nach 3 Jahren sollen alle Tiere weg ;(
-
-
huhu
ich hab ein ernstes problem, wie haben seit ca. 7 monaten eine neue hausverwaltung bekommen, diese haben im januar bei einer begehung schon angemerkt dass sie tierhaltung nicht gut finden.
so mein problem ist, ich wohne seit 3 jahren hier, hab seit 2 jahren einen hund.
es gab nie probleme, ich hab vor 2 jahren bei der alten hausverwaltung angerufen und wegen dem hund bescheid gesagt, leider nie eine schriftliche erlaubnis erhalten, nur eine mündliche und als ich dann nach der begehung nochmals bei der alten verwaltung anrief wussten die von nix mehr ;(
ok hier im haus leben allerdings noch 3 weitere hunde, aber nur kleine (dackel, terrier etc) und nelli als collie ist da ja schon 2 nummern größer...
aber können die so einfach 3en den hund erlauben und nur weil ich eine 1 zimmerwohnung hab und nelli eben kein dackel ist die haltung untersagen, auch nach 2 jahren der duldung?und jetzt kommt der hammer
ich muss alle tiere abgeben, bis auf max. 2 kleintiere.ich schreib euch mal den text:
"in § 11 in ihrem mietvertrag ist die tierhaltung in den von ihnen gemieteten räumen geregelt. darin heißt es unter anderem, dass kleintiere ohne einwilligung des vermieters im haushaltsüblichen umfang gehalten werden dürfen und insbesondere hundehaltung nur mit vorheriger zustimmung des vermieters erlaubt ist.
üblicherweise ist die haltung von mehr als 1-2 haustieren in einer wohnung der von ihnen gemieteten größe unangemessen und im hinblick auf die erhaltung des pfelgezutandes und der bausubstanz nicht hinnehmbar. dies gild auch für den besitz eines collies, dessen haltung wir auch wegen der größe des tieres nicht genehmigen würden.
wir fordern sie daher auf, die in ihrer wohnung lebenden tiere auf die oben erwähnte anzahl von 1-2 zu reduzieren, insbesondere die große anzahl von rennmäusen (ca.60) und den collie abzuschaffen und bei ihren übrigen tieren eine entsprechende auswahl zu treffen.
bitte informieren sie uns entsprechend, wenn sie dieser aufforderung nachgekommen sind, damit wir einen besichtigungstermin für ihre räume vereinbaren können, hierfür haben wir uns eine frist bis 31.8 2010 notiert. abschließend weisen wir darauf hin, dass die unerlaubte tierhaltung in der von ihnen praktizierten form die vermieterin zur kündigung des mietverhältnisses berechtigen kann."öhm 60 mäuse ?! wo hab ich 60 rennmäuse, wo haben die die zahl her? (ich war mal im tv, bei vox da hieß es ich hätte 68 rennmäuse, was aber auch nicht wahr war, die haben das fürs tv aufgebauscht, damals waren es nur 20...)
ich hab wenns hoch kommt mit babies mal 30 und von denen werden die kleinen regelmäßig abgegeben, ich hab 5 glasaquarien die in einem regal im flur stehen, ich kann damit leben einige der mäuse abzugeben und auf 4 glasbecken zu reduzieren (pro terra 4 mausis).
ansonsten hab ich noch 1 katze und 2 kaninchen (die leben aber nicht in der wohnung sondern auf dem balkon) die kaninchen würde ich auch abgeben.
und die mieterin genau über mir (gleiche wohnung) hat 2 katzen und hatte auch ein kaninchen (ist gestorben) und da haben die nichts gesagt.
und rennmäuse darf man nicht einzeln halten, hallo? und die können doch nicht 2 mäuse mit z.b. den 2 katzen von der anderen mieterin gleichsetzen, und wo schaden die mäuse bitte den räumen, die laufen ja nicht frei rum...bin leider nicht beim mieterschutzbund sonst hätte ich da mal nachgefragt und mein bruder fragt unseren befreundeten anwalt erst heute abend oder nächste woche ;(
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
also als allererstes gilt: eine mündliche vereinbarung ist genauso rechtskräftig wie eine schriftliche! wie es aber nach einem hausverwaltungswechsel aussieht weiß ich allerdings nicht.
hast du einen rechtsschutz den du in anspruch nehmen kannst? -
Ich würde mich an den Mieterschutzbund wenden.
Wenn Du noch nicht drin bist, dann trittst Du jetzt ein, die können Dir da am besten weiterhelfen.
Gruß
Bibi -
hallo
rechtlich kann ich dir leider nichts dazu sagen!
Zum Thema Mäuse... ähm, du sagst du warst im TV mit deinen Mäusen... vielleicht hat ein anderer Mieter dich bei der HVW angeschwärzt... was ich aber widerrum bei 60 Mäusen(!!!!- auch wenns nicht stimmt, das wissen die ja nicht) auch verstehen kann..... die Leute denken das ist Ungeziefer...
Und Tiere züchten ist, soweit ich weiß, ich Mietwohnungen auch nicht ohne weiteres erlaubt, genau wie die Haltung von Tieren auf dem Balkon....
Aber so gut kenne ich mich nicht aus..
Viel Glück!
-
Zitat
huhu
ich hab ein ernstes problem, wie haben seit ca. 7 monaten eine neue hausverwaltung bekommen, diese haben im januar bei einer begehung schon angemerkt dass sie tierhaltung nicht gut finden.Was haben die in deiner Wohnung zu suchen???? :|
-
-
Zitat
Und Tiere züchten ist, soweit ich weiß, ich Mietwohnungen auch nicht ohne weiteres erlaubt
Ja, das stimmt leider.
-
Ganz sicher bin ich nun nicht, wie alles ist, meine aber mal gelesen zu haben dass sie nicht dem einen Mieter einen Hund erlauben dürfen und dem anderen nicht. Es sei denn es liegen entsprechende Gründe vor.
Sie haben es meiner Meinung nach gut begründet und so hart das ist, in einer derart kleinen Wohnung ist das einfach sehr viel. Von einem Teil wirst du dich wohl oder übel trennen müssen. Rat würde ich mir dennoch beim Mieterschutzbund holen, da kann man relativ einfach eintreten und bekommt Hilfe.
-
Zitat
Ganz sicher bin ich nun nicht, wie alles ist, meine aber mal gelesen zu haben dass sie nicht dem einen Mieter einen Hund erlauben dürfen und dem anderen nicht. Es sei denn es liegen entsprechende Gründe vor.
M.m. nach ist das so.
Ich finde der Text klingt irgendwie merkwürdig......
Ist das der Orginaltext???
Wenn ja geb ich dem mal meinen Freund.
-
Mündliche Vereinbarungen können im Zweifelsfalle genauso wenig wert sein, wie schriftliche vorm Kadi zerpflückt werden können und die vorige Hausverwaltung gibt sich ja ob der mündlichen Zusage von vor 2 Jahren ahnungslos, ärgerlich aber leider nicht selten.
Neue Hausverwaltungen versuchen immer erst mal 'ihre' Vorstellungen zu realisieren.
Da aber laut deines Zitates im MV nur die Rede von einer Zustimmung des Vermieters und nicht von einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters bezügl. Hundehaltung ist, kommt es auf den längeren Atem an. ABER hast du die mündliche Zustimmung ausschließlich vor 2 Jahren von der Hausverwaltung erhalten, oder von deinem Vermieter? Oder ist die Hausverwaltung der Vermieter?
Ich denke du solltest abwarten, was der befreundete RA dazu sagt. Die Hausverwaltung wird wohl keinen Streit scheuen. Gab es ein Begehungsprotokoll, in dem die Anzahl deiner Tiere aufgelistet ist?
-
Schwierige Situation. An deiner Stelle würde ich mich auch umgehend an de Mierschutzbund wenden oder an einen Rechtsanwalt.
Die mündliche Vereinbarung musst du aber wohl auch erstmal beweisen und das wird bestimmt nicht einfach sein.
Aber auch ich denke mir bei deiner Beschreibung deiner kleinen Wohnung:
Und wo wohnst du? -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!