Der "gefährliche" Hund Teil 2
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Helfstyna -
25. Februar 2020 um 16:35 -
Geschlossen
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Mal ehrlich, würdet ihr ein Haltungsverbot anfechten, wenn durch eure Schuld ein Mensch getötet worden wäre?
Da ist halt die Frage, ob ich es auch als "Meine Schuld" sehe.
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Doch, ich würde es tun wenn dieses Verbot so weitreichend ist.
Ich für mich könnte ein Verbot bestimmter Rassen, Grösse o.ä. akzeptieren, aber nicht ein generelles Hundehalterverbot.
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Mal ehrlich, würdet ihr ein Haltungsverbot anfechten, wenn durch eure Schuld ein Mensch getötet worden wäre?
Da ist halt die Frage, ob ich es auch als "Meine Schuld" sehe.
Zumal es ja um ein generelles Haltungsverbot geht.
Wenn man bspw nichtmal nen Kleinsthund halten darf ist das schon herb. Zumindest da würde ich schon für pledieren dass ich Hunde zumindest mit Einschränkungen ( bspw keine SoKa, keine großen Hunde oä) halten darf.
Allerdings denke ich, geht's in dem Fall nicht nur darum dass ein Mensch gestorben ist, sondern auch darum dass viele ja davon ausgehen dass die Hunde entsprechend gehalten werden, oder zumindest "scharf gemacht" wurden.
Das dürfte die Sache nochmal schwerer machen.
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Es ist ja auch nicht so, dass wir das entscheiden müssen, ob eine Person, deren Hund einen Menschen getötet hat, irgendwann in ihrem Leben noch einmal einen Hund halten darf. Österreich ist ein Rechtsstaat, also ist es folgerichtig, dass der Anwalt Widerspruch gegen einen solchen Verwaltungsakt einlegt und die Anordnung entsprechend geprüft wird.
Ich halte sie auch für voreilig, da ich mir nicht vorstellen kann, dass innerhalb weniger Tage nach einem solchen Vorfall eine so weitreichende Entscheidung (ein Menschenleben ist lang) ausreichend geprüft werden konnte. -
Mal ehrlich, würdet ihr ein Haltungsverbot anfechten, wenn durch eure Schuld ein Mensch getötet worden wäre?
Ich nicht.
Nein, würde ich nicht.
Aktueller Stand ist, dass drei Hunde sich losreissen und (einer?) einen Menschen töten konnte(n). Und die erste öffentliche Reaktion der Halter ist, dass man ja in Zukunft auch bitte Hunde halten darf. Das mag rechtlich in Ordnung sein, aber ich finde es maximal unangebracht. Kein Verständnis dafür.
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Das ist nicht die erste oeffentliche Reaktion. Da wird die Presse beim Anwalt oder dem Buergermeister nach dem aktuellen Stand gefragt haben und dann hat man eben diese Info bekommen.
Eine oeffentliche Reaktion sieht mAn anders aus.
Ob ich es machen wuerde? Keine Ahnung.
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lebenslang und landesweit, rasseunspezifisch? -- und zwar durch den Bürgermeister der Stadt) bleibt ja unanfechtbar bestehen
Darf das ein Bürgermeister wirklich einfach entscheiden? Ich hätte das nicht zu Bürgermeister-Befugnissen gezählt. Hat ja was von einem totalitärem Diktator (ohne was runter spielen zu wollen)
Wir hatten es ja vor einigen Wochen gleich nach Bekanntgabe des Haltungsverbotes schon darüber.
Das Hundehaltegesetz in Oö. von 2002 gibt das scheinbar her, bzw. kann ich mir vorstellen, dass der Bürgermeister nach §9 gehandelt hat:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20000227
Ob und inwieweit das lebenslange und landesweites Haltungsverbot bestehen bleiben kann/muss, oder es evtl. nach Abschluss aller Ermittlungen/einer Verhandlung abgemildert werden kann
Wie gesagt, ich persönliche halte eine Beschwerde, bzw. Prüfung des Sachvorgangs durch einen Anwalt für richtig.
Mal ehrlich, würdet ihr ein Haltungsverbot anfechten, wenn durch eure Schuld ein Mensch getötet worden wäre?
Ich nicht.
Ich kann das nicht mit ja/nein beantworten!
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Jeder, selbst ein Mörder, hat seine Strafe irgendwann verbüsst.
Es macht die arme Nachbarin nicht mehr lebendig, aber auch die Halterinnen werden es sehr lange, sehr schwer haben. Ich denke auch was die psychische Aufarbeitung angeht, inkl. Selbstvorwürfe, etc..
Schuld am Tod eines Menschen zu tragen, damit werden die meisten Menschen lebenslang zu tun haben.
Ich bin mir noch nicht ganz klar, aber ich denke ich würde ein lebenslanges Hundehalteverbot, egal welcher Rasse, nur schwerlich akzeptieren. Das heißt nicht da bei mir jemals wieder ein Hund einziehen würde, aber ja, es wäre schön wenn die Option zumindest besteht.
Die Halterinnen sind keine Monster. Das war eine unfassbare Tragödie und auch auf grober Fahrlässigkeit basierend. Sie werden ihre Strafe erhalten.. so oder so. Aber ich halte es für völlig normal, das man trotzdem hofft und versucht das Beste für sich daraus zu machen. Das ist menschlich.
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Die Halterinnen sind keine Monster. Das war eine unfassbare Tragödie und auch auf grober Fahrlässigkeit basierend. Sie werden ihre Strafe erhalten.. so oder so. Aber ich halte es für völlig normal, das man trotzdem hofft und versucht das Beste für sich daraus zu machen. Das ist menschlich
Ich halte die Halterinnen auch nicht für Monster, aber jetzt "das Beste für sich" daraus zu machen mag menschlich sein, für mich hat es einen faden Beigeschmack.
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Die Halterinnen sind keine Monster. Das war eine unfassbare Tragödie und auch auf grober Fahrlässigkeit basierend.
und sich dann herausstellt, dass das doch nicht vollständig Schuld der Halterin war
Wessen denn sonst? Die Halterin war mit den Hunden unterwegs und für sie verantwortlich - ergo ist sie schuld und niemand sonst
Natürlich hat sie die Hunde wohl nicht auf die Frau gehetzt und irgendwas mutwillig und vorsätzlich gemacht - und die Bilder wird diese Frau wohl nie vergessen - in welchem Maße sie schuld trägt, wird ein Gericht entscheiden, nicht ich
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