
verzweifelt, hund muss weg
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NekoNoir -
12. März 2009 um 14:57
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Ich drueck' mit!!
Ich stell' mir das schrecklich vor sowas unvorhergesehen vor den latz geknallt zu bekommen. Hund weg oder Wohnung weg....
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Hi,
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Die Genehmigung ist Bestandteil des Vertrages. Ein Vertrag kann auch in Teilen nur dann widerrufen werden, wenn ein konkreter Verstoß gegen die Vertragsbedingungen nachzuweisen ist. D.h. die Einschränkung "wenn es zu Belästigungen und Schäden kommt" ist ein Dir konkret nachzuweisender Sachstand (Tatbestand, Zeugen). Ansonsten kann die Abschaffung des Hundes nicht von Dir verlangt werden. Ich meine auch, dass zunächst abgemahnt werden muss.
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Ich denke auch, dass der Vermieter in der Beweislast ist - heißt, er muss nachweisen, dass dein Hund die ANlage verunreinigt hat. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man nur den Weg gehen, dass in Zukunft alle Hunde verboten sind... sonst könnt da ja jeder kommen und Hundekot rumschmeißen, weil er die Hunde nicht dahaben mag.
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hallo nochmal,
das ist ja auch so, dass die hausverwaltung alle hunde weghaben möchte und ein komplettes verbot für die ganze strasse ausspricht. -
Das tut mir leid für Dich, das ist der Grund warum ich immer ein Haus wollte, da hab ich keinen Ärger mit Vermietern die dann irgendwelche Klauseln in ihre Verträge schreiben damit sie wieder davon zurücktreten können.
Wenn du einen guten Arzt hast der es dir bestätigt ist das wahrscheinlich die einzigste Möglichkeit für Dich.
Ich drück dir fest die Daumen. -
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Gleiches habe ich auch durch. Allerdings ging es da nur um unser Haus und vor den Beschwerden zog noch ein anderen Hund ein.
Ich habe auch nur ein Schreiben hingeschickt und gesagt, das ich mich der Anschuldigungen verwehren und das wir so etwas nicht machen. Alles schön nett, freundlich, aber sachlich, bestimmt dargelegt und begründet.
Kurz und knapp, wir haben 2 Monate gebraucht um alles mehr oder weniger zu unserer Zufriedenheit wieder zu lösen und dürfen unsere Hunde behalten.Habt ihr es denn schon schriftlich von der Verwaltung vorliegen oder sind es noch Gerüchte von Anwohnern? Auf Gerüchteküchen würde ich nichts geben. Zum anderen müsste es erst eine Abmahnung geben.
Wenn es sich um eine Straße handelt, wie sieht es da mit Durchgangsverkehr aus? Hier sind nämlich außerhalb des Hofes eher die Durchläufer die Verschmutzer und weniger die Anwohner - obwohl es da ja auch so Kandidaten für gibt. -
dieses sogenannte "hamsterurteil" spricht zwar für den hund, aber die gerichte entscheiden leider nicht immer so.
dasselbe problem gibt es bei vermietenden HH, die ihren mietern verbieten, sich auch einen hund zu halten. da wird ein gericht pro und eins kontra entscheiden.
ich hab die erfahrung leider machen müssen. mein exvermieter hatte selbst einen hund, hat mir einen eigenen aber verboten.genauso kann ein vermieter verlangen, daß jemand seine hasen/meerschweinchen/hamster/wasauchimmer abschafft, wenn von ihnen eine belästigung ausgeht.
daß deine hausverwaltung darauf eingegangen ist, dir den yorki zu erlauben, liegt also allein in deren ermessen und kulanz. sie können die erlaubnis auch mit entsprechender begründung jederzeit zurückziehen, urteil hin oder her. ein urteil wird immer nur auf einen jeweiligen fall bezogen ausgesprochen. da haben die umstände des falls großes mitspracherecht.
im "hamsterurteil" waren die umstände so, daß in einem mehrfamilienhaus sich eine im parterre wohnende mieterin einen yorki zugelegt hat. das problem war nun, daß die anderen mieter auch auf haltungserlaubnis klagten, was die hausverwaltung nicht erlauben wollte.
der urteilsspruch besagte, daß ein yorki von der größe her etwa einem meerschwein entspricht und deshalb nicht als hund anzusehen wäre (und entsprechend keine halteerlaubnis benötige).der hier vorliegende fall ist ganz anders. da wurden regelungen verletzt, und da man nicht nachweisen kann, wer der/die schuldige/n sind, wird das ganze ärgernis einfach entsorgt. hier ist nicht die haltung selbst das problem, sondern die belästigung durch den kot. ich vermute hier deshalb auch stark, daß das "hamsterurteil" überhaupt nicht zum tragen kommt, bin aber kein jurist.
meine erfahrung ist allerdings schon 3 jahre alt, vielleicht gibt es neue regelungen und erkenntnisse, ich bin gespannt auf die reaktion des mieterverbands und evtl. begründungen von gericht oder anwälten.
ich drück dir auf alle fälle die daumen
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Wenn eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters vorliegt, selbst mit dem Zusatz eines Widerrufrechts, ist es nicht möglich ein generelles Hundeverbot für bereits genehmigte Hunde auszusprechen.
Es können durchaus einzelne Hunde verboten werden, wenn von ihnen eine Belästigung oder Gefahr ausgeht, wobei die Beweispflicht dabei beim Vermieter liegt.
Sollte der Vermieter ein generelles Hundeverbot erreichen wollen, kann er damit erst bei zukünftigen Hundebesitzern anfangen.
Soll heißen erst bei neuen Mietern kann er ein Verbot aussprechen, aber die bisher angemeldeten Hunde sind tabu.
Leg auf jeden Fall Widerspruch ein so schnell wie möglich. Du musst dafür keinen speziellen Grund angeben!!
Deine Phobie-Begründung würde ich erstmal mit dem Mieterschutzbund besprechen, denn das könnte dir evtl. auch von deinem Vermieter negativ ausgelegt werden. siehe diverse Urteile (rechtkräftige) die damit begründet wurden dass der HH psychisch krank oder belastet ist und sich deshalb möglicherweise in nächster Zeit nicht mehr um das Tier kümmern kann, und dann dieses zur Belästigung der Hausgemeinschaft führt. Also Vorsicht damit, erst mal abklären.
Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, geh gleich zum Anwalt um dich kundig zu machen, was du für Rechte hast. Der kann dir dann gleich evtl. ein weiteres Schreiben an deinen Vermieter aufsetzen, wenn das nötig sein sollte.
Drück dir die DaumenLG
Zuckermaus -
hallo NekoNoir,
wenn du es irgendwie schaffst, gehe gleich zum anwalt, oder zu den kostenlosen beratungsstellen, die es für "arme" gibt.ich kann mir nicht vorstellen, dass eine kollektivstrafe für alle anwohner mit hund rechtens ist.
auch glaube ich, dass die hausverwaltung nachweisen muß, welcher hund der täter ist. *g*
ich wünsche dir viel glück, dass du deinen hund behalten kannst.
gruß marion, die in einen bauwagen ziehen würde, bevor sie einen ihrer hunde abgeben würde.
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Hallo,
ich bin mir zu fast 100% sicher, dass dir niemand den Hund wegnehmen darf.
Weil:
Du hast eine Genehmigung, welche widerrufen werden kann, wenn Schäden oder Belästigungen durch DEINEN Hund ausgehen, was bei der größe deines Hundes schwer vorstellbar ist.
Ein Nachbar hat mal die Polizei gerufen weil unser Hund angeblich vor seinen Garten gemacht hätte. Ich habe mir das Häufchen (war vlt von einer Katze oder so, sehr klein und dünn halt) zeigen lassen, musste ganz furchtbar anfangen zu lachen (die Polizisten wurden erst sehr sauer), dann bat ich die Polizisten rein um ihnen meinen mittlerweile 40 KG schweren Hund zu zeigen. Die Polizisten fingen auch total laut an zu lachen, sie fielen fast um als ich sie zum mit gassigehen einlud um ihnen "unsere" Haufen zu zeigen.
Wir unterhielten uns noch eine Weile und dann fuhren die beiden belustigten Polizisten.
Soll heissen: Selbst wenn dich jemand anschwärzt, muss zu beweisen sein das es wirklich dein Hund war. Dies kann wie du siehst durch jeden scheiß ;-) wiederlegt werden.
Es ist sogar so, dass wenn Tiere nicht erlaubt sind und du trotzdem einen Hund hälst der Vermieter Zeitnah mahnen muss. Versäumt er dies über einen längeren Zeitraum (wie lange dieser sein muss ist nicht festgelegt) ist dieser Hund automatisch geduldet, also die Haltung gestattet.
Wenn du es schaffst einen Attest von deinem Arzt zu bekommen hast du natürlich das große Los gezogen.
LG Manuel
- Vor einem Moment
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