nach 3 Jahren sollen alle Tiere weg ;(
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Dann muss ich als Mieter schriftlich darüber informiert werden und mich mit
meiner Unterschrift, einverstanden erklären. Es geht nicht, dass ein Vertragspartner einseitig Regeln ändert und der Andere hat die ohne Widerspruchsrecht hinzunehmen.Genau, das haben wir in einem anderen Fred schon mal besprochen
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Hier mal noch ein paar Urteile zu Hund und Katze
Auch wenn ein Vermieter nicht die nach dem Mietvertrag vorgesehene Einwilligung erteilt hat, kann er von einem Mieter, der seit fünf Jahren unbeanstandet zwei Katzen in seiner Wohnung hält, nicht die Entfernung der Tiere verlangen, es sei denn er oder die Mitmieter würden in unzumutbarer Weise durch die Tierhaltung belästigt, meinten u.a. das AG Aachen, AZ: 81 C 459/91, das AG Hamburg, AZ: 40b C 1736/90 und das AG Düsseldorf, AZ: 29 C 36/87.
Mangels abweichender Vereinbarungen im Mietvertrag, ist die Haltung üblicher Hunde und Katzen als zum typischen Wohngebrauch gehörig anzusehen. Dies gilt nicht nur für Eigentums- sondern auch für Mietwohnungen, verkündeten das AG Offenbach, AZ: 34 C 705/85 und das AG Dortmund, AZ: 119 C 110/89.
Daher ist ein pauschales Verbot der Haustierhaltung unzulässig, insbesondere, wenn bereits einzelne Mieter mit stiller Duldung oder gar Billigung des Vermieters Hunde und Katzen halten (AG Bonn, AZ: 6 C 101/87).
Geht es um die Erlaubnis der Hundehaltung, muss der Vermieter alle Mieter gleich behandeln, er kann nach AG Leonberg, AZ: 5 C 836/96, (bei jeweils gleichen Voraussetzungen) nicht einem Mieter verbieten, einen Hund in der Wohnung zu halten, wenn er dies bei anderen Mietern zulässt.Gleiche Voraussetzungen bei der Hundehaltung wären wohl hier: Wohnungsgröße, Hunderasse
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Leider zu langsam bei Editieren...
Ob es eine Art "Bestandschutz" bei Hundehaltung gibt, kann ich nicht genau sagen, aber ich denke schon. Die müssten erstmal nachweisen, wass sich auf einmal geändert hat, so dass Dein Hund eine Belästigung darstellt. Evtl. findest Du hier was:
http://www.tierrechtsbund-aktiv.de/new/mietrecht.php
http://www.meinmietrecht.de/Seiten/H_11Da sonst grundsätzlich von neuen Eigentümer die Rede ist und nicht von der Verwaltung, hat diese IMHO noch weniger Rechte, Verträge einfach zu zu ändern.
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Gleiche Voraussetzungen bei der Hundehaltung wären wohl hier: Wohnungsgröße, Hunderasse
Und Collie ist net gleich Dackel oder andrer Kleinhund. Also wär es ja durchaus berechtigt..Im übrigen muss ich sagen das ich rein mit der Anzahl der Tiere auf die 1-Zi-Whg (ich geh mal von 30m² aus, dass is zumindest bei uns in den meisten 1-Zi-Whg Standard) konform mit der Einstellung der neuen Hausverwaltung bin.
(Klein-)Tierhaltung ist ja im "normalen Rahmen" erlaubt, aber Katzen, Kaninchen + Mäuse? Dazu noch nen Hund?
Das des denen net in den Kram passt versteh ich.. -
wie gesagt es sind 5 aquarien mit mäusen, die stehen in einem regal im flur.
meine wohnung ist 40quadratmeter groß.
also: wannenbad (klein ca. 3qm), flur 3-4qm, küche ca. 8qm, wohnzimmer 20qm, balkon 3-4qm, begehbarer kleiderschrank, ca. 2qm.
also nicht alles in einem raum.
nellis korb steht in der küche. im wohnraum selbst sind gar keine tiere, nelli und die miez schlafen in der küche und kommen nur unter aufsicht ins wohnzimmer.
ich bin ja auch bereit die kaninchen abzugeben und die mäuse zu reduzieren und die mieze geht erst mal zu meinem freund.
rennmäuse sind nun mal gruppentiere, da werd ich nicht 1 maus und die katze z.b. behalten und ich finde 2 katzen machen mehr kaputt und dreckig als meine mausis hinter glas... und richtig züchten tu ich die auch nicht, ich hab meine paare die nach einer bestimmten farbgenetik zusammengestellt sind, aber ich hab weder den platz noch die zeit die richtig professionell zu züchten.
ich hab nur die mündliche erlaubnis von der ehemaligen hausverwaltung zur hundehaltung bekommen, die wie der vermieter fungiert. mit den eigentlichen vermietern hatte ich noch nie persönlichen kontakt, es geht immer alles über die verwaltung, also miete, abrechnungen etc...
und die alte hausverwaltung weiß wie gesagt nix mehr von ihrer mündlichen zusage (hatten scheinbar unstimmigkeiten mit dem vermieter, falsche nebenkostenabrechnungen usw)
und als ich hier eingezogen bin hab ich extra wegen den mäusen und der katze gefragt und da hieß es nur das kleintierhaltung erlaubt sei, nicht das es nur 1 katze und 1 maus sein darf, also 2 tiere max...ich werd das mal mit meinem bruder besprechen (der ist selbst auch anwalt) und was ist z.b. mit jemanden der aquarien hat, mit x fischen drin, da sagt dann niemand was? aber bei meinen mäusschen schon?
nun ja dann ziehen erst mal ein paar mäuse aus und kommen zu freunden und die hasen auf nen kinderbauernhof.
dann bekommen die post vom anwalt ob die sich auf den vergleich einlassen und das ich eben keine 60 renner hab! -
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Zitat
nellis korb steht in der küche. im wohnraum selbst sind gar keine tiere, nelli und die miez schlafen in der küche und kommen nur unter aufsicht ins wohnzimmer.
das klappt??? ich finds echt zu eng!
ich hab zwar auch mit Hund und Katz in einer 1- Zimmer Wohnung gewohnt, aber die hatte 50qm, war im Parterre, also n schöner Garten dabei und meine Katze war eine Freigängerin, ausserdem konnten sich die beiden frei in der Wohnung bewegen...
Für mich hört es sich nach zuviel Tier auf zu wenig Raum an....
Grüße -
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M.m. nach ist das so.
Ich finde der Text klingt irgendwie merkwürdig......
Ist das der Orginaltext???
Wenn ja geb ich dem mal meinen Freund.
Wie Originaltext? Das sind meine Worte...Gesetzestexte hab ich nicht zitiert. Stünde ja sonst da.
Zitatdas klappt??? ich finds echt zu eng!
ich hab zwar auch mit Hund und Katz in einer 1- Zimmer Wohnung gewohnt, aber die hatte 50qm, war im Parterre, also n schöner Garten dabei und meine Katze war eine Freigängerin, ausserdem konnten sich die beiden frei in der Wohnung bewegen...
Für mich hört es sich nach zuviel Tier auf zu wenig Raum an....Ich definitiv auch.
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Hallo, wir wohnen ebenfalls in einer sehr kleinen Wohnung, fühlen und dank Wohnküche aber echt wohl und wollen erst nächstes Jahr umziehen. Wir wohnen auf 50 Quadratmeter (2 Erwachsene, 2 kleine Kinder, ein kleiner Hund, drei Katzen). Die Katzen sind alle Freigänger, das heißt eigentlich nur eineinhalb Katzen, weil sie mindestens die Hälfte Zeit draußen sind
Wenn der Vermieter jetzt Ärger machen würde würde ich halt umziehen, Tiere abgeben kommt nicht in Frage.
Waren die schon bei dir in der Wohnung? Dann könnte ich mir vorstellen dass der Mausgeruch dazu geführt haben könnte zickig zu werden, meinste nicht?
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Urteile aus '85 und kaum spätere zu zitieren bringt recht wenig puckishGirl, es gibt zig aktuellere, auch von höheren Instanzen als den AGs.
Dann hast du ja schon bald Hausverwalter freundlich gut die Hälfte deiner Haustiere aus der Wohnung verbracht, wäre wünschenswert, wenn sie sich damit zufrieden geben.
Die Frage eines Aquariums, bzw. die Anzahl der Fische ist wohl weniger relevant, als die Frage eines aufkommenden Schadens durch Wasseraustritt - verdammter Bürokratismus in D, gegen alles soll man abgesichert sein
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Du hast noch nicht geantwortet ob es Eigentumswohnungen sind, da gelten andere Richtlinien.
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