KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!
-
-
Der wesentliche Punkt, dass Listenhunde getötet werden können, steht weiterhin im Gesetz, in dem Link oben nur erwähnt mit dem Satz: "Das existierende Verbot gegen 13 Hunderassen bleibt ohne Änderung in Kraft."
Ich habe nun endlich das Gesetz dazu auf einer offiziellen Seite gefunden (ohne Gewähr für die Übersetzung, Quelle für den Gesetzestext hier: Rechtliche Hinweise | Kontakt
"§ 1 a. Der Besitz und die Zucht folgender Hunde ist verboten:
1) Pitbull Terrier.
2) Sprechen Sie hinein.
3) American Staffordshire Terrier.
4) Fila brasileiro.
5) Dogo Argentino.
6) Amerikanische Bulldogge.
7) Boerboel.
8) Kangal.
9) Zentralasiatische Upper Charcuti.
10) Kaukasische Owtscharka.
11) Südrussische Owtscharka.
12) Tornjak.
13) Sarplaninac.
(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt auch für Kreuzungen, an denen die genannten Hunde teilnehmen.
(3) Die gewerbsmäßige Einfuhr von Hunden im Sinne der Absätze 1 oder 2 ist untersagt.
§ 1 b. Hunde, die unter Verstoß gegen § 1 a gehalten oder eingeführt werden, werden durch polizeiliche Maßnahmen getötet.
(2) Bestehen Zweifel, ob ein Hund zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, kann die Polizei vom Halter verlangen, dass er die Rasse oder Art des Hundes dokumentiert.
(3) Ist der Halter nicht in der Lage, unverzüglich ausreichende Unterlagen vorzulegen, vgl. Abs. 2, so hat die Polizei Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund dem Halter vorübergehend zu entziehen.
(4) Hat der Halter innerhalb einer von der Polizei gesetzten Frist nicht ausreichend nachgewiesen, dass der Hund nicht zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, gilt der Hund als unter Verstoß gegen § 1a gehalten.
(5) Der Polizeipräsident trägt die Kosten für die Einschläferung eines Hundes nach Absatz 1, kann aber vom Eigentümer die Erstattung des Betrages verlangen.
(6). Abweichend von Absatz 1 kann die Polizei in besonderen Fällen entscheiden, dass ein Hund nicht getötet wird, sondern innerhalb einer von der Polizei festgesetzten Frist aus Dänemark ausgeführt werden soll, wenn der Hund aus einem anderen Land als Dänemark stammt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Hundehalter nicht wusste, dass der Hund verboten ist, vgl. § 1 a, und wenn der Hund nicht kommerziell eingeführt wurde. Die mit der Ausfuhr des Hundes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters."
edit: In dieser Formulierung hieße das m. E. sogar, dass "Nichtwissen des Halters" über die Listenhundgesetzgebung eine Voraussetzung wäre, damit die Polizei eine Ausnahme machen KANN.
Zur angeblichen Ausnahme bei der Durchreise habe ich noch keine Quelle gefunden, außer dem losen Hinweis des Außenministeriums. Das Hundegesetz gibt das jedenfalls auch in der aktuellen Fassung nicht her, vielleicht gibt es ja Ausführungsvorschriften für die Polizei. Ich hoffe, dass das Auß0enministerium auf meine Anfrage antwortet.
Die Frage ist ja, ob und wie der Begriff „Einfuhr“ im Gesetz definiert ist. Ein Transfer muss da ja nicht drunter fallen. Das wird dir ein dänischer Anwalt oder eben hoffentlich das Außenministerium sagen können.
Ich habe in dem Gesetz eben leider gar nix zu "Durchreise" oder "Transfer" gefunden, insofern fehlt mir da völlig die Grundlage zu dieser angeblichen Ausnahme. Einen dänischen Anwalt will ich dazu nicht kontaktieren, aber vielleicht finde ich ja irgendeine Tierschutzorga, die dazu mehr weiß.
Es gab vor einigen Jahren eine Gesetzesänderung.
Urlauberhunde werden, zumindest bei einem beisßvorfall, ausgewiesen und nicht eingeschläfert.
Ob die Menschen mit ausreisen , ist denen überlassen.
Wie es bei Listenhunden aussieht, weiß ich allerdings nicht, weswegen ich persönlich eben nicht mit einem Listenhund durchfahren, oder dort Urlauben wollen würde.
Das o. a. Gesetzeszitat bezieht sich auf Listenhunde.
Die Kann-Formulierung bei Beißverfällen finde ich übrigens auch nicht im Gesetz, sondern nur in irgendwelchen Zusammenfassungen. Im Gesetz steht zu Beißvorfällen u. a. "(5) Wenn ein Hund bei einem Angriff oder einem anderen inakzeptablen und gefährlichen Verhalten einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen hat und der Biss als Schandbiss bezeichnet werden kann, muss der Polizeikommissar den Hund einschläfern lassen."
Im Endeffekt steht halt immer wieder die Frage im Raum: wie oft ist das bisher passiert.
Soweit ich weiß gibt es eine einzige Seite, die "Fälle" aufzählt. Irgendwie denke ich immer, dass müsste doch mehr Leute interessieren.
Es gab wenige Fälle, die mit viel Tamtam durch die Presse gegangen sind, danach gab es eine Gesetzesänderung und offensichtlich viel Lobbyarbeit von Tourismusverbänden (die offensichtlich auch zu der Stellungsnahme des Außenministeriums geführt hat).
Eine theoretische Möglichkeit interessiert nur, wenn das öffentlich breitgetreten wird, z. B. wenn noch einmal ein spektakulärer Fall auftritt (sowas wie der Suizid des Hundehalters, dessen Hund eingeschläfert wurde).
Schwabbelbacke Mir ein Rätsel, woher dort der Wunsch zum Einschläfern kommt. Auch wenn der zitierte Fall 5 Jahre her ist, das ist in meinen Augen völlig irrational.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Kleiner aber für mich wichtiger Einwand zur Polizeiarbeit in Dänemark: Aus eigener bzw naher Erfahrung weiß ich das dänische Polizisten nicht zimperlich sind wenn denen deine Nase nicht passt auch sehr...akribisch.
Unser Laborfahrer (Zahntechnik) fährt regelmäßig nach Dänemark um Arbeiten abzuliefern oder zu holen.
Aufgrund einer Augen Erkrankung hatte er Probleme mit teils roten Augen.
Die Polizei hat ihn angehalten und 2 std gefilzt, untersucht, Drogentest gemacht und ihn festgehalten bis das Ergebnis da war. Ich möchte nicht wissen was die machen wenn die den Verdacht haben das man mit Listi fährt.
Ich persönlich meide Dänemark mit Hund so gut es geht. Mit Listenhunden würde ich das Land nicht betreten.
-
Wieso macht man sowas?
Ich denke, es geht um Abschreckung. Da geht es nicht um Gefahrenminimierung, sondern darum, dass keiner mehr auf die Idee kommt.
(Bei den "Tollwutwelpen" kommt eventuell noch hinzu, dass man eine Aufzucht in Quarantäne als tierschutzwidrig und langfristig schädigend empfinden könnte, aber das ist nur eine Idee.)
-
Ich persönlich würde das Risiko mit einem Listenhund nicht eingehen.
Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es eine Fähre von Kiel nach Oslo. Das wäre doch eine gute Lösung um mit einem Listenhund sicher nach Norwegen zu kommen.
-
Hier z.B. mal ein ganz anderes Beispiel, fehlende Tollwutimpfung und 25 Welpen eingeschläfert. In Deutschland wären die einfach in der Quarantäne gelandet. Wieso macht man sowas?
Das würde hier in der Schweiz auch so enden.
-
-
Ich persönlich würde das Risiko mit einem Listenhund nicht eingehen.
Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es eine Fähre von Kiel nach Oslo. Das wäre doch eine gute Lösung um mit einem Listenhund sicher nach Norwegen zu kommen.
20 Stunden mit Hund auf einem Schiff wäre für uns leider keine Option.
-
Das Außenministerium (Botschaft in Deutschland) hat - sehr freundlich - geantwortet, Kernsatz ist:
"Leider kann die Botschaft in konkreten Fällen keine rechtliche Beratung bzw. rechtlich bindende Auskünfte erteilen – in Ihrem Fall vor allem, da die Polizei für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig ist, wie die Kollegin von der Veterinärbehörde richtig erklärt hat."
Also bleibt es dabei, dass keine Sicherheit besteht, trotz abweichender Formulierung auf der Seite des Außenministeriums.
-
Es gab vor einigen Jahren eine Gesetzesänderung.
Urlauberhunde werden, zumindest bei einem beisßvorfall, ausgewiesen und nicht eingeschläfert.
Ob die Menschen mit ausreisen , ist denen überlassen.
Wie es bei Listenhunden aussieht, weiß ich allerdings nicht, weswegen ich persönlich eben nicht mit einem Listenhund durchfahren, oder dort Urlauben wollen würde.
Wird das wirklich so umgesetzt?
Also bei Beißvorfall Ausweisung?
Ich wollte dieses Jahr gerne mit Snorri wegfahren ans Meer. NL und DE ist mir mittlerweile zu teuer, sodass ich Dänemark im Kopf hatte.Aber da Snorri ja überhaupt nicht verträglich ist will ich halt auch kein Risiko eingehen....
Würde man defiitiv ausgewiesen werden, dann wäre es ja noch okay. Dann würde ich dahin fahren.
Aber bevor mein Rabauke hinterher vorzeitig diese Welt verlassen muss lass ich das lieber sein.
-
Ich kenne keinen Fall, wo es überhaupt so weit kam.
Bzw von einem weiß ich, aber da kam im Nachhinein raus, dass sich geweigert wurde auszureisen und deswegen der Hund eingezogen und später eingeschläfert wurde.
Ich habe DK, mit nem unverträglichen Hund, als mega entspannend erlebt.
Es gibt keine "tut Nixe", kein "wollte mal hallo sagen", sondern ausschließlich gegenseitige Rücksichtnahme.
Hunde werden ran gerufen, ggf angeleint (wenn sie es eh nicht bereits sind), man nimmt die Hunde kurz, weicht ggf aus, grüßt sich nett und das war's dann auch schon.
-
Es gab vor einigen Jahren eine Gesetzesänderung.
Urlauberhunde werden, zumindest bei einem beisßvorfall, ausgewiesen und nicht eingeschläfert.
Ob die Menschen mit ausreisen , ist denen überlassen.
Wie es bei Listenhunden aussieht, weiß ich allerdings nicht, weswegen ich persönlich eben nicht mit einem Listenhund durchfahren, oder dort Urlauben wollen würde.
Aber da Snorri ja überhaupt nicht verträglich ist will ich halt auch kein Risiko eingehen....
Würde man defiitiv ausgewiesen werden, dann wäre es ja noch okay. Dann würde ich dahin fahren.
Aber bevor mein Rabauke hinterher vorzeitig diese Welt verlassen muss lass ich das lieber sein.
Es soll irgendwo stehen, dass Ausweisung eine Möglichkeit ist, die entschieden werden kann, aber nicht muss.
Ich habe im Gesetz aber nicht einmal diese Möglichkeit gefunden.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!