
verzweifelt, hund muss weg
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NekoNoir -
12. März 2009 um 14:57
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Nochmal zum Thema ARGE und Umzug: keine ARGE kann einen Umzug verbieten, sie können sich nur weigern, die Kaution und die Umzugskosten zu übernehmen, und sie können die Miete festsetzen. Das bedeutet, wenn du in eine neue Wohnung ziehst, die teurer als die alte ist, wird dir nur die alte Miete gewährt, sofern diese angemessen (je nach Stadt oder Gemeinde verwschieden) war. Ansonsten wird auf die angemessene Miete festgesetzt.
Die Frage ist dann nur, ob dir ohne Mietgarantie durch das Amt ein Vermieter eine Wohnung gibt.Ich hoffe aber, dass die Sache inzwischen mit dem VM geklärt ist und kein Umzug zur Debatte steht!
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hallo zusammen,
am freitag habe ich den hausverwalter zufällig im hof getroffen, er begrüsste mich mit den worten: ach die dame mit den hundebeutelnwir haben kurz geschnakct und das tehma ist für meinen hund vom tisch....leider aber nicht für die, die wirklich dreck am stecken hatten
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Zitat
hallo zusammen,
am freitag habe ich den hausverwalter zufällig im hof getroffen, er begrüsste mich mit den worten: ach die dame mit den hundebeutelnwir haben kurz geschnakct und das tehma ist für meinen hund vom tisch....leider aber nicht für die, die wirklich dreck am stecken hatten
Das freut mich fuer Euch!!
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Zitat
wir haben kurz geschnakct und das tehma ist für meinen hund vom tisch....leider aber nicht für die, die wirklich dreck am stecken hatten
Heißt das, Du kannst Deinen Hund behalten und die anderen "mit dem Dreck am Stecken" müssen ihre abgeben?
Freut mich natürlich für Dich, dass Du Deinen behalten darfst, keine Frage
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Hallo,
schön, dass es für Dich ein Happy End gibt.
Habe ich es jetzt richtig gelesen. Das Verbot kam von der Hausverwaltung. Die Wohnung gehört aber nicht der Verwaltung, sondern dem Eigentümer.
Wohnst Du in einer vermieteten Eigentumswohnung?
Dann kann die Hausverwaltung Dir 1000 mal die Hundehaltung verbieten, wenn der Eigentümer die HH erlaubt, ist die Verwaltung machtlos.Vielleicht hat sich der Hausmeister über die Haufen beschwert, die er wegmachen muss.
Zu der Haltung von Keinhunden möchte ich noch anmerken, in meinem Bekanntenkreis gab es leider den Fall, dass sich die Tochter einer Bekannten ohne Zustimmung des Vermieters einen Kleinhund (Chiwauwau) zugelegt hat.
Der Vermieter hat es verboten, die Sache kam vor Gericht, der Hund muss weg.
Gut da gab es auch ein Happy End, der Besitzer des Wohnhauses hat gewechselt und die Hundehaltung wurde wieder erlaubt. Aber ohne den Besitzerwechsel hätte sie keinen Hund halten dürfen.
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Zitat
Wohnst Du in einer vermieteten Eigentumswohnung?
Dann kann die Hausverwaltung Dir 1000 mal die Hundehaltung verbieten, wenn der Eigentümer die HH erlaubt, ist die Verwaltung machtlos.Nicht ganz richtig........
selbst wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung in seiner eigenen Wohnung wohnt oder sie vermietet, haben sich Eigentümer, bzw. Mieter des Eigentümers an den Mehrheitsbeschluss der Hausgemeinschft - die aus allen Wohnungseigentümern dieses Hauses, oder gar mehrerer zusammengehörender Häuser - zu halten.
Hat die Mehrheit entschieden, dass Hunde oder auch Katzen nicht geduldet werden, müssen sich alle dran halten.
Für mich immer schon mit ein Grund gewesen, warum ich nie ne Eigentumswohnung haben wollte und auch nicht will...........bin zwar mein eigener Herr in meiner Wohnung, aber alles was zur Gemeinschaft gehört - und das fängt schon beim Zugangsweg an, geht übers Treppenhaus weiter und hört im Keller noch lange nicht auf - hab ich mich einem Mehrheitsbeschluss zu fügen, ob der mir nun passt oder nicht.
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Zitat
hallo zusammen,
am freitag habe ich den hausverwalter zufällig im hof getroffen, er begrüsste mich mit den worten: ach die dame mit den hundebeutelnwir haben kurz geschnakct und das tehma ist für meinen hund vom tisch....leider aber nicht für die, die wirklich dreck am stecken hatten
Hey - das sind ja tolle Nachrichten
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