Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Nö, das nicht.
Aber so manch einer ist auf der "ach, der arme, arme Hund" Welle und will deshalb seinem Hund lieber keinen Maulkorb anlegen, weil das doch "eine Strafe" ist, und der Hund hat ja (noch) nichts getan.
Ja, sehe ich auch so (und es ärgert mich immer wieder, wenn ich so etwas lese).
Nur ist das tatsächlich nicht Gegenstand dieser Diskussion.
Ich sehe das so: Wenn ich eine bestimmte Gefährlichkeit bei meinem Hund vermute, und nutze dann den Maukorb um zu verhindern dass diese Gefährlichkeit sich realisieren kann, dann handele ich verantwortungsbewusst.
Nach bisheriger Aussage der Halterin hatten die beiden Hündinnen einen Maulkorb auf.
Das muss doch einen Grund gehabt haben?
Mit welcher Begründung ist dann die Halterin davon ausgegangen, nicht nur diese beiden Hündinnen gemeinsam sicher führen zu können, sondern eben auch den ohne Maulkorb abgesicherten Hund mitzunehmen, ohne eine Gruppendynamik befürchten zu müssen?
Denn körperlich halten können hätte niemand alleine diese Hunde.
Für eine Anklage muss es eine ausreichende Begründung geben. In der Gerichtsverhandlung wird dann (versucht) festzustellen, inwieweit diese Anklage stichhaltig ist, ob die für die Anklage aufgeführten Begründungen also tatsächlich der Wahrheit entsprechen.
Es muss aber stichhaltige Anhaltspunkte geben, dass die zunächst "fahrlässige Tötung" auf eine "grob fahrlässige Tötung" erweitert wurde.
Was ich selber im Pferdebereich erlebt habe: Einige schwere Unfälle im Umgang mit dem Pferd/mit Pferden bei wirklich pferdeerfahrenen Menschen, weil sie trotz - oder eben auch gerade wegen - ihres jahrelangen unfallfreien Umgangs mit Pferden einfachste Sicherheitsvorschriften aus Nachlässigkeit außer acht gelassen haben.
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Du spekulierst doch wieder, bzw. willst eine ganz bestimmte Antwort erhalten, die hier sowieso niemand geben kann, weil es auch niemand wirklich sicher weiß. Und trotzdem kannst Du auf den komplett falschen Holzpfad sein
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Zum 'wieso Korb' gabs doch frueher schon Antworten. Es koemnte z.B. sein, dass eine der Huedinnen die Mutter des Wurfs war und die ggf. dann nicht sooo gut auf eine andere Huendin zu sprechen war. Vielleicht hat diese andere Huendin eine Pruegeleinladung nur zu gern angenommen (angenommen, nicht angefangen) und man hat die 2 deswegen gesichert.
Vielleicht war es auch ganz anders.
Das werden wir vermutlich bald erfahren, das Thema wird mit Sicherheit extrem ausgeschlachtet werden..
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Du spekulierst doch wieder, bzw. willst eine ganz bestimmte Antwort erhalten, die hier sowieso niemand geben kann, weil es auch niemand wirklich sicher weiß. Und trotzdem kannst Du auf den komplett falschen Holzpfad sein
Möglich.
Was wäre denn die Alternative?
Also wenn keine Fehler, keine Fahrlässigkeit, und erst recht keine grobe Fahrlässigkeit seitens der Halterinnen zugrunde liegt?
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Ich mag nicht spekulieren, aber meine Gedanken gingen in die gleiche Richtung, wie Murmelchen das gerade aufgelistet hatte. Auch so was ist möglich. Also sichert man die eigenen Hunde quasi vor sich selbst.
Aber, ob es hierbei DER Grund gewesen war, keine Ahnung!
Ich mag da auch nicht spekulieren wollen, denn das ändert nichts daran, was am Ende geschehen ist. Nur dafür wurde halt auch Anklage erhoben.
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Ja so hab ich es auch im Kopf und deswegen wundert mich die Aussage das sei ohne Anordnung (und zum unter den Teppich kehren) passiert.
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Ja so hab ich es auch im Kopf und deswegen wundert mich die Aussage das sei ohne Anordnung (und zum unter den Teppich kehren) passiert.
Vielleicht zitierst du alles, dann ist es auch nicht falsch
Es ging ganz klar um die ABGABE! Und das einschlaefern wurde mWn sehr wohl auch 'erlaubt'. Aber das muesste ich nachlesen und wenn jetzt falsch und aus dem Zusammenhang gerissen zitiert wird, spar ich mir meine Zeit und lass es einfach.
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Ah - das hier ist also Spekulation:
Nach bisheriger Aussage der Halterin hatten die beiden Hündinnen einen Maulkorb auf.
Das muss doch einen Grund gehabt haben?
und das hier nicht?
Zum 'wieso Korb' gabs doch frueher schon Antworten. Es koemnte z.B. sein, dass eine der Huedinnen die Mutter des Wurfs war und die ggf. dann nicht sooo gut auf eine andere Huendin zu sprechen war.
Verstehe ich nicht.
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Was wäre denn die Alternative?
Also wenn keine Fehler, keine Fahrlässigkeit, und erst recht keine grobe Fahrlässigkeit seitens der Halterinnen zugrunde liegt?Dann wird die Frau frei gesprochen und alle, die so wunderbar im vorverurteilen sind/waren, schaemen sich hoffentlich in Grund und Boden.
Aber erfahrungsgemaess schimpfen diese Leute dann nur ueber das unfaehige Gericht und wissen es natuerlich besser..
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Dabei weißt Du es doch besser? 😉
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