Hund beißt Einbrecher.

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    Also, der nette Herr sagte mir, wenn jemand in meine Wohnung einbricht und der Hund beißt, hat der Einbrecher Pech gehabt.

    Verlass dich nicht drauf!
    Die Polizei darf/kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, wie denn auch..

  • Zitat

    Verlass dich nicht drauf!
    Die Polizei darf/kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, wie denn auch..

    na ja, wen soll man denn sonst fragen???
    ich mein, wenn ich schlafe, kann ich sie nicht unter kontrolle haben und somit........

  • Zitat

    na ja, wen soll man denn sonst fragen???
    ich mein, wenn ich schlafe, kann ich sie nicht unter kontrolle haben und somit........

    somit hättest du aus sicht des gesetzgebers dafür sorge tragen müssen, dass sie trotzdem keine gefahr für die in deine wohnung einbrechende allgemeinheit darstellt.
    du hättest deinen hund gefälligst in einen kennel zu sperren!! mit maulkorb!!

    wir finden es doch alle affig.
    wir sind hier doch alle der meinung, dass ein in meinen 4 wänden eingeschlossener hund eigentlich keine gefahr für die allgemeinheit darstellen kann, da diese ja außerhalb ist und dort zu bleiben hat.

    mal ehrlich, bin ich dann auch schuld, wenn sich der einbrecher an meinen messern in der messerschublade verletzt?!
    oder wenn er versucht den 50"-fernseher rauszutrage und sich dabei den rücken zerrt?!
    soll ich ihm dann dabei helfen?? ne sackkarre bereitstellen??

  • Zitat

    Der Einbrecher wird wohl kaum Anzeige erstatten ;), also von daher...

    Ui, sag das nicht.
    Der Ex-Mann einer Lehrerin von mir damals hat sich an einem Pferd vergriffen- das ist kein Scherz! (die Witze der Schüler waren echt unter aller Sau und die Frau tat einem richtig leid, als es damals rauskam!)
    Er wurde damals von einem Mann dabei erwischt und gepackt und festgehalten, bis die Polizei kam und der Täter hat tatsächlich eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung gemacht!

  • Vor Gericht und auf hoher See...

    Auch ein Anwalt wird dir nicht wirklich helfen können, weil die Gesetze an sich da nicht weiterhelfen, es kommt auf deren Auslegung an.

    Natürlich darf man nicht einbrechen.
    Aber man haftet eben auch für Schäden die ein Hund verursacht, ganz unabhängig von der Situation, in der der Schaden entsteht.
    Und in wie weit ein Richter bei einem wegen Hundebiss klagenden Einbrecher eine Verhältnismäßigkeit sieht, das hängt allein vom Richter ab.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Wie hat da Papa immer gesagt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.

    .... wer Geld hat bekommt vor Deutschen Gerichten fast immer Recht !

    (wer sich nen guten Anwalt leisten kann....)

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