nach 3 Jahren sollen alle Tiere weg ;(

  • Zitat

    Hast Du echt 5 Glasaquarien á 100x50x50 (das ist das Mindestmaß für 2 Mäuse) im Flur stehen?


    Bei 40 +/- Mäusen kommt man mit 5Terra´s aber nicht hin.


    Hab´mal ein bißchen geg**gelt. Haltung in "normalem" Umfang und keine Zucht sind erst einmal die genehmigungsfreien Rahmenbedingungen für die Kleintierhaltung. Egal wie man jetzt "normal" auslegt, diese Menge an Mäusen + Zucht geht wohl nicht mehr durch die genehmigungsfreie Haltung.
    Hund etc. da wird wohl wirklich nur Anwalt oder MSB helfen können. ich würde zwar sagen, selbst ohne schriftl. Erlaubnis kann man von einer Duldung ausgehen...aber verlassen würde ich mich nicht drauf

  • Hmm, mit der Bausubstanz könnten auch die Glasaquarien gemeint sein, wegen der Statik.


    Aber da besteht ja noch ein Unterschied ob man ein "nur" ein Auarium für Rennmäuse hat oder ein 400l Fischbecken.

  • Eben Wooni, es wird oft Verwaltung mit Vermieter verwechselt ;)


    Und eine 'gehende' Verwaltung wird sich nicht freiwillig die Blöße geben (aus deren Unterlagen geht nicht immer alles hervor), dass Frau Lieschen Müller vor geraumer eine Zusage den Mietern im 11. Stock erteilte, ohne darüber einen Aktenvermerk gemacht, oder den Vermieter informiert zu haben....

  • Zitat


    Wenn die Verwaltung wechselt, machen die auch ihre Regeln, hab da mal meinen Vater gefragt der ist selbst Verwalter.


    Dann muss ich als Mieter schriftlich darüber informiert werden und mich mit
    meiner Unterschrift, einverstanden erklären. Es geht nicht, dass ein Vertragspartner einseitig Regeln ändert und der Andere hat die ohne Widerspruchsrecht hinzunehmen.

  • Vielleicht kann man auch einen Kompromiss schaffen, indem man die Anzahl der Mäuse reduziert und die Verwaltung bei einem persönlichen Treffen davon überzeugt, wie wenig Du Deine Nachbarn belästigst bzw. die Substanz der Wohnung schädigst. Hat Dein Hund die BHP? Sowas macht sich doch gut, wenn es auch wenig über die Zerstörungslust des Hundes aussagt. Weiß die Verwaltung aber meist nicht.


    Im Übrigen kann die nicht einfach alles umschmeissen, was vorher geduldet, bzw. erlaubt wurde! Wende Dich mal an den Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt zur Beratung, bitte nicht gleich als großes Geschütz gegen die Verwaltung auffahren, das kannst Du später immer noch.


    Zitat

    Aber da besteht ja noch ein Unterschied ob man ein "nur" ein Auarium für Rennmäuse hat oder ein 400l Fischbecken.


    Siehe mein erstes Posting. Und wenn man überlegt, was so eine Schrankwand Eiche rustikal aus Echtholz wiegt, ist ein Aquarium meist pillepalle.

  • Der Hund wurde ja 2 Jahre geduldet und es hat niemand was gesagt,eventell kannst du auf das Gewohnheitsrecht pledieren.


    Ich mute mir aber nicht zu ,zu beurteilen ob deine WOhnung zu klein ist.Wenn alle Tiere Obtimal versorgt sind warum nicht.
    Ich selber hab 4 Hunde und eine Katze und lebe auch nur in einer 90qm Wohnung.Bei mir ist es weder verwahlost noch dreckig.Ich glaub das man dann immer gleich die Bilder zbs.aus Berlin mit den 1000 Wellis oder so im Kopf hat.Aber nicht jeder der viele Tiere hat lässt sie so verkommen!

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