
verzweifelt, hund muss weg
-
NekoNoir -
12. März 2009 um 14:57
-
-
Zitat
Wenn eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters vorliegt, selbst mit dem Zusatz eines Widerrufrechts, ist es nicht möglich ein generelles Hundeverbot für bereits genehmigte Hunde auszusprechen.
Es können durchaus einzelne Hunde verboten werden, wenn von ihnen eine Belästigung oder Gefahr ausgeht, wobei die Beweispflicht dabei beim Vermieter liegt.
Sollte der Vermieter ein generelles Hundeverbot erreichen wollen, kann er damit erst bei zukünftigen Hundebesitzern anfangen.
Soll heißen erst bei neuen Mietern kann er ein Verbot aussprechen, aber die bisher angemeldeten Hunde sind tabu.
@ zuckermaussauber
wie verhält sich das mit dem viel besabbelten "gleichberechtigungsgrundsatz"? is der dann außen vor, weißt du da was?
weil sonst könnten ja alle neuen hundebesitzer auf gleichberechtigung klagen - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
-
-
Zitat
wenn alle stricke reissen und ich wirklich raus muss aus der wohnung dann könnte ich bei der arge anführen, dass ich meinen hund brauche, da ich an einer sozialen phobie leide habe ich den hund quasi zu therapiezwecken habe.
quasi als druckmittel um vor die tür zugehen, hört sich komisch an ist aber so.Das klappt meist nicht :/ Drück euch trotzdem die Daumen!
-
@ Hyazint
In diesen Fällen greift das Gleichberechtigungsprinzip nicht, da die Hundehaltung ja eigentlich als Ausnahmefall (daher ja die schriftliche Genehmigung) geregelt ist.
Wenn sich der Vermieter gezwungen sieht die Hundehaltung zu begrenzen oder ganz einzustellen, hat er das volle Recht dazu.
Er muss auch keinerlei Begründung dafür angeben. Es ist ihm als Genehmigungsgeber absolut erlaubt neue Hundehaltungsanträge mit oder ohne Begründung abzulehnen.
Nur bereits genehmigte Hunde die keine Belästigung oder Gefahr dastellen, können nicht grundlos verboten werden. Die Beweisplicht für z.B. Gefahr liegt beim Vermieter.
Und nur so nebenbei:
Das hier vielzitierte Gewohnheitsrecht gibt es in Bezug auf Haustiere nicht. Ein nicht genehmigter Hund (selbst wenn er da schon 10 Jahre lebt) kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.LG
Zuckermaus -
Zitat
hallo zusammen,
eben habe ich erfahren dass mein hund und alle anderen in der wohnanlage weg müssen...weil viele ihre haufen nicht weggemacht habenHuhu, mich würde mal interessieren, wie du davon "erfahren" hast?! Hat die Hausverwaltung dich und die anderen Hundebesitzer persönlich angeschrieben, oder gab es einen Aushang auf dem soetwas stand, oder hast du es bloß von irgendwem gehört? Gibt es u.U. eine Frist, bis zu der die Hunde "weg sollen". Denn auch davon hängt es ab wie du darauf reagieren solltest. Ich würde da erstmal gar nicht die PFerde verrückt machen...
Abgesehen davon, wie die Sache rechtlich ausgeht, würde ich mir immer überlegen, ob ich in einer Anlage leben möchte, in der mein Hund unerwünscht ist :/
-
Zitat
eben habe ich erfahren dass mein hund und alle anderen in der wohnanlage weg müssen...
Von wem und wie hast du das erfahren. Schriftlich? wenn ja, was steht genau im Schreiben.
-
-
hallo,
ich habe einen brief bekommen in dem steht das aufgrund der verunreinigungen durch die hunde, die hundehaltung untersagt wird und innerhalb von 4 wochen die hunde abzuschaffen sein.und wie gesagt ich bekomme hartz 4 und umziehen kann ich nicht einfach so ohne das mir das amt die unterstützung streicht.
ich versuche seit ende letzter woche jemanden beim mieterschutzbund zu erreichen aber die scheinen da nicht jeden tag anwesend zu sein...einen brief habe ich aber bereits an die hausverwaltung geschrieben...denn in meiner erlaubnis steht: " die erlaubnis kann jederzeit zurückgenommen werden, wenn durch DIESEN hund schäde oder belästigung ensteht" also müsste mir die verwaltung erstmal beweisen, dass es mein hund ist der die anöage verschmutzt, das können sie aber nicht.
-
Oh man... ich wünsch dir alles Gute.. hoffentlich erwischt du bald jemanden beim MSB.
-
Hallo Carolyn,
sollen sie dir doch erstmal beweisen, dass dein Hund auch wirklich die Anlage verschmutzt.
Wünsche dir viel Kraft und lass dich nicht unterkriegen
-
Also so wie du das aus dem Brief der Hausverwaltung widergegeben hast, ist das alles nicht rechtens.
Kümmer dich um den Anwalt oder den MSB und LEG AUF JEDEN FALL SOFORT WIDERSPRUCH EIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das ist sehr wichtig, gibt nämlich dann erstmal bis zur nächsten Bearbeitung einen Aufschub in dem du dann bestimmt den MSB erreicht hast.Drück dir die Daumen
Zuckermaus
-
hallo,
genau das ist auch mein gedanke, beweisen kann mir keiner was..wie auch.
ich habe der hasverwaltung geschreiben das ich mich gegen die vorwürfe wehren werde und die anschuldigungen von mir weise.mal sehen was da kommt...ich werde dann berichten
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!