8000 Euros Schaden !

  • Zitat

    Sie mußte zahlen ( knapp 2000 Euros) obwohl der Waldweg ein absolutes Fahr-und Parkverbot für PKW hat ( Naturschutzgebiet), und der andere HH sein Hund allein im Auto eingesperrt hatte.
    Er hat lediglich die 30 euros Strafzettel für´s parken bekommen.


    Wenn er den Strafzettel bekommen hat, musste doch jeder für sein "Vergehen" zahlen. Dass jemand seinen Wagen dort parkt, wo es eigentlich nicht erlaubt ist, gibt einem doch lange nicht das Recht, diesen zu demolieren.


    Johanna

    • Neu

    Hi


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    • Ohne Tierhalter-Haftpflicht könnte ich wohl keine Nacht mehr ruhig schlafen.


      Solange für Tiere die Gefährdungshaftung gilt (und das wird so bis zum St-Nimmerleinstag bleiben), kann man gar nicht so dumm und krumm denken, wie man plötzlich zahlungspflichtig wäre, obwohl der Hund vielleicht einfach nur geatmet hat - dies aber am Gartenzaun... :D


      Vielleicht noch interessant - KATZEN sind über die normale Menschenhaftpflicht mit abgedeckt.


      LG, Chris

    • Zitat

      Ohne Tierhalter-Haftpflicht könnte ich wohl keine Nacht mehr ruhig schlafen.


      So geht's mir auch. Und ich verstehe nicht, wieso es jemals so weit gekommen ist, dass eine solche Versicherung vorgeschrieben werde mußte..

    • Bei uns hier hat mal der Hund eines Touris eine Ferienwohnung abgefackelt :shocked: Hat irgendwie ein Lüftungskabel angefressen-Kurzschluss und Wohnungsbrand!Schaden 125.000 euro.Versicherung hat bezahlt.Hund hat überlebt,auch kein Personenschaden!
      Ich habe zum glück auch eine mit unbegrenzter Haftung :gut:

    • Leider gibt es immer wieder Hundehalter die keine Haftpflicht haben, in unserer Nachbarschaft leben solche Exemplare. Sie sind der Meinung, dass sie schon aufpassen.


      Ich könnte bei sowas kotzen, denn man selber hat ne Haftpflicht aber wenn es mal kommt, dass man in einen Schaden verwickelt wird und die Person hat keine Haftpflicht (obwohl sie in HH generell vorgeschrieben ist), dann machst du dicke Backen, denn die haben meist auch kein Geld um den Schaden (selbst einen verhältnismäßig kleinen) aus eigener Tasche zu zahlen. Da kannst du dann ewig hinter deinem Geld herlaufen ...

    • Als Hundehalter steht man, sofort nach Einzug der Fellnase, mit einem Bein im Knast. Gott sei Dank haben wir gleich nach Bobbys Einzug eine Tierhaftpflicht abgeschlossen. Meinem Mann ist die Versicherung ja zu teuer. Er meint wir brauchen sowas nicht. Na, Den werde ich jetzt mal dieses Thema lesen lassen.

    • Den Hammer finde ich allerdings, daß der HH IMMER schuld ist, selbst wenn er Schaden nicht verursacht hat. Wenn sich also jemand auf die Nase legt und verletzt, weil ich auf der anderen Strassenseite mit angeleintem Hund lang gehe und der Mensch Angst hat, bin ICH zur Zahlung verpflichtet, auch wenn der Hund gar nichts macht???


      Diesbezüglich hab ich mal ne Frage:
      Ein Teil meines Hofes ist als Stellfläche für Trecker unterverpachtet. Der Eigentümer der Trecker ist zu *** das Tor zu schließen, wenn er an seinen Maschinen ist. Meine Pferde hätten in dieser Zeit die Gelegenheit, auf die Strasse zu laufen. Trotz x-maliger Aufforderung schließt er das Tor nicht. Wer ist haftbar, wenn die Pferde rausrennen und einen Unfall verursachen? Ich komme ja eigentlich meiner Sicherungspflicht nach.

    • Das ist eine gute Frage, rein logisch würde ich sagen, der, der das Tor aufgelassen hat, aber das beweise im Zweifelsfall mal.
      Mache doch ein Schild dran: Tor immer geschlossen lassen

    • Ich würde auch meinen daß der Pächter für das Grundstück haftet inklusiv Tor Schliessen ?


      Wenn aber kein Zaun zwischen verpachtetes Grundstück und dein Grundstück gezogen wurde, haftest du sicher wenn dein Hund / Pferd ungehindert auf das verpachtete rüberlaufen kann !


      Oder?
      :???:


      Meine hunde muß ich so halten daß sie weder auf Nachbarsgrundstücke oder öffentliche ungehindert rüber können.
      Ob der Nachbar Eigentümer, Vermieter oder Pächter von seinem Grundstück ist, ist glaube ich egal.


      Wenn ich z.B. das Tor zum meinem Garten offen lasse und jemand rein geht und vom Hund gebissen wird, bin ich schuld.
      Habe ich das Tor geschlossen, dann ist derjenige "eingebrochen" und ich hafte nicht mehr.
      Bei Kids weiß ich nicht, Kids bis 6 jhr. unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern, was ist aber ab 7 jhr. ??


      Jedenfalls würde ich niemals meine Hunde zum Gassi gehen irgendwelchen Kids bis 18jhr. mitgeben !
      Ist mir zu riskant...

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