Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Ich persönlich finde, dass man auch desöfteren die Umstände und das (Fehl)verhalten des Menschen mit berücksichtigen muss.
Das ist etwas, was ich sowieso schon immer gerne mache.
Erst gucken, wieso.
Wo lag der jeweilige Fehler bei der anwesende Partei.
Und manches läßt sich so leicht erklären, aufklären und beide Seiten lernen was daraus, und wissen dann bei der nächst ähnlichen Situation, was anders gemacht werden kann.
Das Problem ist doch, daß dies nicht mehr gemacht wird.
Da wird doch praktisch sofort mit dem Anwalt gedroht, und Meldung gemacht.
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Puh, ich finde es einen ganz schön hohen Anspruch an Fremde, dass sich jede*r bitte gut genug mit Hunden auskennen soll, um Anlass und Stimmung von Gebell zu erkennen und sich dann richtig zu verhalten. Das alles, damit man selber seinen Hund bloß nicht anleinen muss.
Ich empfinde das nicht als Pflicht eines Postboten, der ganz legal in einem Bürogebäude seiner Arbeit nachgeht. Ich - als Hundehalterin - beobachte auch nicht jeden Hund, an dem ich auf Fußwegen, in der Bahn u.ä. eng vorbei muss. Ich würde als Postbote auch davon ausgehen, dass ein Hund der im Büro unangeleint und ohne Maulkorb herumläuft, nicht beißt. Ich kann da beim besten Willen kein Fehlverhalten erkennen.
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Danke für eure Ausführungen, aber ich frage mich das echt ernsthaft, habe Verwandtschaft die Stuttgart Innenstadt wohnt, auch da steh ich an vollen Ampeln, wenn wir da unterwegs zu nem Restaurant sind, Gassi gehen, Sonntags durch den angrenzenden Park spazieren gehen, muss durch einen schmalen Fussweg usw, aber ich kann mich ja trotzdem immer am Rand aufhalten, bin dann zwischen fremden Menschen und dem Hund. Wenn es extrem eng wird weich ich dann halt auch mal aus und warte kurz bis andere an uns vorbei sind usw.
Und mit 3-7 Hunden, egal wie gut erzogen, welche Grösse usw würde ich definitiv nicht als Einzelperson durch ne Stadt laufen, den Stress würde ich mir aus genau solchen Gründen (kein Platz um auszuweichen usw) nicht geben wollen. Das wäre mir viel zu stressig.
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Das ist schon richtig, aber bei euren Einsatznachbesprechungen habt ihr sicherlich nicht das falsche Verhalten der fremden beteiligten Personen bemängelt, sondern besprochen, wie ihr mit diesem evtl. auch falschem Verhalten anderer Menschen besser umgehen könnt?
Natürlich kann ich mich über das falsche Verhalten anderer Menschen ärgern, mokieren oder aufregen, aber das verhindert nicht, dass eine Situation in der Zukunft verhindert werden könnte.Ja, natürlich.
In der Postboten-Nachbesprechung wäre Diskussionspunkt dann entsprechend: was tue ich künftig bei einem bellenden Hund hinter der Tür, damit sowas nicht nochmal passiert?
Doch schon aus Eigeninteresse, denn selbst, wenn DIESER Hund jetzt Auflagen bekommt und/oder künftig gesichert ist, gibts doch auf einem Postboten-Einsatz noch zahlreiche andere Hunde.
Und die Gesetzesgrundlage ist nun einmal, der Hund hat sich nicht aggressiv zu verhalten oder sogar zu beißen, der Hundehalter hat dies zu verhindern, ansonsten wird der Hund als "gefährlich". eingestuft.
Ja, das ist so, ich hab doch auch nichts anderes behauptet.
Ich will nur sagen dürfen, dass wenn so war, eben auch der andere Part dazu beigetragen hat, dass passiert ist, was passiert ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und ich gehe sogar noch weiter und würde mir wünschen, dass sowas tatsächlich auch berücksichtigt würde.
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Puh, ich finde es einen ganz schön hohen Anspruch an Fremde, dass sich jede*r bitte gut genug mit Hunden auskennen soll, um Anlass und Stimmung von Gebell zu erkennen und sich dann richtig zu verhalten. Das alles, damit man selber seinen Hund bloß nicht anleinen muss.
Es geht doch eigentlich bloss drum, dass es nun nicht die beste aller Ideen ever ist, einfach eine Tür zu öffnen, hinter der ein Hund bellt.
Und es ging auch nie darum, den Hund bloss nicht anzuleinen, sondern lediglich darum, die wenigen Sekunden Zeit dafür zu haben.
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Ich sage auch nicht, dass der kleine Hund nix gemacht hat. Klar sollte ein Bürohund nicht kläffend an der Tür hängen. Aber so war es hier und die Besitzerin wollte den Hund sichern, hat aber gar nicht die Gelegenheit dazu bekommen, weil man eben den Hund nicht ernst genommen hat. Die Situation wäre mit 3 Sekunden mehr Zeit seitens des Postboten vermeidbar gewesen. Bei einem großen Hund hätte er die Zeit gehabt, mit Sicherheit
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Ich habe das nicht so gelesen, sondern dass der Hund bellend aus dem Körbchen gesprungen und auf den Postboten zugelaufen ist, weil er das Büro betrat.
Der Kleinhund (ca. 5kg) einer Bekannten hat den Postboten gebissen, also mit den Fangzähnen einmal die Wade getackert, als dieser unaufgefordert das Büro betrat
Es ärgert mich auch ehrlich gesagt, dass der Briefträger den Hund erst nicht ernst nimmt (ich mit mir ziemlich sicher, dass er nicht durch die Glastür gekommen wäre, wenn dorthinter ein kläffender Mali aus dem Körbchen gesprungen wäre..) und dann ein Fass aufmacht.
Er hätte 3 Sekunden warten müssen, dann war der Hund weggeschickt.
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Hm, das hat für mich jetzt ein bisschen viel von "Selbst Schuld, dass du mit deiner Designerhandtasche durchs Ghetto gelaufen bist und überfallen wurdest". Die andere Assoziation hierzu lass ich mal außen vor, die kann sich jeder selbst denken.
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Ja, das ist so, ich hab doch auch nichts anderes behauptet.
Ich will nur sagen dürfen, dass wenn so war, eben auch der andere Part dazu beigetragen hat, dass passiert ist, was passiert ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und ich gehe sogar noch weiter und würde mir wünschen, dass sowas tatsächlich auch berücksichtigt würde.
Das ist mMn auch nicht der Knackpunkt hier in der Diskussion. Sondern die Aussage, dass der Vorfall nicht passiert wäre, wenn der Postbote sich anders verhalten hätte und deswegen die Auflagen nicht gerechtfertigt sind, zumal der Hund ja zu klein wäre, um einen ernsthaften Schaden anzurichten.
Es fehlt das Bewusstsein dafür, dass die Halterin selbst einen Fehler gemacht hat, stattdessen ist derjenige "Schuld", der gebissen wurde. Der Gesetzgeber sieht das aber anders, auch wenn es dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden zuwider läuft.
Dazu kommt, dass die Situation heruntergespielt wird, weil der Hund so klein sei. Auch dies sieht der Gesetzgeber anders.
Ich sehe also weder die Einsicht, dass das Verhalten der Hundehalterin fehlerhaft gewesen sein könnte, noch die Erkenntnis, dass der Hund sich nicht gesellschaftskonform verhalten hat. Also sind Auflagen hier nicht nur angemessen, sondern auch angezeigt. -
Hm, das hat für mich jetzt ein bisschen viel von "Selbst Schuld, dass du mit deiner Designerhandtasche durchs Ghetto gelaufen bist und überfallen wurdest". Die andere Assoziation hierzu lass ich mal außen vor, die kann sich jeder selbst denken.
Und dieser Vergleich ist für mich schlichtweg Polemik
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Hm, das hat für mich jetzt ein bisschen viel von "Selbst Schuld, dass du mit deiner Designerhandtasche durchs Ghetto gelaufen bist und überfallen wurdest". Die andere Assoziation hierzu lass ich mal außen vor, die kann sich jeder selbst denken.
Och nö.
Wie wäre es stattdessen mit Sicherheitshinweisen für Postzusteller?
Hier im Artikel wird z. B. erwähnt, dass Postzusteller im Zweifel auf die Zustellung verzichten sollen:
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