassen. Zur Not Nummer blocken oder so.

    So würde ich handeln. Bin aber juristisch nicht im Bilde.

  • Mein Rechtsverständnis ist nun nicht Grundlage der Judikatur, aber ich seh da auch die Schuld beim Bullihalter.


    Allerdings würde ich mich vom Gedanken verabschieden, dass Dein Hund nur geschnappt hat.

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