Kann eine Tierschutz Orga medizinische Behandlungen verbieten, bzw vorschreiben und mit Wegnahme des vermittelten Hundes drohen??

  • In allen ähnlich gelagerten Fällen, in denen es meist um die Kastrationsklausel geht, gilt ein Kaufpreis rechtlich auch dann als Kaufpreis, wenn er anders umschrieben wird, zB als Schutzgebühr oder ähnliches. Auch dann, wenn Käufer und Verkäufer mit anderen Worten bezeichnet werden und sich der Verein im Vertrag zahlreiche Rechte vorbehält. Sobald Geld geflossen ist, ist es ein Kauf und der Hund gehört dem Käufer mit allen Rechten und natürlich auch mit der Pflicht, den Hund tierärztlich versorgen zu lassen.

    Wir haben jede Menge solcher Threads im Forum, da läßt sich einiges nachlesen, auch an bisherigen Gerichtsurteilen, falls das ganze doch mal bis vors Gericht gehen sollte. Wichtig ist, sich nicht einschüchtern zu lassen und den Hund auf keinen Fall herauszugeben.


    In dem einen verlinkten Fall berief sich die Hundehalterin gerade darauf, daß sie nicht die Eigentümerin des kranken Hundes sei, damit der Verein als Eigentümer für die Behandlungskosten aufkommen sollte. Damit hatte sie Erfolg.


    Das ist hier aber wohl nicht der Fall, so wie im Eingangsbeitrag geschildert. Da wird ja geschrieben, die Halterin wolle die Behandlung klaglos selbst finanzieren und habe die Orga nur informieren wollen. Ich vermute aber, daß die Orga befürchtet, anschließend doch belangt zu werden und weil sie das finanziell nicht leisten kann oder will, möchte sie die Behandlung verhindern bzw den Hund zurückholen. Anders kann ich mir das Aufgebrachtsein der Frau von der Orga nicht erklären.


    Dagmar & Cara

  • Sobald es sich um keine Pflegestelle handelt und Geld geflossen ist, ist der 'Kaeufer' sofort Eigentuemer! Nicht erst nach einem Jahr o.ae.! Das waer ja noch schoener...

  • Ich finds ein bisschen schwierig, dazu irgendwas zu schreiben, hier fehlen ja sämtliche genauere Angaben zum konkreten Vertrag und es geht um eine Gespräch, bei dem Du nicht anwesend warst. Konnte Deine Bekannte Dir denn nicht sagen, was im Vertrag steht, wenn sie wollte, dass Du Dich im Forum erkundigst?


    Grundsätzlich gilt: Hat Deine Bekannte den Hund gegen Zahlung fest übernommen, dann kann der ihr nicht einfach weggenommen werden. Die Orga müsste auf Herausgabe klagen. Dafür müsste es andere Argumente geben als eine notwendige medizinische Behandlung


    Was bei dem Gespräch tatsächlich wie gesagt wurde, würde ich nicht aus so einseitigen und ungenauen Informationen heraus beurteilen wollen.

  • danke für die raschen Antworten.


    Die Besitzerin wird es nochmal gütlich versuchen.

    Kontakt erfolgt jetzt schriftlich über ein anderes Mitglied des Vereins.

    Hoffentlich bringt es was.


    Was genau im Vertrag steht weiß ich nicht, da das Gespräch mit der Orga erst gestern war und die Besitzerin mir zum Vertrag noch nichts genannt hat.


    Ich frag sie aber zur Formulierung nochmal.

    Daraus wird man den Verein ja denke ich nicht ableiten können?

    Es soll anonym bleiben, vor allem weil ich für eine dritte Person schreibe.

  • Wenn da tatsächlich Geld geflossen ist (600Euro für einen Tierachutzhund?Holla...) ist es ein Kaufvertrag. Punkt Ende. Ob da nun Schutzvertrag drauf steht oder Übergabevertrag oder Verwahrungsvertrag oder oder oder.

    Solche Klauseln sind einfach nicht gültig. Und wegnehmen kann ihr den Hund auch keiner einfach so.


    In diesem Fall würde ich die Orga gar nicht mehr kontaktieren. Warum auch? Deine Freundin will ja nicht mal Geld von denen wiederhaben für die Behandlung, obwohl das mit der Gewährleistung absolut stimmt.


    Ich würde echt lachen, wenn ich ein Auto kaufe und der Vorbesitzer ein Jahr lang mitentscheiden darf, ob der ohnehin fällige und nicht erwähnte dringende Keilriemenwechsel gemacht werden darf und das Auto nach 1 Jahr erst mir gehört.


    Zur inneren Ruhe würde ich den Vertrag auch anwaltlich prüfen lassen und mir schriftlich geben lassen, dass das alles Dummfug ist und auch einen Passus mit Gewährleistung. Muckt die Orga da, würde ich es denen schicken. Dazu vom Tierarzt einen Schrieb, dass die Herzwürmer schon bei Vorstellung beim Arzt direkt nach Übergabe der Orga da waren, sowie die Rechnungen. Ich denke, spätestens dann hat man Ruhe.

  • Ich sehe hier auch einen Kaufvertrag. Mit Mängelgewährleistung, für die die Orga eigentlich sogar noch haften müsste.


    Alles andere ist meiner Meinung nach
    wieder erfundener Tierschutz-Humbug.

  • Ich finds eigentlich sehr einfach: Was will Deine Bekannte?


    Will sie den Hund behandeln lassen und die Kosten dafür tragen - egal, ob die Orga einverstanden ist oder nicht? Dann soll sie das tun. Und sich entspannt zurücklehnen und auf Weiteres warten. Der Orga, sollten da Leute aufkreuzen, nur Zutritt zur Wohnung gestatten, wenn sie nicht alleine ist. Und einen Anwalt erst dann einschalten, falls was Anwaltliches kommt. Parallel ne Bescheinigung vom Tierarzt erbitten, dass die Behandlung medizinisch erforderlich war.


    Will sie den Hund nur mit Einverständnis der Orga behandeln lassen? Dann muss sie sich mit denen nochmal auseinandersetzen und den gütlichen Weg über ein anderes Vereinsmitglied prüfen.


    Will sie behandeln lassen und Geld von der Orga? Dann sollte sie sich mit dem Vertrag ggf. tatsächlich anwaltlich beraten lassen und gleichzeitig eine gütliche Einigung versuchen.


    Alle anderen Debatten führen doch erstmal zu nichts. Hört sich für mich sehr danach an, as hätten sich zwei Leute im Gespräch gründlich vergaloppiert.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!