nach 3 Jahren sollen alle Tiere weg ;(
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Hallo
Ich würde zu einem Anwalt für Mietrecht gehen. Wenn du nicht genug verdienst kannst du bei Gericht Beratungskostenbeihilfe beantragen.
Auch bei Eigentümerwechsel können die nicht einfach den Mietvertrag ändern. Wenn in deinem Mietvertrag steht Hundehaltung mit Genemigung erlaubt und die haben dir die Genemigung vor 2 Jahren erteilt können sie das nicht so einfach zurück nehmen. Auch ohne Genemigung müsste nach 2 Jahren das Gewohnheitsrecht eintreten. Kleintierhaltung ist nach meiner Meinung nach generell erlaubt und geht den Vermieter nichts an.
Aber wie gesagt, such mal nach einem Anwalt für Mietrecht, frage nach ob er auf Beratungskostenbeihilfe arbeitet und mache einen Termin.
Äußere dich am besten gar nicht mehr selber gegenüber dem Vermieter sondern nur noch über Anwalt.
Die Vermieter versuchen gerne mal sich durchzusetzen obwohl sie im Unrecht sind.
Mit dem Mieterverein habe ich keine guten Erfahrungen gemacht. -
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Zitat
Kleintierhaltung ist nach meiner Meinung nach generell erlaubt und geht den Vermieter nichts an.
Aber auch nur im bestimmen Maße.... Und über 20 Rennmäuse und 2 Kaninchen sind generell zuviel. Die 2 Kaninchen, okey.. Aber 20 Rennmäuse sind einfach zuviel.
Außerdem gelten Mäuse und Ratten oftmals als "Ungeziefer".
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Du sagst, Du wohnst in einer Ein-Zimmer-Wohnung.
Wie viele Quadratmeter sind das denn? 20? 40? 60?
Das macht meiner Meinung nach nämlich durchaus einen Unterschied.
Viele Grüße
Doris
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Hallo,
also mir ist erstmal die Kinnlade auf den Schreibtisch geknallt, als ich gelesen habe wieviele Tiere Du in einer 1-Zimmerwohnung beherbergst. Da kann ich die Reaktion des Vermieters leider irgendwie verstehen, wenn es eine kleine Wohnung ist.
Wie groß ist denn Deine Wohnung?
Hast Du echt 5 Glasaquarien á 100x50x50 (das ist das Mindestmaß für 2 Mäuse) im Flur stehen?
Ich würde auch erstmal umgehend beim nächsten Mieterschutzbund nachfragen, da gibt es ja offene Sprechstunden.
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Wenn die Verwaltung wechselt, machen die auch ihre Regeln, hab da mal meinen Vater gefragt der ist selbst Verwalter.
Ansonsten finde ich die Masse an Tieren die du hast echt beachtlich, würd mich auch ganz OTiger weise interessieren wie gross deine Wohnung ist?
Liebe Grüsse, Nina
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Zitat
Kleintierhaltung ist nach meiner Meinung nach generell erlaubt und geht den Vermieter nichts an.
Kleintierhaltung ja, aber da auch nur eine gewisse Anzahl.
Eine Freundin von mir hatte auch ca. 25 Meerschweinchen, dazu 3 Katzen und ca. 15 Ratten (weiß die Zahl nimmer genau). Die musste auch fast alle Tiere abschaffen und dass obwohl sie eine 3-Zimmerwohnung hat.
Bei Ratten und Mäusen reagieren Vermieter ziemlich oft allergisch und können deren Haltung auch verbieten, leider.
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Abgesehen von der Menge an Tieren.
Zitatüblicherweise ist die haltung von mehr als 1-2 haustieren in einer wohnung der von ihnen gemieteten größe unangemessen und im hinblick auf die erhaltung des pfelgezutandes und der bausubstanz nicht hinnehmbar. dies gild auch für den besitz eines collies, dessen haltung wir auch wegen der größe des tieres nicht genehmigen würden.
Was ist "üblicherweise", was angemessen? Woran machen sie fest, dass die Wohnung für den Collie zu klein ist?Das klingt alles hochtrabend, ist aber keineswegs fundiert/belegt.
Ich zitiere mich mal aus einem anderen Forum:
ZitatIn Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, daß das Halten von Kleintieren (Ziervögel, Fische im Aquarium, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, etc.), zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört. Solche Tiere kann der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Für ungewöhnliche oder exotische Tiere gilt insoweit keine Ausnahme; maßgeblich ist nicht, ob das Halten solcher Kleintiere allgemein üblich ist, sondern ob die Interessen des Vermieters und der übrigen Hausbewohner durch die Tierhaltung tangiert werden (vgl. AG Köln WuM 1990, 343; WuM 1984, 78; AG Essen ZMR 1996, 37; vgl. aber auch LG Essen NJW-RR 1991, 908:
Gut, hier muss man ggfls. schauen, was die unter dem üblichen Maß verstehen:
ZitatAllgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Die Anzahl oder Menge der gehaltenen Kleintiere darf aber das übliche Maß nicht wesentlich übersteigen. Nach einer Entscheidung des AG Eschweiler, WuM 1992, S. 240 sind z.B. vier Aquarien noch zulässig.
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Vier Aquarien, die jeweils 1000 Liter fassen, bedürften wohl der Erlaubnis des Vermieters, schon weil die Bodenbelastung mit dem beträchtlichen Gewicht eines großen Aquariums zu Schäden an der Mietsache führen könnte.EDIT: Die beiden links zu dem Thema funktionieren leider nicht mehr... einfach mal zu dem Thema googeln!
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Hallo Kleiner Fuchs,
was du da zitiert hast ist der Text der neuen Hausverwaltung, richtig?
Was steht denn in dem Mietvertrag, den Du damals unterschrieben hast? Ich denke, das ist zunächst mal viel wichtiger. Denn wenn dort bereits eine Tierhaltung reglementiert festgehalten wurde und Du diese durch Deine "Tierhaltung" (ich denke hier im speziellen an die 20 Mäuse) mißachtet hast, dann hast Du jetzt ein Problem.
Sollte in diesem Vertrag aber keine solche Klausel vorhanden gewesen sein, dann würde ich mich mit den anderen Betroffenen Mietern mal zusammensetzen und einen "Schlachtplan" ausarbeiten.
Allein steht man immer etwas belämmert da und man lässt sich sehr schnell verunsichern. Wenn ihr aber eine kleine Gruppe darstellt, die sich gegen den Entscheid stellen, dann habt ihr bessere Karten.
Aber schau zunächst mal in deinen alten Mietvertrag rein und vergewissere Dich, WAS Du da unterschrieben hast. Die nachträglich mündlich erteilte Erlaubnis zur Tierhaltung hilft Dir nicht wirklich weiter, denn leider denke ich mal ist es so, wie es jemand anders hier schon beschrieb: "...wenn schon schriftliche Vereinbarungen vorm Kadi zerpflückt werden....was ist dann eine mündliche Vereinbarung wert?"
Ich drücke Dir die Daumen, dass sich die Sache bereinigen lässt und Du Deine Tiere behalten kannst. Was die Begründung angeht, dass der Collie nicht geduldet wird aufgrund seiner Größe, finde ich lächerlich. Ein kleiner zerstörungswütiger Dackel kann ganz sicher grösseren Schaden anrichten, als ein harmloser "riesiger" Collie. Und einfach nur argumentieren, ein grösserer Hund würde die Bausubstanz eher angreifen als ein kleinerer Hund.....sorry, aber da fällt mir nur eines zu ein: :zensur:
Lg
Volker -
Aber die Verwaltung hat das Sagen. Wenn die wechselt , machen die ihre eigenen Regeln und sind keineswegs dazu Verpflichtet irgendwas von der alten Verwaltung zu übernehmen.
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