In NRW dürfen Hunde im Landschaftsschutzgebiet ohne Leine laufen, sofern sie die Wege, den Einflußbereich des Besitzers nicht verlassen und nicht jagen gehen. Amy war im Einflußbereich des Halters, der andere Hund nicht und er hat gejagt. Womit du Recht hast, ist die Geschichte mit Aussage gegen Aussage
Dann Bitte aber auch Fair & Sportlich bleiben.
Denn von Außen betrachtet waren beide Hunde nicht unter Kontrolle.
Beide im Unterholz und außerhalb des Einflußbereichs ihrer Halter.