Kann eine Tierschutz Orga medizinische Behandlungen verbieten, bzw vorschreiben und mit Wegnahme des vermittelten Hundes drohen??

  • Ich vermute jetzt tatsächlich mal, dass du von deiner Bekannten nicht so ganz richtig informiert worden bist oder es falsch verstanden hast.


    Ich denke, dass die Problematik zwischen neuem Besitzer und Orga sich auf die Art Behandlungsmethode gegen die Herzwürmer bezieht. Viele Orgas haben da doch Erfahrung mit, weil Herzwürmer doch häufiger vorkommen und vielleicht wurden der Besitzerin von Seiten ihres Tierarztes Vorgehen vorgeschlagen, was aus Erfahrung der Orga weniger Sinn machen.

    Aber dies ist nur meine Vermutung

  • die Orga will wohl wirklich die Behandlung vorgeben.... das ist der O- Ton nach erneuter klärender schriftlicher Kontaktaufnahme.

    Bin fassungslos...

    Krass. U da wundern sich manche Türschützer über schlechte Ansichten über Auslandstierschutz....


    Kann jemand einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt empfehlen?


    Meine Bekannte wird erstmal nicht mehr auf Meldungen der Orga reagieren.

    Sie wird den Hund so behandeln lassen, wie es die Tierklinik empfiehlt und sich nicht an Vorgaben von medizinischen Laien halten

  • Ist denn sicher, dass der Hund wirklich von einer seriösen Tierschutzorganisation kommt?

    Checken die ihre Hunde nicht normalerweise gesundheitlich durch, bevor die Hunde ausreisen dürfen? 600 Euro empfinde ich für eine normale Schutzgebühr auch als ziemlich hoch.

  • Ich kann jetzt nur über die Erfahrung mit unserem Tierheim berichten, die ja überwiegend Hunde aus südlichen Ländern "importieren".

    Dort werden die Hunde genau und gründlich untersucht, vor allem auch auf die sog. Mittelmeerkrankheiten inkl. Herz- und Lungenwürmer, Bei Bedarf werden die Hunde dann therapiert und dies auch dem neuen Besitzer genauestens mitgeteilt um eine weitere Behandlung (wenn man will auch auf Kosten des Tierheimes) zu gewährleisten. Da wird dann aber auch genau beobachtet, ob der Hund auch wirklich ordentlich weiter tierärztlich behandelt wird.


    Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass die Orga von Euch "Angst" hat, dass es sich herumspricht, dass sie kranke Hunde vermitteln. Von unserer Tierärztin weiß ich, dass die auch in der Praxis, wenn da ein "infizierter" Hund aus dem Tierschutz kommt, über die Veterinärämter etc draufschauen lassen, ob das Tierheim/die Orga da ordentlich arbeiten, oder ob die da eben gnadenlos kranke Tiere importieren und vermitteln.

  • Wie gesagt, ich kenne diesen Passus eigentlich nur in Bezug auf OP- oder Euthanasie-Entscheidungen. Und auch nur für einen bestimmten Zeitraum, meist für ein Jahr. Dann geht meines Wissens der Besitz des Hundes in Eigentum über. Ich nehme an, Tierschutzorganisationen wollen so vermeiden, dass manche allzu leichtfertig einen übernommenen Hund beim Tierarzt "entsorgen", wenn sie feststellen, dass das jetzt mit einer überraschenden Krankheit und ihrer aufwendigen Behandlung doch ein bisschen arg teurer als gedacht wird.


    Sie soll einfach nochmal in ihren Vertrag schauen. Aber grundsätzlich wäre mein Angang, auf jeden Fall erst nochmal das Gespräch zu suchen und alle Signala auf Deeskalation zu setzen.

    Sobald es sich um keine Pflegestelle handelt und Geld geflossen ist, ist der 'Kaeufer' sofort Eigentuemer! Nicht erst nach einem Jahr o.ae.! Das waer ja noch schoener...



    Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich finde, dieser Artikel hier zeigt ganz gut, wie rechtlich umkämpft der ganze Zusammenhang rund um Tierschutz, Adoptions- bzw. Schutzvertrag, Besitz- und Eigentumsverhältnisse in diesem Geflecht zu sein scheint.


    https://www.kanzlei-sbeaucamp.…ebertragung-ja-oder-nein/



    „Hilfe, die Organisation hat mir ja das Eigentum an Paulchen gar nicht übertragen, kann mir diese nun Paul so ohne weiteres jederzeit wegnehmen?“


    Eine fast täglich gestellte Frage, aus der die große Besorgnis vieler Hundehalter spricht, die einen Hund aus dem Tierschutz übernommen haben

    Schutzverträge/Adoptionsverträge Eigentumsübertragung ja oder nein……


    Immer wieder verwenden Organisationen Klauseln, mit denen sie die Nichtübertragung des Eigentums fixieren, aber dem „Adoptanten (den es juristisch gar nicht gibt) die sog. Haltereigenschaft übertragen. Da die bisherige Rechtssprechung diese Klausel vor dem Hintergrund weiterer Regelungen in den jeweiligen Schutzverträgen als „überraschend“ und damit als unwirksam angesehen haben, haben viele Organisationen reagiert.

    Die diesbezüglichen Regelungen werden nun farblich abgehoben, anderes Schriftbild, deutlicher Hinweis, darauf, dass das Eigentum bei der Organisation bleibt und immer wieder die erläuternde Erklärung “ dies sei zum Schutze des Hundes/ der Katze.

    Unabhängig von der Frage, ob die diesbezüglichen aktuellen Klauseln im Gesamtkontext dadurch wirksamer werden, sind sie nach meinem Dafürhalten Makulatur und weder juristisch zwingend noch fair dem neuen Halter gegenüber.

    Makulatur, weil die Organisation fälschlicherweise „glaubt“, sie hätte mit der Nichtübertragung von Eigentum so viel mehr Einflussmöglichkeiten auf die Haltung des Hundes und könne den Hund “ ruckzuck “ wieder zurückholen.


    Nein, der Hundehalter hat durch den Schutzvertrag, auch wenn das Eigentum bei der Organisation verbleibt, ein Recht zum Besitz. § 986 BGB .Wenngleich die Besitzstellung nicht dasselbe wie die Eigentümerstellung ist, kann der Eigentümer an dem Recht zum Besitz auch nicht einmal so eben „vorbei“.

    Wenn die Organisation nun meint, sie müsse den Hund zurück holen, geht dies nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Das Recht, den Hund zurückzuholen oder dessen Herausgabe zu verlangen ist gerade nicht das Eigentum an diesem.

    Der jenige, der den Hund vermittelt, hat ohne, dass er sog. Rücktrittsrechte (oder auflösende Bedingungen) in seinem Vertrag geregelt hat, kein Recht, den Hund zurückzuverlangen.

    Aber selbst wenn die Organisation der Meinung ist, der Hundehalter habe gegen vertragliche Pflichten verstoßen und der Vertrag für diesen Fall das Recht der Organisation vorsieht, vom dem Vertrag zurückzutreten, der Halter aber die behauptete Pflichtverletzung bestreitet und den Hund nicht herausgibt, muss die Organisation den Gerichtsweg beschreiten und den Hund heraus klagen.


    Also was soll nun die Nichtübertragung von Eigentum? Gewährleitunsgrechtlichen Argumente könnte auch anders begegnet werden.


    Nach meinem Dafürhalten ist die Nichtübertragung deshalb auch als unfair, weil sie den Halter verunsichert. Weil die Nichtübertragung mit Blick auf die Pflichten, die dem Halter auferlegt werden, das sind nämlich all`die Pflichten, die üblicherweise ein Eigentümer ausgesetzt ist, unausgewogen ist. (Haftung, Kosten/Haltung/Erziehung)

    Weil die neuen Halter der Organisation gegenüber häufig „kuschen“, ja fast demütig entgegentreten, weil die Halter sich häufig nicht einmal mehr trauen, die wenigen ihnen aus diesen Verträgen zustehenden Rechte auch nur anzusprechen, vor lauter Angst, ihnen könne der Hund weggenommen werden.


    Viele Organisationen wissen leider gar nicht so genau, was sie da rechtlich in die Welt setzen. Sie verwenden Verträge aus dem Internet, (die häufig nicht einmal von Juristen erstellt sind) wenn die Organisation oder die für diese Handelnden zu der rechtliche Bewertung ihrer Verträge befragt werden ….ratloses Schulterzucken.


    Adoptions-oder Schutzvertrag, so werden die Vereinbarungen, die die Übergabe eines Tieres aus dem Tierschutz an einen Dritten beinhalten, genannt. Adoption von Tieren ist in Deutschland nicht geregelt, damit ist es auch Unfug hier von Adoptionen zu sprechen. Schutzvertrag, auch dieses Konstrukt lässt sich im BGB nicht finden, möglicherweise ist ein „atypischer Verwahrvertrag“ gemeint. Miet-oder Leihverträge, nein das will doch keiner und noch viel weniger wollen wir im Tierschutz von Kaufverträgen sprechen. Aber trotzdem sollten wir uns einmal mit der Spezifizierung deises Vertragstypus beschäftigen, allein um zu verstehen, was der Übergabe/Übernahme eines Hundes/Katze aus dem Tierschutz juristisch zugrundeliegt."


    Vielleicht ist das inzwischen ja juristisch eindeutig geklärt, das könnte Schlumpfinchens Bekannte die Unsicherheit nehmen. Ich würde mich mit einem Anwalt beraten. Vorab - das wäre mein ganz persönlicher Angang - würde ich aber nochmal an die Tierschutzorganisation wenden, darauf hinweisen, dass ich die bei dieser Diagnose "Herzwürmer" übliche tierärztliche Behandlung unverzögert in Gang setzen und bezahlen werde - und sie auffordern, einmal darzustellen, wo hier eigentlich der Streitpunkt liegt. Am besten schriftlich, denn auch das könnte hilfreich sein, sollte das ganze zum juristischen Streitfall werden.

  • Die Besitzerin wird es nochmal gütlich versuchen.

    Kontakt erfolgt jetzt schriftlich über ein anderes Mitglied des Vereins.

    Hoffentlich bringt es was.

    Lasst das.

    Sie soll den Hund behandeln lassen und einfach den Kontakt zur Orga abbrechen. Nicht auf Anrufe und Email reagiere und gut ist.

    Je mehr man da diskutiert, desto mehr kann man sich rein reden lassen. Sie hat den Hund gekauft - egal was im Vertrag steht - und aus. Sie ist Eigentümerin und alleinige Entscheidungsträgerin.



    Kann jemand einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt empfehlen?

    Braucht ihr nicht.

    Mir ist kein einziger Fall bekannt in der eine Orga wirklich rechtlich gegen die neuen Eigentümer vorgegangen wäre, einfach weil sie ganz genau wissen, dass sie rechtlich nichts zu melden haben in solchen Fällen. Es wird Terror geschlagen und gedroht, in der Hoffnung das Gegenüber so weit einschüchtern zu können, dass der eben klein bei gibt und nicht weiter nachfragt.


    Sollten sie durch Ignorieren nicht aufhören deine Bekannte zu belästigen, würde ich nach gegebener Zeit einfach mit einer Klage auf Schadensersatz für die entstandenen Kosten und einer Meldung beim zuständigen VetAmt drohen. Die können sich dann mal ansehen, ob das ein Ausnahmefall war, dass da ein kranker Hund importiert wurde oder ob da mehr im Argen liegt.

    Die Importorgas fliegen da oft etwas unter dem Radar.

  • Alle anderen Debatten führen doch erstmal zu nichts. Hört sich für mich sehr danach an, as hätten sich zwei Leute im Gespräch gründlich vergaloppiert.


    Ja, war auch mein Gefühl, als ich den Eingangsbeitrag las. Nach meiner Erfahrung lohnt da ein zweiter Gesprächsanlauf ohne Faust in der Tasche, hängt aber sicher auch von ab, wie man so gebaut ist. Manchmal hilft rechtsanwaltliche Rückendeckung, schnell und effektiv aus dem Gefühl einer unangenehmen Defensivsituation zu kommen.

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