Der "gefährliche" Hund Teil 2
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Helfstyna -
25. Februar 2020 um 16:35 -
Geschlossen
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Mal ehrlich, würdet ihr ein Haltungsverbot anfechten, wenn durch eure Schuld ein Mensch getötet worden wäre?
Ich weiß es nicht.
Mir fehlt die Vorstellungskraft dafür, was nach so einem schrecklichen Vorfall in einem vorgehen mag, deshalb weiss ich nicht, wie ich reagieren würde.
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Die Halterinnen sind keine Monster. Das war eine unfassbare Tragödie und auch auf grober Fahrlässigkeit basierend. Sie werden ihre Strafe erhalten.. so oder so. Aber ich halte es für völlig normal, das man trotzdem hofft und versucht das Beste für sich daraus zu machen. Das ist menschlich
Ich halte die Halterinnen auch nicht für Monster, aber jetzt "das Beste für sich" daraus zu machen mag menschlich sein, für mich hat es einen faden Beigeschmack.
Deine Sichtweise soll Dir ja auch ungenommen bleiben. Ich verstehe es ja.
Aber ich weiss jetzt auch nicht was der Anwalt ihnen geraten hat. Ich kann mir gut vorstellen das die Halterinnen gerade in einem absoluten Loch sind, am Boden des Abgrunds angekommen. Da ist man dankbar für Beratung, etc. Vielleicht hat der Anwalt ihnen auch erläutert das es einfacher ist jetzt "Einspruch" gegen das lebenslange Hundehalteverbot zu erheben, als es zu akzeptieren und erst in paar Jahren - vielleicht wenn es den Halterinnen auch psychisch besser geht - wieder aufzurollen.
Auch wenn es in dem Zusammenhang herzlos klingt > Schuld zu haben heißt nicht keine Rechte zu haben. Und auch nicht das man freiwillig auf diese verzichten muss oder sollte. Es ist schon gut dass da ein Anwalt sitzt der das emotionslos betrachten und bewerten kann - und entsprechend beraten.
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So sehe ich das auch SavoirVivre
Ich bin völlig unwissend ob Verwaltungsfristen in Oö.!
Zeitl. betrachtet passt für mein Empfinden die Beschwerde allerdings schon. Und ich kenne generell keine weiteren Inhalte des Verfahrens, wer weiß schon, was wie korrekt, oder eben evtl. weniger haltbar ablief. Die Nebenkriegsschauplätze tobten und toben auch noch immer genug umher.Die gesamte Gemeinde war vor vier Wochen in einem Ausnahmezustand, von den trauernden Familienangehörigen der Joggerin und auch den beiden Besitzerinnen gar nicht zu sprechen.
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Ich würds wahrscheinlich auch entsprechend anfechten. Das Problem ist, es gibt halt für sowas Einspruchsfristen, und wenn die abgelaufen sind, gilt das Ding. Deswegen muß man innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen reagieren. Egal, wie die Fristen in welchem Land sind, das wird in Österreich nicht anders sein als hier.
Ist halt saublöd, weil wenn man ne Chance erhalten möchte, irgendwann wieder Hunde zu halten, MUß man Einspruch erheben. Aber just in dem Moment direkt nach dem Unglück ist das halt in seiner Außenwirkung ziemlich fatal...... Wirkt halt einfach pietätlos, obwohl das mit Siccherheit nicht die Intention war. Geht halt dann schlichtweg nicht anders, auch wenns so rüberkommt, als wär einem das alles wurscht, und es zählt nur, ob man wieder Hunde halten dürfte. ;-(
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Die Halterinnen sind keine Monster. Das war eine unfassbare Tragödie und auch auf grober Fahrlässigkeit basierend. Sie werden ihre Strafe erhalten.. so oder so. Aber ich halte es für völlig normal, das man trotzdem hofft und versucht das Beste für sich daraus zu machen. Das ist menschlich
Ich halte die Halterinnen auch nicht für Monster, aber jetzt "das Beste für sich" daraus zu machen mag menschlich sein, für mich hat es einen faden Beigeschmack.
Das "jetzt" ist nicht etwas, das durch die Halter beeinflussbar ist. Deswegen finde ich es nicht angemessen, ihnen daraus Vorwürfe zu machen. Sie MÜSSEN jetzt Widerspruch einlegen, sonst ist die Frist dafür abgelaufen. (Wenn ich davon ausgehe, dass die Frist in Österreich die gleiche ist wie in Dtschl.) Daraus zu schlussfolgern, dass den Haltern dies nicht evtl. sogar unangenehm sein könnte, ist einfach unfair.
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Ich halte die Halterinnen auch nicht für Monster, aber jetzt "das Beste für sich" daraus zu machen mag menschlich sein, für mich hat es einen faden Beigeschmack.
Das "jetzt" ist nicht etwas, das durch die Halter beeinflussbar ist. Deswegen finde ich es nicht angemessen, ihnen daraus Vorwürfe zu machen. Sie MÜSSEN jetzt Widerspruch einlegen, sonst ist die Frist dafür abgelaufen. (Wenn ich davon ausgehe, dass die Frist in Österreich die gleiche ist wie in Dtschl.) Daraus zu schlussfolgern, dass den Haltern dies nicht evtl. sogar unangenehm sein könnte, ist einfach unfair.
Sie MÜSSEN mal überhaupt keinen Widerspruch einlegen.
Ich weiß nicht, wie man es für sich rechtfertigen kann sein "Hobby" weiter auszuüben, obwohl dadurch ein Mensch zu Tode gekommen ist. Für mich wäre das Thema Hundehaltung an der Stelle erledigt und ich frage mich ehrlich, wie es da um Reue oder Einsicht steht.
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Wo will man da anfangen, wo aufhören? So lange kein Richter ein Urteil verkündet hat ist so ein Verbot doch eine Vorverurteilung.
Mit welcher Begründung darf die Person keinen kleinen Wuschel mehr halten? Weil sie unzuverlässig ist und dieser Wuschel die Menschen gefährdet? Oder doch nur um zu bestrafen? Ohne praktischen Sinn für die Sicherheit anderer?
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Ich denke, das kommt immer noch drauf an, was wirklich passiert ist, wieso der/die Hunde ausgerastet ist/sind, etc.
Vielleicht stellt sich raus, daß der angreifende Hund Aggressionen aufgrund eines Tumors oder generell einer Krankheit hatte. Vielleicht lag´s an der vermuteten eigenen Ausbildung der Halter zum "scharfen" Hund. Oder der Hund war vorher schon aggro, und die Halterin war tatsächlich fahrlässig. Oder einfach überfordert. Oder oder oder - man weiß eigentlich gar nix, außer daß man nichts weiß, und daß jemand gestorben ist unter Beteiligung eines oder mehrerer Hunde.
Aber solange die Ursache nicht bekannt ist, finde ich es nicht wirklich angebracht, da solche Urteile über andere Menschen zu fällen. Mal abgesehen davon- ich mag den Spruch: Urteile über niemanden, in dessen Schuhen Du nicht gelaufen bist.....
Das ganze Ding ist furchtbar für alle Beteiligten
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Widerspruch einlegen ist nicht identisch mit Hobby Hundehaltung weiter ausüben.
Vor Gericht ist die Welt ein wenig anders als im normalen Leben.
Es kann auch sein, dass der Anwalt aus anderen Gründen zum Widerspruch rät, weil eine Akzeptanz Edit: des Haltungsverbotes zum Nachteil seiner Mandanten wäre.
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BieBoss der Hund ist obduziert
War nix zu finden
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