
verzweifelt, hund muss weg
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NekoNoir -
12. März 2009 um 14:57
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Was wäre denn ein Umzugsgrund, wenns nicht mal Schimmel ist???
War nämlich auch so mein Gedanke:
Hund notfalls so lange bei Freunden/Verwandten unterbringen, wenns länger als die Frist der Hausverwaltung dauert, ne neue Bude zu finden, und dann husch husch in eine neue Wohnung mit Hund.Wobei ich mich auch frag, was tun die, wenn du den Hund einfach nicht hergibst und was tut die ARGE, wenn du dann fristlos gekündigt würdest? Ist denen das egal?
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Hallo,
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Hi Du,
das tut mir echt leid. Aber mal jetzt mal ganz plump. Es gibt soviele Mietnomaden, echte naja die hausen wie die Vandalen, keine Mieten zahlen und soweiter. Die finden immer eine Wohnung.
Also ich bin mir ganz sicher, du bist ordentlich, sauber, nett und hast einen wirklich kleinen süßen Hund.
Also selbst mit Harz IV sollten vernünftige Menschen einen Wohnung finden. Such einfach in Ruhe. Deinen Hund kann man dir nicht wegnehmen, und so schnell kann man einen Mieter nicht loswerden.
Natürlich ist das für dich mit unheimlich viel Stress verbunden, ich drück dir ganz feste die Daumen, lass dich nicht unterkriegen.
Lg die Schneefriesin
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Zitat
Wobei ich mich auch frag, was tun die, wenn du den Hund einfach nicht hergibst und was tut die ARGE, wenn du dann fristlos gekündigt würdest? Ist denen das egal?Unter Umständen ja, es ist denen egal.
Die Mietkündigung wurde dann mutwillig herbeigeführt und für die daraus entsandenen Probleme sieht sich kein Amt für zuständig.
Notfalls gibt es ja Obdachlosenunterkünfte, in die dann (meistens) auch kein Hund mit rein darf.Ich mein, es war jetzt nur ne Frage, als Vorschlag oder drauf ankommen lassen würde ich das keinesfalls.
LG, Doris
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hallo zusammen,
sorry das ich mich jetzt erst melde, hatte internetprobleme.ich war beim mieterverein und beim anwalt...so wie mein erlaubnisschreiben damals formuliert wurde, ist ein generelles verbot nicht zulässig.
es müsste also bewiesen werden das durch meinen hund vershcmutzungen entsehene und das ist nicht möglich *freu*
ich danke allen für die tips
ich habe der verwaltung noch mal das ganze geschrieben und bisher keine antwort bekommen (2 wochen her) ich gehe davon aus das sich das thema erledigt hat !
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Zitat
Hallo,
also ich weiß ganz genau, das Yorki's in Wohnungen KEINE Erlaubnis brauchen, das sie als Kleintier (ala Meerschweinchen etc.) eingestuft werden (habe trotzdem eine - nur es kann mir nicht verboten werden sie zu halten!!!). Wenn ich dein Bild richtig erkenne, hast du ein Chihuhua oder? Bin der Meinung, dass diese auch unter diese Regelung fallen.
Ich habe damals in meinen "Antrag" reingeschrieben, dass ich meinen Vermieter nur darüber "informieren" möchten, dass ich künftig einen Yorki halte und auch deutlich reingeschrieben, dass ich weiß, dass ich für einen Yorki keine Erlaubnis brauche (entsprechende Urteile habe ich in Kopie gleich beigefügt). Das Ganze habe ich freundlich aber bestimmt im Schreiben verpackt und hatte prompt nach 2 Tagen eine Genehmigung... das brauchten die wohl für ihr Ego. Egal... Lotte kann mir nicht verboten werden.
G**gle doch mal.
Toi, toi, toi... berichte bitte weiter!!
Da wär ich mir nicht ganz so sicher.
Kam kürzlich eine Reportage im Fernsehen:http://www.3sat.de/3sat.php?http:…9153/index.html
Kleintiere sind Tiere, die in Käfigen gehalten werden, kleine Hunde fallen da nicht darunter.
Allerdings kommt es, wenn so ein Fall je nach dem vor Gericht geht, auf den jeweiligen Richter an.Aber ich finde es gefährlich, Leuten zu raten, daß sie sich einfach einen kleinen Hund ohne Genehmigung holen dürfen, DENN DAS STIMMT ABSOLUT NICHT und kann ganz schön Ärger geben.
Denn im Prinzip ist es mir egal, ob ein Yorki oder ein Goldie den ganzen Tag bellt...
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Das hört sich doch gut an... wir drücken dir weiterhin Pfoten und Daumen
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und, gibt es was Neues?
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Hallo Carolyn,
und ist die Sache nun auch von Seiten der Hausverwaltung abgeschlossen?
Was Du zum Schluss berichtet hattest, hörte sich ja gut an. -
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hausverwaltung einfach kommentarlos die Sache einstellt.
Sollte sich die Sache von deren Seite erledigt haben, dann würdest du auch ein dazugehöriges Anschreiben bekommen.
Zwei Wochen sind eigentlich keine lange Zeit, du musst ja bedenken bis dein Schreiben dort ankommt, dann bis es beim richtigen Sachbearbeiter landet, der es endlich prüft und bearbeitet und die Antwort dir dann endgültig zugeht. Das kann unter Umständen schon mal drei bis vier Wochen dauern.
Ich würde erst mal abwarten, ob noch was kommt.
Hast du dir von deinem RA denn den Brief an die Hausverwaltung aufsetzen lassen (also so ganz offiziell) oder hast du ihn selbst geschrieben?LG
Zuckermaus - Vor einem Moment
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