KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!

  • Das ist keine Frage von "Glauben schenken", sondern eine Frage der Zuständigkeit:


    - Danish Veterinary and Food Administration legt die Regeln fest

    - Die Polizei führt die Regeln aus


    Erste habe ich angefragt und es wurde bestätigt, dass die Ausnahme zur Durchreise eine Kann-Regel ist.


    Die von dir zitierte Quelle ist das Außenministerium, die verweisen auf die Zuständigkeiten oben, behaupten aber, die Durchreise sei erlaubt.


    Um den Widerspruch zwischen deren Formulierung ("Durchreise IST erlaubt") und der "Danish Veterinary and Food Administration" ("Kann erlaubt werden") aufzulösen, habe ich das Außenministerium angeschrieben und warte auf Antwort.


    Dass du mit deinem Hund problemlos durch Dänemark gereist bist ist schön, hilft aber bei der Fragestellung nicht weiter.

  • Joah, ich schätze dir kann dir nur noch vom Außenministerium geholfen werden. Viel Erfolg

  • Ich würde wohl durchfahren, wenn anderes größere Umstände machen würde. Einfach weil ich noch immer an den gesunden Menschenverstand glauben möchte und es ja eigentlich möglich und erlaubt sein sollte.

    Allerdings glaube ich nicht, dass ich dabei ruhig und relaxt bleiben würde und froh wäre, endlich unbeschadet durch zu sein. Panne, Unfall, Polizeikontrolle, ich würde schwitzen. Für mich ist diese so weitgehende Handlungsbefugnis der Polizei einfach echt verstörend und ja, ich hätte Angst.

    Nochmal drüber nachgedacht, ich bin so heilfroh, dass sich diese Frage für mich nicht stellt. In Timurs Pass steht ganz klar Kangal, eine Kontrolle und der Hund könnte in der Sch... sitzen. Nein, ich glaube mich bekämen keine 10 Pferde mehr in dieses Land.

  • Mal eine kurze Frage – kennt eigentlich hier jemanden (nicht nur vom Hörensagen, 10 Ecken), jemanden, dessen Hund (Tourist) tatsächlich "einfach so" aufgrund der Rasseliste "eingezogen" wurde? Oder aufgrund z.B. eines Anbellens von jmd.?


    Ich gebe zu, ich selbst habe jahrelang aufgrund der Gesetzeslage gezögert – dann wurde aber ja auch was geändert, soweit ich meine? (Für nicht-Listenhunde)


    Habe die Dänen dann mit Hund eher als ziemlich hundefreundlich kennengelernt... (ausgenommen jetzt Geschäfte/Cafés etc., da würden wir Zoey eher sowieso nicht mit reinnehmen) – aber im Hinterkopf bleibt's natürlich dennoch.

  • Mal eine kurze Frage – kennt eigentlich hier jemanden (nicht nur vom Hörensagen, 10 Ecken), jemanden, dessen Hund (Tourist) tatsächlich "einfach so" aufgrund der Rasseliste "eingezogen" wurde? Oder aufgrund z.B. eines Anbellens von jmd.?

    Ansonsten wäre der Punkt, ob man dieser Seite glaubt,


    https://correctiv.org/faktench…-daenemark-toeten-lassen/


    UND bei der Aussage "Kein entsprechender Vorfall bekannt" eher optimistisch ist.

  • UND bei der Aussage "Kein entsprechender Vorfall bekannt" eher optimistisch ist.

    Ja, das ist halt die Frage, ob einem ein "eher optimistisch" ausreichend Sicherheit gibt, wenn es um das Leben des eigenen Hundes geht.

    Fakt ist, die Polizei hat die Entscheidungsbefugnis.

    Fakt ist, die Gerichtsverfahren dauern Jahre UND der Hund bleibt in dieser Zeit ohne Kontakt zum Halter beschlagnahmt.

    Fakt ist auch, in Dänemark werden immer wieder ohne Not Hunde eingeschläfert, die in einem anderen Land aufgenommen worden wären.


    Der Hund kam aus Italien, aber vllt sind es ja keine Touristen, wenn man Familienmitglieder besucht?
    Facebook

  • Mal eine kurze Frage – kennt eigentlich hier jemanden (nicht nur vom Hörensagen, 10 Ecken), jemanden, dessen Hund (Tourist) tatsächlich "einfach so" aufgrund der Rasseliste "eingezogen" wurde? Oder aufgrund z.B. eines Anbellens von jmd.?


    Ich gebe zu, ich selbst habe jahrelang aufgrund der Gesetzeslage gezögert – dann wurde aber ja auch was geändert, soweit ich meine? (Für nicht-Listenhunde)


    Habe die Dänen dann mit Hund eher als ziemlich hundefreundlich kennengelernt... (ausgenommen jetzt Geschäfte/Cafés etc., da würden wir Zoey eher sowieso nicht mit reinnehmen) – aber im Hinterkopf bleibt's natürlich dennoch.

    Ich kennen niemanden persönlich, der zu Urlaubszwecken - egal ob mit oder ohne Hund - nach Dänemark fährt. Maximal durch Dänemark durch, nach Island aber sowieso nur ohne Hund (wg. Quarantänepflicht) oder nach Norwegen/Schweden.


    Das Problem an Dänemark ist allerdings auch nicht die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Problem geben könnte, sondern die theoretisch möglichen Konsequenzen.

  • Du meinst "Hund eingezogen/eingeschläfert"?


    Wie gesagt, die Bedenken hatte ich auch jahrelang. Dann aber wurde das Gesetz ja überarbeitet, soweit ich weiß.


    https://en.fvm.dk/news-and-con…undebesitzer-in-daenemark


    Auszug:

    „Natürlich sollen Hunde nicht beißen und es muss die Möglichkeit der klaren Sanktionen geben, wenn dies passiert. Aber Situationen, wo Hunde eingeschläfert werden, weil sie beispielsweise im Spiel einen anderen Hund gebissen haben, dürfen niemals entstehen“, sagt Dan Jørgensen."


    "Eine weitere Änderung im Gesetz sieht vor, dass es Grundbesitzern nicht länger erlaubt ist, auf einen Hund zu schießen, die auf ihrem Eigentum umherstreunen. Hundebesitzer riskieren dagegen ein Bußgeld von bis zu €270, wenn ihr Hund zum wiederholten Mal auf einem fremden Grundstück umherstreunt."


    Aber jeder natürlich wie er mag, ich kann's auch verstehen, wenn man darum nicht fahren möchte.

  • Der wesentliche Punkt, dass Listenhunde getötet werden können, steht weiterhin im Gesetz, in dem Link oben nur erwähnt mit dem Satz: "Das existierende Verbot gegen 13 Hunderassen bleibt ohne Änderung in Kraft."


    Ich habe nun endlich das Gesetz dazu auf einer offiziellen Seite gefunden (ohne Gewähr für die Übersetzung, Quelle für den Gesetzestext hier: Rechtliche Hinweise | Kontakt :( :


    "§ 1 a. Der Besitz und die Zucht folgender Hunde ist verboten:


    1) Pitbull Terrier.

    2) Sprechen Sie hinein.

    3) American Staffordshire Terrier.

    4) Fila brasileiro.

    5) Dogo Argentino.

    6) Amerikanische Bulldogge.

    7) Boerboel.

    8) Kangal.

    9) Zentralasiatische Upper Charcuti.

    10) Kaukasische Owtscharka.

    11) Südrussische Owtscharka.

    12) Tornjak.

    13) Sarplaninac.


    (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt auch für Kreuzungen, an denen die genannten Hunde teilnehmen.


    (3) Die gewerbsmäßige Einfuhr von Hunden im Sinne der Absätze 1 oder 2 ist untersagt.


    § 1 b. Hunde, die unter Verstoß gegen § 1 a gehalten oder eingeführt werden, werden durch polizeiliche Maßnahmen getötet.


    (2) Bestehen Zweifel, ob ein Hund zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, kann die Polizei vom Halter verlangen, dass er die Rasse oder Art des Hundes dokumentiert.

    (3) Ist der Halter nicht in der Lage, unverzüglich ausreichende Unterlagen vorzulegen, vgl. Abs. 2, so hat die Polizei Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund dem Halter vorübergehend zu entziehen.

    (4) Hat der Halter innerhalb einer von der Polizei gesetzten Frist nicht ausreichend nachgewiesen, dass der Hund nicht zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, gilt der Hund als unter Verstoß gegen § 1a gehalten.

    (5) Der Polizeipräsident trägt die Kosten für die Einschläferung eines Hundes nach Absatz 1, kann aber vom Eigentümer die Erstattung des Betrages verlangen.

    (6). Abweichend von Absatz 1 kann die Polizei in besonderen Fällen entscheiden, dass ein Hund nicht getötet wird, sondern innerhalb einer von der Polizei festgesetzten Frist aus Dänemark ausgeführt werden soll, wenn der Hund aus einem anderen Land als Dänemark stammt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Hundehalter nicht wusste, dass der Hund verboten ist, vgl. § 1 a, und wenn der Hund nicht kommerziell eingeführt wurde. Die mit der Ausfuhr des Hundes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters."


    edit: In dieser Formulierung hieße das m. E. sogar, dass "Nichtwissen des Halters" über die Listenhundgesetzgebung eine Voraussetzung wäre, damit die Polizei eine Ausnahme machen KANN.


    Zur angeblichen Ausnahme bei der Durchreise habe ich noch keine Quelle gefunden, außer dem losen Hinweis des Außenministeriums. Das Hundegesetz gibt das jedenfalls auch in der aktuellen Fassung nicht her, vielleicht gibt es ja Ausführungsvorschriften für die Polizei. Ich hoffe, dass das Auß0enministerium auf meine Anfrage antwortet.

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