Hund beißt Einbrecher.
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also kann man nirgends wirklich was erfahren?
seh ich das so richtig?
blöde sacheHier im Thread steht doch, wie die Gesetzeslage ist.
Laienhaft formuliert heißt das, das ein Halter IMMER für die Schäden haftet die sein Tier verursacht - völlig unabhängig davon wie es dazu gekommen ist. Einzige Ausnahme ist, wenn das Tier berufsbedingt gehalten wird.Das bedeutet, das Du darauf hoffen kannst, das
- Einbrecher hundelose Haushalte bevorzugen
- Einbrecher nicht auf die Idee kommen Anzeige zu erstatten
- Einbrecher beim Versuch Anzeige zu erstatten von dem Polizisten nicht sonderlich ernst genommen werden und ihren Versuch aufgeben
- ein Richter bei der Beurteilung des Falls eine gewisse Schadenfreude an den Tag legt und zu Ungunsten des Einbrechers entscheidet
- sonstige juristische Zufälle sich günstig für Dich auswirkenABER: eine Garantie gibt es nicht. Lt. Gesetz bist Du haftbar wenn Dein Hund jemanden beißt, egal wen wann und wie.
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somit hättest du aus sicht des gesetzgebers dafür sorge tragen müssen, dass sie trotzdem keine gefahr für die in deine wohnung einbrechende allgemeinheit darstellt.
du hättest deinen hund gefälligst in einen kennel zu sperren!! mit maulkorb!!wir finden es doch alle affig.
wir sind hier doch alle der meinung, dass ein in meinen 4 wänden eingeschlossener hund eigentlich keine gefahr für die allgemeinheit darstellen kann, da diese ja außerhalb ist und dort zu bleiben hat.mal ehrlich, bin ich dann auch schuld, wenn sich der einbrecher an meinen messern in der messerschublade verletzt?!
oder wenn er versucht den 50"-fernseher rauszutrage und sich dabei den rücken zerrt?!
soll ich ihm dann dabei helfen?? ne sackkarre bereitstellen??Die vergleiche sind gut, aber ist sicher alles schonmal vorgekommen das wegen zerrungen und schnitten ect. bei nem Einbruch geklagt wurde. Bloß hier in Deutschland sind da die Einbrecher zum glück auf der schlechteren Seite.
Frag mich aber auch, wenn mich draussen jemand angreift und wenn ich schon soweit bin das ich Notwehr Leisten muss, erst dann die Hunde mithelfen. Wer würde dann wohl recht bekommen?
Oder geht sowas dann nur im zusammenhang mit einem Wesenstest, oder Zeugen Aussagen, das man da gut bei weg kommt? -
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Frag mich aber auch, wenn mich draussen jemand angreift und wenn ich schon soweit bin das ich Notwehr Leisten muss, erst dann die Hunde mithelfen. Wer würde dann wohl recht bekommen?
Oder geht sowas dann nur im zusammenhang mit einem Wesenstest, oder Zeugen Aussagen, das man da gut bei weg kommt?Da wird zuerst mal das "Halter haftet" zu tragen kommen"
Hättest dich ja angemessen im Notwehrparagraphen bedienen können
Der 32er ist für uns Otto Normalbürger auch solch eine Sache! Keine Situation ist vergleichbar mit einer anderen
Zum end kommt raus du hättest dich wehren dürfen aber nicht mit der "Waffe" Hund.
Also hättest lieber MR. Zaunlatte gewähltauch wenn das pöser für den pösen Purschen ausgegangen wäre.
Kann aber auch genau umgekehrt sein das ein Richter der Ansicht ist, der Hundebiss steht in Relation des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs. <-- kann ich mir aber nicht vorstellen
Man kanns halt nicht abschätzen nicht mal Anwälte, weil halt alles Situationsbedingt ist.>>Oder aber ein wenig weg vom Thema, also ganz arges OT:
Ein Trainer von mir vor Jahren ging nach dem Einkaufen durch einen etwas suspekten Park, im Arm seine Papiertüten (darin unter anderem Glascolaflaschen 1,5l die billigen, mit dem kurzen Hals >>dich sich eigentlich nicht als Waffe eignen wegen dem greifen<<). Er sollte dann von 6 Leuten überfallen werden, fackelte nicht lange schlug dem ersten eine der Flaschen durchs Gesicht dem zweiten stiess er mit einem intaktem Flaschenboden unters Kinn, dann haben se Panik bekommen und sind geflüchtet. Man hat ihn eingesperrt weil er seine Notwehrrechte überschritten haben soll.<<So viel zu Notwehr und deren Überschreitung und solchen Geschichten, das kann ganz schnell nach hinten losgehn. Für eine Frau vielleicht weniger, aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen!
Ich kann mir auch gut vorstellen ein Pfefferspray in einer Notwehrsituation gegen einen rechtswidrigen Angriff ist weniger "präker" als ein Hund der beißt. (bin aber kein Jurist ned)
Wir sollten halt nicht vergessen das in Deutschland nicht wie beim "Big Brother" USA nach vergleichbaren Fällen/Stituationen/Rechtsprechungen entschieden wird, sondern immer (so sollte es eigentlich sein) in jedem Fall eigens....
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Also, der nette Herr sagte mir, wenn jemand in meine Wohnung einbricht und der Hund beißt, hat der Einbrecher Pech gehabt.
Ich darf nur den Hund nicht draufhetzen!!!Auf meine Frage, was mit meiner offenen Balkontür is, da ich diese nachts aufhabe, wg frischer Luft, gilt genau das gleiche. Es hat keiner auf meinen Balkon zu klettern!!!
Der Einbrecher könnte zwar ne anzeige machen, würde damit aber nicht weit kommen, da der Hund nur einem Instinkt gefolgt ist und sein Revier verteidigt und er erstmal belegen muss, was er überhaupt auf meinem balkon zu tun hat!?
Sry aber da verlass dich mal nicht drauf. Das kommt drauf an wie der Richter das sieht. Bei uns war es so, das wir zahlen durften, trotz Einbruch, Warnschildern, hohen Zäunen abgeschglossenen Türen und geschlossenen Fenstern und auch wir haben unseren Hund nicht gehhetzt. Wir waren zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause.
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Hier im Thread steht doch, wie die Gesetzeslage ist.
Laienhaft formuliert heißt das, das ein Halter IMMER für die Schäden haftet die sein Tier verursacht - völlig unabhängig davon wie es dazu gekommen ist. Einzige Ausnahme ist, wenn das Tier berufsbedingt gehalten wird.Eben, berufsbedingt. Das kann aber auch im Nebenerwerb sein, z.B. indem Welpen erzeugt werden und eine Hündin so dem Erwerb des HH dient.
@ tiani
Es gibt auch noch weitere Instanzen. Was die erste entscheidet, ist doch völlig irrelevant, wenn die zweite es anders sieht.Allerdings: Cave Canem reicht nicht aus. Auf dem Schild muss schon ein Betretungsverbot ausgesprochen sein. Wo ist das Problem? Dann steht da eben ein Schild mit der Aufschrift: Betreten in unlauterer Absicht verboten! Hund setzt dieses durch!
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Ich weiß nicht mehr, was dabei rauskam.. Ich werd bei Gelegenheit mal suchen..
Hast Du dazu noch was gefunden ?
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ein freund von mir ist bei der polizei und meint das es nicht verboten ist!
immerhin ist der hund in der wohnung/im haus gesichert und es liegt ausser der macht eines hh wenn er beispielsweise nicht zu hause ist darauf zu achten das sein hund den einbrecher beisst. und wie schon gesagt ist der hund ordnungsgemäss verwahrt und der einbrecher verschafft sich unbefugt zutritt zu der sache.
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