KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!
-
-
1) Pitbull Terrier.
2) Sprechen Sie hinein.
3) American Staffordshire Terrier.
4) Fila brasileiro.
Was ist ein "Sprechen Sie hinein"?
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
1) Pitbull Terrier.
2) Sprechen Sie hinein.
3) American Staffordshire Terrier.
4) Fila brasileiro.
Was ist ein "Sprechen Sie hinein"?
Ein verzweifelter Versuch, "Tosa Inu" zu übersetzen
-
Naja aber man muss sich schon fragen wie es sein kann, das Leute mit entsprechenden Hunden (die in DK auf der Liste stehen ) - die stehen in vielen anderen Ländern ebenfalls auf Listen - just diese Hunde einführen und sich dann wundern warum sie schlimmstenfalls eingezogen werden.
Als Halter muss ich mich über die entsprechenden Regeln im Urlaubsland informieren, mach ich das nicht, kann ich doch nicht den Regeln/Gesetzen des jeweiligen Landes die Schuld für meinen eigenen Fehler geben 🤷♀️
Das Problem ist, dass du mit deinem Mix z.B. aus Rumänien oder von sontstwo einreist und dann der Verdacht geäußert werden kann, dass da eine der 13 gelisteten Hunderassen mitgespielt haben könnte. Bestätigt die Polizei den Verdacht, dann bist du plötzlich in der Beweispflicht, zu beweisen, dass eben kein Hund der Liste in deinem Hund steckt. 1% reicht. Und wie machst du das bei einem Mischling ohne Papiere? Das kannst du nicht, also bist du eigtl nur sicher mit entsprechendem Abstammungsnachweis. Eine Rassebezeichnung im EU-Pass ist NICHT ausreichend. Viele wissen also gar nicht, dass ihr Hund gefährdet sein könnte.
Und dann kommt das zweite Problem, denn du darfst dann nicht einfach mit deinem Hund ausreisen. Du musst hoffen, dass dich die Polizei ausreisen lässt und nicht darauf besteht, deinen Hund einzuschläfern. Das ist doch das verrückte, man könnte Menschen und Hunde doch einfach ausweisen, warum wird immer wieder so viel Energie darauf verwendet, den Hund unbedingt einzuschläfern und damit so ein Leid zu verursachen? DAS werfe ich den Dänen vor.
-
Naja aber man muss sich schon fragen wie es sein kann, das Leute mit entsprechenden Hunden (die in DK auf der Liste stehen ) - die stehen in vielen anderen Ländern ebenfalls auf Listen - just diese Hunde einführen und sich dann wundern warum sie schlimmstenfalls eingezogen werden.
Als Halter muss ich mich über die entsprechenden Regeln im Urlaubsland informieren, mach ich das nicht, kann ich doch nicht den Regeln/Gesetzen des jeweiligen Landes die Schuld für meinen eigenen Fehler geben 🤷♀️
Das Problem ist, dass du mit deinem Mix z.B. aus Rumänien oder von sontstwo einreist und dann der Verdacht geäußert werden kann, dass da eine der 13 gelisteten Hunderassen mitgespielt haben könnte. Bestätigt die Polizei den Verdacht, dann bist du plötzlich in der Beweispflicht, zu beweisen, dass eben kein Hund der Liste in deinem Hund steckt. 1% reicht. Und wie machst du das bei einem Mischling ohne Papiere? Das kannst du nicht, also bist du eigtl nur sicher mit entsprechendem Abstammungsnachweis. Eine Rassebezeichnung im EU-Pass ist NICHT ausreichend. Viele wissen also gar nicht, dass ihr Hund gefährdet sein könnte.
Und dann kommt das zweite Problem, denn du darfst dann nicht einfach mit deinem Hund ausreisen. Du musst hoffen, dass dich die Polizei ausreisen lässt und nicht darauf besteht, deinen Hund einzuschläfern. Das ist doch das verrückte, man könnte Menschen und Hunde doch einfach ausweisen, warum wird immer wieder so viel Energie darauf verwendet, den Hund unbedingt einzuschläfern und damit so ein Leid zu verursachen? DAS werfe ich den Dänen vor.
Sehe ich auch so (bis auf den markierten Satz, ich sehe bisher nicht wirklich Energie, einen Hund einzuschläfern, sondern nur das mögliche Risiko): Ohne Abstammungsnachweis würde es auf einen Gentest hinauslaufen, dessen Ausgang ungewiss ist.
-
Im Endeffekt steht halt immer wieder die Frage im Raum: wie oft ist das bisher passiert.
Soweit ich weiß gibt es eine einzige Seite, die "Fälle" aufzählt. Irgendwie denke ich immer, dass müsste doch mehr Leute interessieren.
-
-
Im Endeffekt steht halt immer wieder die Frage im Raum: wie oft ist das bisher passiert.
Soweit ich weiß gibt es eine einzige Seite, die "Fälle" aufzählt. Irgendwie denke ich immer, dass müsste doch mehr Leute interessieren.
naja, aber stell Dir vor, Du fährst da mit Deinem Hund durch und es passiert genau Dir
-
Es gab vor einigen Jahren eine Gesetzesänderung.
Urlauberhunde werden, zumindest bei einem beisßvorfall, ausgewiesen und nicht eingeschläfert.
Ob die Menschen mit ausreisen , ist denen überlassen.
Wie es bei Listenhunden aussieht, weiß ich allerdings nicht, weswegen ich persönlich eben nicht mit einem Listenhund durchfahren, oder dort Urlauben wollen würde.
-
Im Endeffekt steht halt immer wieder die Frage im Raum: wie oft ist das bisher passiert.
Soweit ich weiß gibt es eine einzige Seite, die "Fälle" aufzählt. Irgendwie denke ich immer, dass müsste doch mehr Leute interessieren.
naja, aber stell Dir vor, Du fährst da mit Deinem Hund durch und es passiert genau Dir
Nunja, Benni als quasi Listenhund kam vom Vermehrer. Gekauft als Mini Bullterrier und er war wahrscheinlich ein Mix aus Mini und Standard.
Ich wäre also nie nach Dänemark mit ihm gefahren. Aber genauso wenig nach Italien, Polen oder Frankreich.
Mir war alles außerhalb Deutschlands viel zu heikel mit einem optischen Listi.
Daher würde ich alleine aus Sicherheitsgründen nicht mit einem Listi oder optisch ähnlichem Hund nach oder durch Dänemark reisen.
Aber als ich mal versucht habe, die Fälle zu recherchieren habe ich fast nix gefunden.
-
Der wesentliche Punkt, dass Listenhunde getötet werden können, steht weiterhin im Gesetz, in dem Link oben nur erwähnt mit dem Satz: "Das existierende Verbot gegen 13 Hunderassen bleibt ohne Änderung in Kraft."
Ich habe nun endlich das Gesetz dazu auf einer offiziellen Seite gefunden (ohne Gewähr für die Übersetzung, Quelle für den Gesetzestext hier: Rechtliche Hinweise | Kontakt
"§ 1 a. Der Besitz und die Zucht folgender Hunde ist verboten:
1) Pitbull Terrier.
2) Sprechen Sie hinein.
3) American Staffordshire Terrier.
4) Fila brasileiro.
5) Dogo Argentino.
6) Amerikanische Bulldogge.
7) Boerboel.
8) Kangal.
9) Zentralasiatische Upper Charcuti.
10) Kaukasische Owtscharka.
11) Südrussische Owtscharka.
12) Tornjak.
13) Sarplaninac.
(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt auch für Kreuzungen, an denen die genannten Hunde teilnehmen.
(3) Die gewerbsmäßige Einfuhr von Hunden im Sinne der Absätze 1 oder 2 ist untersagt.
§ 1 b. Hunde, die unter Verstoß gegen § 1 a gehalten oder eingeführt werden, werden durch polizeiliche Maßnahmen getötet.
(2) Bestehen Zweifel, ob ein Hund zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, kann die Polizei vom Halter verlangen, dass er die Rasse oder Art des Hundes dokumentiert.
(3) Ist der Halter nicht in der Lage, unverzüglich ausreichende Unterlagen vorzulegen, vgl. Abs. 2, so hat die Polizei Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund dem Halter vorübergehend zu entziehen.
(4) Hat der Halter innerhalb einer von der Polizei gesetzten Frist nicht ausreichend nachgewiesen, dass der Hund nicht zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, gilt der Hund als unter Verstoß gegen § 1a gehalten.
(5) Der Polizeipräsident trägt die Kosten für die Einschläferung eines Hundes nach Absatz 1, kann aber vom Eigentümer die Erstattung des Betrages verlangen.
(6). Abweichend von Absatz 1 kann die Polizei in besonderen Fällen entscheiden, dass ein Hund nicht getötet wird, sondern innerhalb einer von der Polizei festgesetzten Frist aus Dänemark ausgeführt werden soll, wenn der Hund aus einem anderen Land als Dänemark stammt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Hundehalter nicht wusste, dass der Hund verboten ist, vgl. § 1 a, und wenn der Hund nicht kommerziell eingeführt wurde. Die mit der Ausfuhr des Hundes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters."
edit: In dieser Formulierung hieße das m. E. sogar, dass "Nichtwissen des Halters" über die Listenhundgesetzgebung eine Voraussetzung wäre, damit die Polizei eine Ausnahme machen KANN.
Zur angeblichen Ausnahme bei der Durchreise habe ich noch keine Quelle gefunden, außer dem losen Hinweis des Außenministeriums. Das Hundegesetz gibt das jedenfalls auch in der aktuellen Fassung nicht her, vielleicht gibt es ja Ausführungsvorschriften für die Polizei. Ich hoffe, dass das Auß0enministerium auf meine Anfrage antwortet.
Die Frage ist ja, ob und wie der Begriff „Einfuhr“ im Gesetz definiert ist. Ein Transfer muss da ja nicht drunter fallen. Das wird dir ein dänischer Anwalt oder eben hoffentlich das Außenministerium sagen können.
-
Siehe z.B. meinen Link zu Facebook. Über ein Jahr hat es gedauert bis der Hund nach Italien ausreisen konnte. Wenn es "den Dänen" nicht so wichtig wäre, die Hunde einzuschläfern, warum werden dann immer wieder so lange Prozesse geführt, obwohl es Angebote aus dem Ausland gibt, die Hunde zu übernehmen?
Hier z.B. mal ein ganz anderes Beispiel, fehlende Tollwutimpfung und 25 Welpen eingeschläfert. In Deutschland wären die einfach in der Quarantäne gelandet. Wieso macht man sowas?
https://www.facebook.com/share/p/19ZPsBZjqf/
Hat doch damals in Deutschland auch niemanden interessiert als die bösen Kampfhunde eingezogen wurden. Viele Hundehalter interessiert doch kaum etwas, so lange sie selbst nicht betroffen sind.
Ja, es gab eine Gesetzesänderung. Seitdem ist es nicht mehr zwingend, dass unwissend illegal eingeführte Hunde eingeschläfert werden müssen. Die Polizei KANN Ausnahmen zulassen. Muss sie aber nicht.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!