Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Hmm ja das Gesetz ist da, auch wenn es m.M.n. reine Schikane ist, aber gut...

    Es werden sich viele nicht daran halten, was ich verstehen kann und manche werden es aus Angst doch tun.

    Die meisten werden sicher nie erwischt, hätte es in dem Fall keinen Unfall gegeben, würde vermutlich auch kein Hahn danach krähen, außer welche die unbedingt den Kampfhundehaltern eins reinwürgen wollen oder halt irgendwie aus Prinzip...

  • Wenn nichts passiert, sagt man ja auch nichts….

    Ich hatte heute bestimmt 20 Minuten lang eine total nette Bullterrier Hündin im Wasser auf dem Schoß sitzen, während ihr Herrchen, der mindestens Olympiasieger im Hammerwurf sein müsste, Moro mit dem Leuchtturm bespasst hat….

    Die Hündin war einfach nur freundlich mit Hund und Mensch.

    Die anderen müssen aber halt wegbleiben, wenn sie es nicht aus Einsicht tun, dann eben weil es das Gesetz so will.

    Für mich ist das keine Schikane.

  • Hmm ja das Gesetz ist da, auch wenn es m.M.n. reine Schikane ist, aber gut...

    Es werden sich viele nicht daran halten, was ich verstehen kann und manche werden es aus Angst doch tun.

    Die meisten werden sicher nie erwischt, hätte es in dem Fall keinen Unfall gegeben, würde vermutlich auch kein Hahn danach krähen, außer welche die unbedingt den Kampfhundehaltern eins reinwürgen wollen oder halt irgendwie aus Prinzip...

    Welches Gesetz denn? Weder die B+S Zeit in Niedersachsen, noch die Regelungen in NRW sind für einen Fall in Baden Württemberg relevant.

    Das der Hund in Freiburg nicht den Regelungen In BW entsprechend geführt wurde, dafür gibt es nun gar keine Hinweise.

  • Ich hab jetzt nicht gefunden das man einen Listenhund nur einzeln führen darf.

    In Hessen ist das z. B. der Fall. Hätte aber noch nicht erlebt, dass jemand nur dafür belangt wurde, wenn er dagegen verstoßen hat. Wenn aber was passiert und der Halter hat dagegen verstoßen, dann kann das üble Folgen haben, weils negativ an die für die Haltung geforderte Zuverlässigkeit angerechnet wird.

  • Ich hab in der Kampfhunde-Verordnung der Stadt Freiburg gesucht :tropf:

    Hast recht, es geht ja um den speziellen Fall.

    In Baden Württemberg gilt das nicht, allerdings gilt dort laut laut Verordnung, dass „Kampfhunde“ (Baden Württemberg nennt die Verordnung offiziell so) sowie gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitzes sicher so an der Leine zu führen sind, dass sie einem Dritten nicht schaden können. Und Kat. 1. Hunde haben ohne positiven Wesenstest Maulkorbpflicht, wenn sie älter als 6 Monate sind.

    In dem hier vorliegenden Fall hat die Polizei tatsächlich keine andere Wahl, als in Bezug auf den gelisteten Hund zu ermitteln, ob ein Verstoß gegen die Kampfhundeverordnung vorliegt. Ob diese Verordnung „fair“ ist ganz dahingestellt, aber da es sie gibt und hier ein Schaden entstanden ist, muss geprüft werden, ob die Halterin die Auflagen erfüllt hat (der Verordnungstext kümmert sich nicht darum, ob Hunde und Halterin in einer Ausnahmesituation waren. Bei der Bemessung der Konsequenzen wirds aber vermutlich eine Rolle spielen).

  • Genau so schreibt es die Polizei auch auf ihrer fb-Seite (ich weiß dass du nicht bei fb bist Phonhaus ;) ) und bekommt seit Tagen ordentlich Druck von sämtlichen Mitschreibern ... aber sie reagieren recht gelassen darauf, zumindest soviel ich gestern bei kurzem querlesen des fb Thread mitbekommen habe.

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