Hund beißt Einbrecher.
-
-
Hey, hey ihr Lieben,
schon oft war sowas Thema, ich weiß. Habe mir nur gerade mal wieder darüber Gedanken gemacht und ein bissel gegooglet, aber nichts "vernünftiges" gefunden.
Warum darf ein Hund eigentlich einen Einbrecher nicht beißen ? Habe dazu eigentlich nirgendwo was gefunden. Also was "amtliches" warum und wieso nicht. Nur geschrieben wird es ja immer oft und viel.
Auch das Thema mit den Warnschildern, einerseits liest du wenn ein Warnschild da ist kann deinem Hund nichts passieren, andererseits heißt es das wäre nicht so. Was denn nun ?
Habe iwo gelesen ein Hund dürfte einen Einbrecher nicht beißen, weil das persönliche Eigentum sogesehen unter der Körperverletzung steht.
Dann heißt es auch noch ein Hund darf einen Einbrecher stellen, aber nicht verletzen. Angenommen der Hund "stellt" nur und Einbrecher lässt sich das nicht gefallen, geht iwie auf den Hund los und Hund beißt dann, dann ist das doch "rein theoretisch" Notwehr vom Hund, ist das dann okay ?
Oder muss Hund sich etwa malträtieren lassen, bzw. soll dann sagen "Ohh, Gegenwehr, na gut. DANN lasse ich dich natürlich doch gehen."Und, ganz große Frage, wie schut's eigentlich bei Tötungsabsicht aus ? Also, Einbrecher versucht mich umzubringen, mein Hund verteidigt mich....immer noch der böse Hund ? Oder ist das denn in Ordnung ?
Würde mich einfach nur mal interessieren, weil man halt immer so viel darüber liest, aber ich auch noch nie etwas "offizielles" dazu gehört habe.
Habe beim googlen einen Bericht gefunden da hat ein polizeilich geführter Schäfer beim Joggen mit seinem Führer einer Passantin in den Arm gebissen. Dem Hund ist erstmal nichts passiert, außer aus dem Dienst genommen und ein Wesenstest sollte gemacht werden.
War allerdings auch in der Schweiz muss ich dazu sagen. -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Hi
Also wenn mein Hund einen Einbrecher beißen
würde, was nicht so abwegig ist, wenn bei uns einer
einsteigen würde, dann würde ich einfach schwören,
dass ich es gewesen sei.Viele Grüße
-
Zitat
Dann heißt es auch noch ein Hund darf einen Einbrecher stellen, aber nicht verletzen. Angenommen der Hund "stellt" nur und Einbrecher lässt sich das nicht gefallen, geht iwie auf den Hund los und Hund beißt dann, dann ist das doch "rein theoretisch" Notwehr vom Hund, ist das dann okay ?
Hunde gelten ja als Sache, deswegen wird das mit der Notwehr nicht so ganz funktionieren. Allerdings, könnte es gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wenn er den Hund verletzt.
Wo jetzt was geregelt ist, weiß ich allerdings auch nicht, ich denke da spielen ganz verschiedene Gesetze eine Rolle, weil es auch ganz verschiedene Vergehen sind. Je nachdem von welcher Seite aus man es betrachtet.
-
Ich denke mal rechtlich geht es auch darum, das man einen Hund nicht generell als "Waffe" benutzen darf...sprich ein Hund darf nicht ohne Genehmigung darauf abgerichtet werden, Menschen anzugreifen...so ähnlich gilt das ja auch für Waffen...für die brauchst du zb. einen Waffenschein um zb. ein Gewehr im Haus haben zu dürfen.
Das Beispiel mit dem Schäferhund ist auch typisch dafür...der polizeiliche Halter hat einen Nachweis, das der Hund dienstlich geführt wird ( der Halter hat also einen "Waffenschein" für sein Tier)
-
Zitat
Hi
Also wenn mein Hund einen Einbrecher beißen
würde, was nicht so abwegig ist, wenn bei uns einer
einsteigen würde, dann würde ich einfach schwören,
dass ich es gewesen sei.Viele Grüße
Naja, wenn es dann dunkel gewesen wäre...würde das durchaus als "Erklärung" reichen
-
-
Der Einbrecher wird wohl kaum Anzeige erstatten ;), also von daher... Ich weiß nicht wie ich reagieren würde, aber ich glaub wenn mein Hund einen stellt, dann bin ich wach und ruf die Polizei.
-
Ich kann dir hier nur einen Fall posten der bei unserem Hundekumpel war..
Die haben ein eigenes Haus, das Grundstück ist eingezäunt. Nun war es so das welche in nicht netter Absicht auf das Grundstück sind und die Tochter körperlich Angegriffen haben (näheres möchte ich dazu nicht sagen).
Der Hund (Dobermann) war zu diesem Zeitpunkt nicht da.
Der HH hat dann als er wieder heim kam mit Hund die Polizisten gefragt was denn passiert wäre wenn der Hund nun "eingeriffen" hätte.
Die Aussage der Polizei "Sie haben ein eingezäuntes Grundstück und am Tor hängt das Warnschild. Das sieht man ja und überlegt es sich ob man das Grundstück betritt. Dann ist man halt selbst Schuld"
Ob das allerdings jeder Polizist überall so sieht wage ich zu bezweifeln...
-
Meine Hunde würden anschließend ein riesen Rindersteak als Belohnung bekommen.
-
Zitat
Der Einbrecher wird wohl kaum Anzeige erstatten ;), also von daher....
Ach das kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Einbrecher Anzeige wegen Körperverletzung stellen würde.....gut Arbeitsausfall oder gar Krankengeld wegen Verdienstausfall wäre sicher nicht drin
Ne im Ernst, so einfach ist das alles nicht und wie TanNoz schon schrieb, da greifen mehrere Gesetze.
Red, ich würde ja als Einbrecher nach deinem Biß auf den Nachweis einer Tollwutimpfung bestehen
-
Verhältnismäßigkeit heisst hier das Zauberwort
Ich bin selbst schonmal damit in "Konflikt" gekommen ( Angriff auf mich, mein Hund verteidigt mich, aber zu stark, ergo ich Schmerzensgeld zahlen Oô )
Heisst steigt der Einbrecher nur ein, darf der Hund anschlagen, aber weder anspringen noch beissen ( beides wäre ein Angriff)
Greift der Hund Hausbesitzer an, muss die Verteidigung die der Hund an den Tag legt eben Verhältnismäßig sein.
UNd vertut Euch mal nicht damit " Wer wird schon Anzeigen als Einbrecher" ich erinnere an den Einbrecher der durch ein Dachfenster gefallen ist und sich das Becken brach... der hat Schadenersatz bekommen
Mein Ex hatte damals auch den Kopf mich anzuzeigen ( ich sah auch nicht "unlecker" aus) unterschätzt nie die dreistigkeit mancher Leute -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!