Hallo,
vorweg, es geht nicht um meinen Hund, aver um einen Hund aus meinem Umfeld.
Der Hund kam vor Kurzem aus dem südeuropäischen Ausland direkt nach Deutschland .
Mit Vertrag und Zahlung einer vereinbarten Summe.
Im Zuge der Routine Untersuchungen wurde ein wohl starker Befall mit Herzwürmern festgestellt.
Die Besitzerin wird sehr zeitnah eine Klinik aufsuchen und die individuell bestmögliche Behandlung in Absprache mit der spezialisierten Klinik starten.
Behandlungskosten sind zweitrangig.
Im Schock hat die Besitzerin sich an die Tierschutz- Orga gewandt.
Nicht als Vorwurf oder wg Geld, sondern um um Rat zu fragen, wie man am Besten vorgeht u um über die Erkrankung zu informieren, damit das Tierheim vor Ort Bescheid weiß, dass ggf noch andere Tiere betroffen sind.
Die Ansprechpartnerin der Orga war wohl ziemlich ungehalten.
Ton jetzt ist, die Orga wäre noch Besitzer u müsste alle medizinischen Behandlungen freigeben und könnte ihr den Hund wieder weg nehmen...
Ist das rechtlich wirklich so?
Sollte es nicht im Interesse der Orga und aus Tierschutzgedanken so sein, dass es gut ist, dass die Besitzerin alles für das Tier tun möchte und die finanziellen Mittel hat?