KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!

  • Ich habe in dem Gesetz eben leider gar nix zu "Durchreise" oder "Transfer" gefunden, insofern fehlt mir da völlig die Grundlage zu dieser angeblichen Ausnahme. Einen dänischen Anwalt will ich dazu nicht kontaktieren, aber vielleicht finde ich ja irgendeine Tierschutzorga, die dazu mehr weiß.


    Das o. a. Gesetzeszitat bezieht sich auf Listenhunde.


    Die Kann-Formulierung bei Beißverfällen finde ich übrigens auch nicht im Gesetz, sondern nur in irgendwelchen Zusammenfassungen. Im Gesetz steht zu Beißvorfällen u. a. "(5) Wenn ein Hund bei einem Angriff oder einem anderen inakzeptablen und gefährlichen Verhalten einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen hat und der Biss als Schandbiss bezeichnet werden kann, muss der Polizeikommissar den Hund einschläfern lassen."


    Im Endeffekt steht halt immer wieder die Frage im Raum: wie oft ist das bisher passiert.

    Soweit ich weiß gibt es eine einzige Seite, die "Fälle" aufzählt. Irgendwie denke ich immer, dass müsste doch mehr Leute interessieren.

    Es gab wenige Fälle, die mit viel Tamtam durch die Presse gegangen sind, danach gab es eine Gesetzesänderung und offensichtlich viel Lobbyarbeit von Tourismusverbänden (die offensichtlich auch zu der Stellungsnahme des Außenministeriums geführt hat).


    Eine theoretische Möglichkeit interessiert nur, wenn das öffentlich breitgetreten wird, z. B. wenn noch einmal ein spektakulärer Fall auftritt (sowas wie der Suizid des Hundehalters, dessen Hund eingeschläfert wurde).



    Schwabbelbacke Mir ein Rätsel, woher dort der Wunsch zum Einschläfern kommt. Auch wenn der zitierte Fall 5 Jahre her ist, das ist in meinen Augen völlig irrational.

  • Kleiner aber für mich wichtiger Einwand zur Polizeiarbeit in Dänemark: Aus eigener bzw naher Erfahrung weiß ich das dänische Polizisten nicht zimperlich sind wenn denen deine Nase nicht passt auch sehr...akribisch.

    Unser Laborfahrer (Zahntechnik) fährt regelmäßig nach Dänemark um Arbeiten abzuliefern oder zu holen.

    Aufgrund einer Augen Erkrankung hatte er Probleme mit teils roten Augen.

    Die Polizei hat ihn angehalten und 2 std gefilzt, untersucht, Drogentest gemacht und ihn festgehalten bis das Ergebnis da war. Ich möchte nicht wissen was die machen wenn die den Verdacht haben das man mit Listi fährt.


    Ich persönlich meide Dänemark mit Hund so gut es geht. Mit Listenhunden würde ich das Land nicht betreten.

  • Wieso macht man sowas?

    Ich denke, es geht um Abschreckung. Da geht es nicht um Gefahrenminimierung, sondern darum, dass keiner mehr auf die Idee kommt.


    (Bei den "Tollwutwelpen" kommt eventuell noch hinzu, dass man eine Aufzucht in Quarantäne als tierschutzwidrig und langfristig schädigend empfinden könnte, aber das ist nur eine Idee.)

  • Ich persönlich würde das Risiko mit einem Listenhund nicht eingehen.


    Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es eine Fähre von Kiel nach Oslo. Das wäre doch eine gute Lösung um mit einem Listenhund sicher nach Norwegen zu kommen.

  • Hier z.B. mal ein ganz anderes Beispiel, fehlende Tollwutimpfung und 25 Welpen eingeschläfert. In Deutschland wären die einfach in der Quarantäne gelandet. Wieso macht man sowas?

    Das würde hier in der Schweiz auch so enden.

  • Ich persönlich würde das Risiko mit einem Listenhund nicht eingehen.


    Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es eine Fähre von Kiel nach Oslo. Das wäre doch eine gute Lösung um mit einem Listenhund sicher nach Norwegen zu kommen.

    20 Stunden mit Hund auf einem Schiff wäre für uns leider keine Option.

  • Das Außenministerium (Botschaft in Deutschland) hat - sehr freundlich - geantwortet, Kernsatz ist:


    "Leider kann die Botschaft in konkreten Fällen keine rechtliche Beratung bzw. rechtlich bindende Auskünfte erteilen – in Ihrem Fall vor allem, da die Polizei für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig ist, wie die Kollegin von der Veterinärbehörde richtig erklärt hat."


    Also bleibt es dabei, dass keine Sicherheit besteht, trotz abweichender Formulierung auf der Seite des Außenministeriums.

  • Wird das wirklich so umgesetzt?
    Also bei Beißvorfall Ausweisung?
    Ich wollte dieses Jahr gerne mit Snorri wegfahren ans Meer. NL und DE ist mir mittlerweile zu teuer, sodass ich Dänemark im Kopf hatte.

    Aber da Snorri ja überhaupt nicht verträglich ist will ich halt auch kein Risiko eingehen....

    Würde man defiitiv ausgewiesen werden, dann wäre es ja noch okay. Dann würde ich dahin fahren.

    Aber bevor mein Rabauke hinterher vorzeitig diese Welt verlassen muss lass ich das lieber sein.

  • Ich kenne keinen Fall, wo es überhaupt so weit kam.


    Bzw von einem weiß ich, aber da kam im Nachhinein raus, dass sich geweigert wurde auszureisen und deswegen der Hund eingezogen und später eingeschläfert wurde.



    Ich habe DK, mit nem unverträglichen Hund, als mega entspannend erlebt.

    Es gibt keine "tut Nixe", kein "wollte mal hallo sagen", sondern ausschließlich gegenseitige Rücksichtnahme.

    Hunde werden ran gerufen, ggf angeleint (wenn sie es eh nicht bereits sind), man nimmt die Hunde kurz, weicht ggf aus, grüßt sich nett und das war's dann auch schon.

  • Es soll irgendwo stehen, dass Ausweisung eine Möglichkeit ist, die entschieden werden kann, aber nicht muss.


    Ich habe im Gesetz aber nicht einmal diese Möglichkeit gefunden.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!