Hund im Wald
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Bei uns steht auch an jedem Wald ein Schild : Geschützter Naturschutzbestandteil
Das heißt noch lange nicht, dass Leinenzwang besteht
Das besteht nur bei 2 von 6 Wäldern. -
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Ganz korrekt. Hier wird lediglich darauf hingewiesen, daß man sich "in schützemswertem Gebiet" befindet. Es wird dadurch z.B. das allgemeine "Leserecht" aufgehoben. Es dürfen also keine Änderungen (auflesen von Brennholz) durchgeführt werden. Auch dürfen hier die befestigten Wege nicht verlassen werden.
Schönen Tag noch
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Na gut, dann wird so sein. Ich hab halt mal gelernt, dass das Naturschutzgesetz regelt, welche Bestimmungen im welchen Kategorien gelten und dass darunter auch der Leinezwang in gewissen Gebieten gilt. Und mal ehrlich, was stört daran denn, wenn man seinen Hund in gewissen Gebieten mal anleint. Er kann ja dann ausserhalb des Gebiets wieder freilaufen. Hat für mich auch was mit Rücksicht zu tun.
Übrigens wie gesagt, die Leinenpflicht ist ua auch Stadtsache und bei uns gilt sie während der Brut- und Setzzeit (haben sie zumindest auf der Stadtverwaltung gesagt). Wie gesagt, ich würde da erstmal nachfragen. Und es ja nicht überall, ich denke die meisten von uns können ganz gut abschätzen, wo sie die Hunde laufen lassen können und wo nicht (auf ner Brache ist die Situation ja eine andere wie auf einer gemähten Silowiese).
@ Corinna: Eigendlich hat zur Zeit so ziemlich alles Schonzeit. Ausnahme: Frischlinge (bevor ein Aufschrei erfolgt, bis 1.4. zählen alle im letzten geborenen Wildschweine als Frischlinge, damit sind also nicht die ganz kleinen Ferkel gemeint), Waschbären, Füchse und Marderhunde, mit Ausnahme der zur Aufzucht benötigten Elterntiere. Da wir einen warmen Winter hatten, und die Wildschweinbestände in etlichen Revieren in der Alterstrucktur gestört sind (die Sache ganz zu Erörtern, sprengt den Rahmen, hat was mit der Biologie von Wildschweinen zu tun), dürfte zur Zeit eigendlich kein verantwortungsbewußter Jäger was schiessen (evtl. was Krankes, bei uns krassiert zur Zeit jedenfalls ziemlich heftig die Räude unter den Füchsen, da muß man manchmal einen erlösen), da eine Unterscheidung nicht wirklich möglich ist.
Allerdings ist es erlaubt, in seinem Revier aus der Waffe einen Probeschüße abzugeben, um die Trefflage zu überprüfen, solange eine Gefährdung dritter ausgeschloßen werden kann. Aber dafür ist eigendlich auch noch zu früh. Beginn der nächsten Jagdzeit ist der 1 Mai, momentan herrscht wie gesagt eigendlich Ruhe. Zur Zeit werden eher die Reviereinrichtungen überprüft, repariert und erneuert.
Gruß Christian
PS: Arbeitshunde (Nachweis über eine entsprechende Ausbildung) sind von Leinenpflichten ausgenommen. Also auch Hütehunde beim Schafe hüten.
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Zitat
PS: Arbeitshunde (Nachweis über eine entsprechende Ausbildung) sind von Leinenpflichten ausgenommen. Also auch Hütehunde beim Schafe hüten.
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Also auch, Blindenhunde, Behindertenbegleithunde usw., auch während deren Ausbildung.
Für diese Hunde gilt auch das Mitnahmeverbot in "sensibele Bereiche" wie Bäckereien usw. nicht.Schönen Tag noch
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Zitat
Und mal ehrlich, was stört daran denn, wenn man seinen Hund in gewissen Gebieten mal anleint.
Weil ich dann unter Umständen Kilometer neben meinem Pferd herstapfen muss und das nur damit da tatsächlich für alle sichtbar etwas zwischen mir und meinem Hund baumelt.
Wen stört es, wenn mein Hund doch auch ohne Leine im nahen Umkreis meines Pferdes läuft UND immer auf dem Weg bleibt? Das versteh ich nun wieder nicht.Ich kann es total verstehen, wenn es heißt, "Hund bitte nur auf dem Weg und nicht ins Unterholz", meinetwegen auch, "Hund ist kurz zu führen", ABER wieso wird das an einer Leine festgemacht?
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Zitat
Wen stört es, wenn mein Hund doch auch ohne Leine im nahen Umkreis meines Pferdes läuft UND immer auf dem Weg bleibt?
Manche Jäger, und auch andre "Ordnungshüter" besonders diejenigen die meinen daß nur sie fähig wären einen Hund richtig zu führen.
Wer die Vorschriften kennt und einigermaßen logisch denkt, dem wird dies klar sein. Dann kommen nämlich auch mal solche Aussagen wie: "Mir ist ein Hund ohne Leine, der sich benimmt, lieber als ein Hund an der Leine der ständig rumspringt und alles anbellt - und überall hinpieselt."Schönen Tag noch
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Auszug aus "Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)[*]
Vom 4. Dezember 2006"Gültig bis 31.Dezember 2011:
Zitat(3) Die Städte und Gemeinden können, unbeschadet des Abs. 1, das Verhalten in der Flur durch Satzung regeln. Es können insbesondere Bestimmungen getroffen werden über
1. das Betreten von Flächen,
2. das Befahren von Flächen und Wegen mit Fahrzeugen mit und ohne Motorkraft,
3. das Anleinen von Hunden,
4. die Benutzung von Sportgeräten,
5. das Starten und Landen von Modellflugzeugen,
soweit hierfür ein öffentliches Interesse besteht oder schutzwürdige Interessen der Grundeigentümer oder Pächter gewahrt werden müssen.Also doch Naturschutzgesetz, wenn auch abhängig von Stadt/Gemeinde.
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/881_Na…NatG/HENatG.htm -
Also ein befreundeter Jäger hat mir erzählt das zumindest bei uns in Thüringen im Wald generell eine Leinepflicht gibt.
Deswegen gehen wir auch nicht in den Wald und außerdem will ich ja nicht von nem Luchs gefressen werdenLG Chrissi
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Zitat
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Also auch, Blindenhunde, Behindertenbegleithunde usw., auch während deren Ausbildung.
Für diese Hunde gilt auch das Mitnahmeverbot in "sensibele Bereiche" wie Bäckereien usw. nicht.Schönen Tag noch
Supi... ich werd dann gleich mal testen, ob die Bäckersfrau das ok findet, wenn ich sage: "Hörnsema - das ist ein echter Arbeitshund."
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Zitat
Im Frühjahr wird gar nichts geballert!!! Nur zur Info!
Fütterung im Winter gehört auch zum Aufgabengebiet eines Jägers, denn er ist auch für die Hege des Wildes zuständig!
Es gibt bestimmte Abschusszahlen, die ein Überhandnehmen des Wildes verhindern soll, dies widerum dient zum Schutz der Natur! Baumfrass beispielsweise würde bei einem zu hohen Wildbestand überhand nehmen!
Ich denke mal, dass ein verantwortungsvoller Jäger sich an die Abschusszahlen hält, und nicht wild in der gegend "rumballert"! Im Gegenteil, manchmal werden die Abschusszahlen gar nicht erfüllt! Stand gerade letztens ein Bericht in der Zeitung!Zu den Vogelschutzgebieten muss ich sagen, dass bei uns hier von März bis Oktober Betretungsverbot besteht! Also da fällt von Haus aus schon ein Spaziergang, auch angeleint, flach! Finde ich auch in Ordnung!
Hauptsache Du hast mir wiedersprochen????
Ausserdem relativierst Du Dich in Deiner Aussage dermassen, dass Du den Jägerteil vom Post auch gleich hättest weglassen können.
Schön dass es nur verantwortungsvolle Jäger gibt! Es gibt ja auch keine Jagdunfälle und es werden ja auch keine Bundesheerler von den Jägern angeschossen! -
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