Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Ne die Regelung galt m.W. damals noch nicht, jedenfalls nicht Berlin.
Wobei klar, Hunde ordnungsgemäß anmelden müssen heißt noch lange nicht ordnungsgemäß angemeldet sein!
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Vielleicht untätige Bürokraten ... vollversagen staatl. Organisationen ist ja bestimmt auch nicht richtig ...
Schlimm, es ist einfach schlimm, dass rein nur der Ausdruck Behörden soviel Gewicht hier erfährt!
total OT
Ist eigentlich kein Wunder. An so vielen Stellen wird sich die Ausdifferenzierung der Sprache gewünscht, keiner soll einfach so mitgemeint werden.
Dieser Nebenkriegsschauplatz öffnet sich doch an so vielen Stellen, wo nicht über Probleme an sich, sondern darüber gesprochen wird, wie man wen korrekt adressiert und dabei weder jemand diskriminiert noch vergessen wird.
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Hier werden doch die Probleme angesprochen.
LG
Sacco -
Er hätte erst gar keine Hunde führen dürfen mit seinem Vorstrafenregister!
In der Regel melden diese Leute ihre Hunde ja gar nicht erst an. So lange dann nichts passiert, fliegen die unter dem Radar. Dass diese beiden Hunde nach X bekannten Vorfällen allerdings nicht eingezogen wurden, ist tatsächlich maVersagen.
Das ist eine der Fragen, die sich mir stellen. Wie viele und welche Vorfälle wurden tatsächlich den Behörden gemeldet (bei Ordnungsamt, Polizei etc.)
Wenn man liest, "es war allgemein bekannt, dass die beiden Hunde ....." heißt das ja nicht, dass es Meldungen/Anzeigen bei den Behörden gab.
und dann ist mir auch aufgefallen bzw. habe ich beim Anhören und Lesen von Berichten den Eindruck gewonnen, dass der HH Zeus eigentlich gut im Griff hatte. Und dass die wirklich gefährliche und unkonntrollierbare Hündin Gipsy war. -
Da der Ruede mWn 2x zum Wesentest o.ae. musste/einbesellt wurde, waren Vorfaelle definitiv bekannt! Heisst es wurden mehrere Vorfaelle angezeigt!
Keine Ahnung ob das damals schon Wesenstest hiess. Aber er wurde eben ueberprueft und das mWn 2x.
Ich mag jetzt nicht nachlesen/nachhoeren, aber man findet sicher Infos dazu im Netz.
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Er hätte erst gar keine Hunde führen dürfen mit seinem Vorstrafenregister!
In der Regel melden diese Leute ihre Hunde ja gar nicht erst an. So lange dann nichts passiert, fliegen die unter dem Radar. Dass diese beiden Hunde nach X bekannten Vorfällen allerdings nicht eingezogen wurden, ist tatsächlich Versagen.
Damals musstest Du Deine Hunde nicht anmelden. Bei der Steuer ja, aber nicht im Hunderegister.
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Die Fälle über die hier geschrieben wurde Hektorine, sind gemeldete an die Behörden, schnell zusammengefaßt kann das u.a.im wikipedia Artikel 'Der Fall Volkan' nachgelesen werden.
Er hätte erst gar keine Hunde führen dürfen mit seinem Vorstrafenregister!
Gibt es Vorstrafen, die automatisch ein Tierhaltungsverbot nach sich ziehen? Oder gab es eine Verurteilung wegen Tierquälerei, bei der ein Tierhaltungsverbot angeordnet wurde?
Ja solche Urteile wegen Tierquälerei mit lebenslangem Tierhaltungsverbot gibt es.
Berlin u.a. sieht in der Gefahrhundeverordnung für das Halten & Führen gefährl. Hunde vor, dass man u.a. nicht vorbestraft sein kann, man braucht ein gültiges Führungszeugnis.
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Mich gibts (mindestens
) zweimal: Als Privatmensch und als Mitarbeiter/Angestellter eines Unternehmens. Und im Großen und Ganzen stehe ich privat für das nach Außen ein, was ich an Mist verzapfe. Wenn ich ohne groben Vorsatz als Angestellter/Vertreter eines Unternehmens nach Außen hin Mist verzapfe, dann steht das Unternehmen dafür nach Außen hin ein (bei mir tatsächlich mit Ausnahmen, bei bestimmten auch noch so unabsichtlichen Verstößen kann ich privat belangt werden. Das ist aber nicht die Regel und das ist auch gut so ). Und für Mitarbeiter von Behörden ist es (auch mit Ausnahmen) nicht anders.
Hier in diesem konkreten Fall hat die Behörde, vertreten durch einen oder mehrere Mitarbeiter - das weiß man ja nicht genau und auch das ist gut so - versagt. Da liegt doch keine Wertung von Einzelpersonen drinnen, das zu sagen - weder wird damit pauschal jeder Mitarbeiter jeder Behörde verunglimpft oder an den Pranger gestellt. Ob da wer seinen Job nicht anständig gemacht hat, weil er gepennt hat/Angst vor negativen Konsequenzen hatte/falsche Anweisungen hatte/es nicht ernst genommen hat/die Ressourcen zum Eingreifen überhaupt nicht hatte usw. …. weiß man doch gar nicht. Ob nun menschliches Versagen, untaugliche Strukturen, völlige Überlastung oder sonstnochwas die Ursache waren: Die zuständige Behörde hat an dieser Stelle nicht getan, was sie von Rechts wegen hätte tun müssen. Wie willst Du es schöner ausdrücken?
Natürlich ist es dann auch wichtig, intern die Ursachen zu klären. Aber das ist nicht Angelegenheit der Opfer und auch nicht derer, die darüber sprechen
Zumindest nicht unmittelbar, mittelbar schon, da wir ja alle Bürger des Staats sind, der von einer Behörde vertreten wird.
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Soweit ich mich erinnere, waren zwei Behörden involviert:
Polizei und Ordnungsamt.
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Vet Amt noch, da Zeus einem Amtstierarzt vorgestellt wurde.
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