Dobi in Not!Wie käme man an den Hund!
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Hm, ich schließ mich da mal Alina an!!!!
Habt ihr ne Rechtschutzversicherung oder ne Mitgliedschaft im Mieterschutzbund?
Ich würde es drauf ankommen lassen, die Hundehaltung, die so absolut net in Ordnung ist melden und ein evtl daraufhin erteiltes Hundehaltungsverbot in der Mietwohnung an einen Rechtsanwalt übergeben, mit dem Hinweis, das es ein Racheakt ist, wegen der Anzeige!
Und ich würde nicht anonym anzeigen!!!!!!!! Soviel Arsch hab ich in der Hose, dass ich dazu stehe!
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Ihr könnt es anonym machen.
Wenn ihr euch mit eurem Hund nichts zu Schulden habt kommen lassen, dann kann der euch gar nichts.trotzdem wird er wissen das wir das waren
Um so wichtiger ist es, das zuständige Amt einzuschalten. Auch wenn solche Erziehungsmethoden vielerorts Gang und Gebe sind. Ihr könnt aber gleich mehrere Punkte auflisten, die für ein Tierhalteverbot sprechen. Soll ich sie dir nennen, oder kommst du alleine drauf?
Nein, könnte er nicht. Wenn du eine schriftliche Genehmigung hast, dass ihr den Hund dort halten dürft, muss er erst einen wirklich nachgewiesenen triftigen Grund haben, um euch euren Hund zu verbieten, und die Abschaffung des Hundes zu fordern.
Ganz ehrlich, bei solchen schrecklichen Leuten würde ich nicht wohnen wollen, schon gar nicht, wenn es mein Vermieter ist. Bloß raus da.wir wollten schon kurz nachdem wir den mietvertrag unterschrieben haben wieder raus weil es zu dem zeitpunkt kalt geworden ist, die heizung nicht ging und immer noch nicht geht, es jetzt schimmelt in der wohnung weil es taut, wussten wir alles nicht vorher!
aber wir sind gebunden für insgesammt 1 jahr und 3 monate.zur mietervereinigung gehen wir erst am 04.01.2010
Tu das nicht. Tierquäler bleibt Tierquäler, du kannst mit einem Gespräch nicht deren schlechte Kinderstube kompensieren. -
Nur mal so als Anmerkung:
Du wohnst in einem 250 Seelendorf und hast einen Vermieter mit 2 Rassehunden und selber nen Schäferhund. Meinste nicht, daß sehr leicht herauszufinden ist, wer du bist ?
Anonym bist du hier nicht !!
Soviel zu Anzeige beim OA ;-)
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Mal so ne Frage: du willst nicht dass er dahinterkommt und was weiß ich,
aber:Was ist mit dem Vermieter wenn er sieht dass SEIN Hund bei euch lebt.
Wie meinst du wird der reagieren?Ist halt die Frage ob du die Zeit in der Wohnung mit Kleinkrieg haben möchtest (denn ihr habt ihn verpfiffen, und dann ist auch noch der Hund bei euch?),
oder ob du dir (evtl mit Dobi) ne neue Wohnung suchst?! -
Zitat
Was ist mit dem Vermieter wenn er sieht dass SEIN Hund bei euch lebt.
Wie meinst du wird der reagieren?
Ist halt die Frage ob du die Zeit in der Wohnung mit Kleinkrieg haben möchtest (denn ihr habt ihn verpfiffen, und dann ist auch noch der Hund bei euch?),
Ich glaube, da hast du was falsch verstanden.Zitatwir wollten schon kurz nachdem wir den mietvertrag unterschrieben haben wieder raus weil es zu dem zeitpunkt kalt geworden ist, die heizung nicht ging und immer noch nicht geht, es jetzt schimmelt in der wohnung weil es taut, wussten wir alles nicht vorher!
aber wir sind gebunden für insgesammt 1 jahr und 3 monate.zur mietervereinigung gehen wir erst am 04.01.2010
Das sind schwerwiegende Punkte. Wende dich doch bitte an den zuständigen Mieterschutzbund.
http://www.freieauskunft.de/D_…0/2381_Mieter-Vereine.htm
Da scheint einiges im Argen zu sein. Ist so ein langer Mietsvertrag überhaupt rechtsgültig? Naja, jedenfalls nicht bei schwerwiegenden baulichen Mängeln. -
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Da ich die Situation bereits selbst hatte:
Wende Dich an den Mieterschutzbund, die Mietdauer kann i.d.R. angefochten werden, da hat Alina mit ihrer Vermutung ganz Recht.Ansonsten kann ich Dir nur raten, Dich auf keinerlei Diskussionen mit Deinem Vermieter einzulassen.
Wende Dich in eigener Sache dringend an den Mieterschutzbund - auch die Tatsache, dass Du mit "unerzogenen" und "unkontrolliertern" Hunden leben musst, könnte relevant sein. Ich weiß, dass ist nicht der Punkt der Dich o. andere Tierfreunde an der Sache stört, aber es ist ein Argument.
Wegen der Hunde würde ich mich dringend an die entsprechenden Stellen (Ordnungsamt, Tierschutz ...) wenden.
Ob Du den Dobi dann zu Dir nimmst, kannst Du ja entscheiden, wenn die Hunde rausgeholt sind und Du eine neue Bleibe hast. Weil ... über einem Vermieter wohnen, den man bei den Behörden angezeigt hat u. in der Folge dessen beschlagnahmten Hund aufgenommen hat ... die Situation ist ja schon eher untragbar.
Viel Glück!
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Kennt nicht jemand anderes im Dorf den Zustand und hat mehr Mut als ihr?
Ich könnte nicht mehr ruhig schlafen wenn ich das sehen würde, irgendetwas würde ich machen. -
Wenn du dich an einen Rechtsanwalt wendest, dann wirst du ganz schnell erfahren, dass dir nicht mal eben die Hundehaltung verboten werden kann, nur weil du auf die Mißstände in der Hundehaltung deines Vermieters aufmerksam machst. Ebenso hättest du schon längst erfahren, dass du nicht zwingend an deinen Mietvertrag gebunden bist, wenn die Bewohnbarkeit durch Schimmel etc. so eingeschränkt ist.
So ganz verstehe ich nicht was du willst. Es gibt da zwei Hunde, die laut deiner Aussage unmöglich gehalten werden und leiden - das schilderst du hier - was erwartest du, was wir hier tun sollen. Wir können sicher wesentlich weniger tun als du. Sollen wir dir sagen, mach die Augen zu...
das wirst du hier nicht hören aber tun willst du auch nix, warum erzählst du es, wenn du nicht aktiv etwas tun willst?Ich kann mich der Allgemeinheit hier nur anschließen und sagen, melde es dem örtlichen Tierschutz oder dem Ordnungsamt.
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mir tut er irre leid und wir würden ihn nehmen!
wie kommen wir an den hund ohne mit dem vermieter einen krasch anzufangen???
lg
Wenn die Diskussion so schnell hitzig wird, lohnt es sich, nochmal auf die Ausgangsfrage zurückzublicken und sachlich zu bleiben.
Meine Antwort: Du hast keine Möglichkeit, den Hund ohne Stress mit dem Vermieter da rauszuholen und zu Dir zu nehmen. Das würde nur funktionieren, wenn er total einsichtig wäre, aber davon ist ja wohl nicht auszugehen.
Also, entweder
a) Arsch hoch, Zähne auseinander und ab durch die Mitte (OA, VA, u.ä.), oder
b) weggucken.
Make your Choice! -
Zitat
Wenn du dich an einen Rechtsanwalt wendest, dann wirst du ganz schnell erfahren, dass dir nicht mal eben die Hundehaltung verboten werden kann,
Wenn du dich davor fürchtest, dass er dich vielleicht anderweitig mobbt, denk dran, auch das ist strafbar. -
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